Jobcenter und onlyfans?

5 Antworten

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Einkünfte aus selbständiger bzw. aus freiberuflicher Tätigkeit sind gegenüber dem Jobcenter meldepflichtig und werden genau so auf die Leistungen angerechnet, wie Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit auch.

Wenn ALG 2 - Leistungen rückwirkend zu April bewilligt werden und das Einkommen im April oder später erzielt wurde, sollte es angerechnet werden.

läuft die ganze scheisse

Du solltest Deine Wortwahl überdenken.


Janani2703 
Beitragsersteller
 14.07.2021, 12:34

Danke, und sorry für die Wortwahl 🙈🤭

Ja, die sehen das.

Das weißt du doch, da du dich im Vorfeld informiert hast, wie das mit selbstständiger Arbeit und Nebeneinkünften aussieht.

Naja das ist ja ein einkommen in dem Fall halt aus selbständiger Arbeit. Natürlich wird das berücksichtigt theoretisch müsstest du das versteuern. Wobei der Betrag vermutlich bei 3 Einzahlungen so gering ist das es Steuerlich nicht relevant ist.


Janani2703 
Beitragsersteller
 14.07.2021, 12:34

Ja genau :) das hab ich auch gedacht

Osterkarnigel  14.07.2021, 12:59
@Janani2703

Lohnt sich das den? Hab gehört mit OF kann man gut Geld verdienen wenn man es richtig macht?

Janani2703 
Beitragsersteller
 14.07.2021, 18:51
@Osterkarnigel

Man braucht wirklich viel Geduld und auch guten content. Es kommt drauf an wo du deine Fans holst, bei manchen reicht ein Bild was in 3 min ja ne produziert wurde und die machen damit Geld, mehr natürlich wenn es hochwertiger content ist. Man braucht Zeit um mit den Fans zu schreiben etc :)

Osterkarnigel  14.07.2021, 18:53
@Janani2703

Naja ist halt eben auch ein Job wie jeder andere^^ die eilergegendewollmiclhsau gibts halt nicht.

Machst du das weiter oder hast du das nur mal testweiße gemacht?

Osterkarnigel  14.07.2021, 23:06
@Janani2703

Okay^^ sry falls ich zu neugierig war :D ist nur ein interessantes thema^^

Einfach keine Zeit mehr oder zu anstängend?^^

Janani2703 
Beitragsersteller
 14.07.2021, 23:07
@Osterkarnigel

Alles gut haha, leider nicht die Zeit dafür die ich da gerne rein investieren würde :)

Das zählt als Einkommen und wird dann vom Regelsatz in den nächsten Monaten abgezogen.


Wie viel Geld war denn das ca? Im Notfall kann man sagen, dass es geliehen war. Ansonsten zählt es als Einkommen.


DasOrakel  14.07.2021, 12:17
Im Notfall kann man sagen, dass es geliehen war.

Dummes Zeug.

Ginasenery  14.07.2021, 12:57
@DasOrakel

Nö, hat bei mir auch geholfen, als ich eine Überweisung von 100€ hatte. Also tue mal nicht auf allwissend

LePetitGateau  14.07.2021, 13:45
@Ginasenery

Wenn du wüsstest was Onlyfans ist, würdest du das mit dem Leihen nicht vorschlagen.

Ich bezweifle sehr, dass ein (mehr oder minder ) Prostitutionsgewerbe einer Privatperson Geld leiht

Ginasenery  14.07.2021, 13:54
@LePetitGateau

Ich weiß was onlyfans ist. Weiß ich oder aber nicht was auf der Überweisung steht.