Nach Umzug neues Jobcenter Alg2?

4 Antworten

Das sollte doch selbstverständlich sein und wenn du auf finanzielle Hilfen für Umzug, Kaution usw.angewiesen bist, dann solltest du deinen Umzug auch vorher beim alten Jobcenter beantragen und auf die Zusicherung warten.

Nach einem Umzug zahlst du doch dann auch deine neue Miete an den neuen und nicht weiter an den alten Vermieter, denn der ist dann, wie dein altes Jobcenter, dann nicht mehr für dich zuständig.

Da sich ja wohl die Miete geändert hast, wirst du auf jeden Fall einen Änderungsantrag stellen müssen

Ja, denn aus dem alten Jobcenter dürftest du ggf. von der Zuständigkeit raus sein. Außer dein neuer Wohnort oder die Wohnung gehören noch dazu.