Muss ich das Jobcenter meine Kontoauszüge vorlegen, wenn ich arbeiten gehe und mein Lebensunterhalt sichern kann?
Ich bin 20Jahre alt, wohne bei meiner Mutter und wir beziehen ALG2 (Hartz IV).
Ich arbeite seit dem 01.06. Vollzeit versicherungspflichtig und habe damals dem Jobcenter mitgeteilt, dass ich kein ALG2 mehr beziehen werde, da ich mein Lebensunterhalt aus eigener Tasche finanzieren kann.
Nun will das Jobcenter Auskünfte über meine finanzielle Lage haben und will dass ich Kontoauszüge nach dem 01.06. einreiche.
Muss ich das machen? Den ich beziehe seit dem 01.06. keine Sozialleistung mehr, da ich arbeite.
Außerdem haben sie seit dem 01.06. das Geld eingestellt und haben von mir meine Lohnabrechnung verlangt und nun wollen Sie immer mehr. Meine Mutter kann die Miete nicht mehr nachkommen und erhält auch keine Geld vom Jobcenter.
6 Antworten
Wenn du genügend Einkommen hast, bist du nicht mehr Mitglied der Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter, schreibt SGB II § 7 Absatz 3. Aber du bist immer noch in einer Haushaltsgemeinschaft mit deiner Mutter - oder nicht? Falls ja, dann gilt SGB II § 9 Absatz 5:
Dieser Vermutung kann man widersprechen, in der Regel mit Erfolg, wenn keine Indizien vorliegen, die für diese Vermutung sprechen. Siehe dazu die Hinweise der BA: https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdcz/~edisp/l6019022dstbai377927.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377930
Dort steht auf PDF-Seite 14: "Die vom Gesetz vermutete Tatsache besteht darin, dass Verwandte und Verschwägerte, die in einer HHG leben, sich gegenseitig im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten unterstützen, auch wenn nach dem BGB keine Unterhaltspflicht besteht. Es wird davon ausgegangen, dass innerhalb einer HHG eine sittliche Pflicht, entsprechend dem Gedanken der Familiennotgemeinschaft, zur gegenseitigen Unterstützung besteht."
Zu deinen Kontoauszügen siehe Seite 15:
"(2) Zur Auskunfts- und Mitwirkungspflicht von Verwandten und Verschwägerten ist § 60 zu beachten."
Dort in § 60 steht: "(1) Wer jemandem, der Leistungen nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, Leistungen erbringt, die geeignet sind, diese Leistungen nach diesem Buch auszuschließen oder zu mindern, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist."
Zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung heißt es auf PDF-Seite 18 der BA:
So schwer wird es also kaum werden, der gesetzlichen Vermutung zu widersprechen - vor allem dann nicht, wenn das neue Einkommen nicht sehr hoch ist. Denn dann greifen ja auch die hohen Freibeträge, siehe PDF der BA!
Ohne Kontoauszüge muss das Jobcenter aber vermuten, dass der Sohn plötzlich einen Bombenjob begonnen hat und zigtausende jeden Monat einnimmt. Und wer würde schon bezweifeln, dass etwa ein Manager oder ein Popstar seine mitwohnende Mutter unterstützt???
Gruß aus Berlin, Gerd
Hallo,
zu Deiner Frage:
Muss ich das Jobcenter meine Kontoauszüge vorlegen, wenn ich arbeiten gehe und mein Lebensunterhalt sichern kann?
Ich bin 20Jahre alt, wohne bei meiner Mutter und wir beziehen ALG2 (Hartz IV).
Ja, das Jobcenter kann es verlangen.
Das Jobcenter möchte damit klären, ob Deine Mutter dadurch noch Anspruch auf ALG2 hat, bzw. wenn ja, in welcher Höhe oder ob Dein Gehalt für den Lebensunterhalt von Euch beiden ausreicht.
Dein Gehalt wird nämlich mit angerechnet, da Du zusammen mit Deiner Mutter eine Wohnung unterhältst.
Gruß, RayAnderson
Da du bei der Mutter wohnst, geltet ihr ggf. als sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Daher sind auch deine Einkünfte für die Berechnung der Leistungen für deine Mutter von Belang.
Wenn du bei deiner Mutter wohnst und diese weiter Leistungen nach dem SGB II bezieht dann bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft*
*Erläuterung durch Wiki
Die gewährte Grundsicherung, die Bedarfe insoweit decken soll, wie es zur Führung eines menschenwürdigen und existenzgesicherten Lebens erforderlich sei, ist gegenüber anderen Hilfen nachrangig. Dies bedeutet, dass der Staat partnerschaftliche Solidarität fordert und sich nicht einschaltet, solange Partner sich selbst helfen können. Ehegatten- und Partnersubsidiarität bezeichnet den Vorrang der Solidarität unter Partnern vor sozialstaatlicher Hilfe. Ob der angerechnete Betrag tatsächlich der mittellosen Person zugutekommt, spielt keine Rolle, ein Rechtsanspruch zwischen den Partnern ergibt sich daraus nicht. Geschuldet ist ein Familienunterhalt lediglich unter Ehepartnern, nicht aber unter eheähnlich Zusammenlebenden. Transferleistungen innerhalb von Familien und eheähnlichen Partnerschaften werden als faktisch gegeben angenommen und deshalb bei der Berechnung der Grundsicherung berücksichtigt, um eine Benachteiligung der Personen zu vermeiden, die niemanden haben, der sie unterstützt.
Durch diese Tatsache musst du selbstverständlich dein Gehalt offen legen und Kontoauszüge zeigen
Ja musst du und zwar weil du erst 20 bist und mit deiner leistungsbeziehenden Mutter rine Bedarfsgemeinschaft grundest.