ALG 2: Zuschuss bei Bildung und Teilhabe?
Hallo,
ich habe auf einem Antrag gelesen das beim Jobcenter Zuschusse für Bildung und Teilhabe beantragt werden kann.
Unter Teilhabe versteht man soweitich das richtig verstanden habe Vereinsmitgliedachaften und sowas.
Wenn nun ein ALG2 Empfänger alle Auflagen erfüllt besteht also die Möglichkeit dass dieser gefördert wird bei einer Vereinsmitgliedschaft?
Hat da jemand Erfahrungen?
4 Antworten
Ein Blick ins Gesetz ersetzt manchmal lange Wege:
SGB II § 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe Absatz 1:
(1) Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler).
Dort einfach weiterlesen, auch in § 29 Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe und in § 30 Berechtigte Selbsthilfe.
Gruß aus Berlin, Gerd
Der Anspruch auf Bildung und Teilhabe besteht für Kinder eines Leistungsempfängers.
Erfahrungen hab ich keine, aber es ist so, wie du sagst.
Hier gibt es alle Informationen dazu: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
Soweit ich weiß, ist dass Bildung und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche gedacht.
Also nicht fur den Leistungsempfanger?