Meine Kontoauszüge für das ALG 2 meiner Mutter obwohl ich nicht ehr bei ihr wohne?
Liebe Community,
Ich habe eine Frage und zwar meine Mama ist sehr lange schon krankgeschrieben und ich habe bis 1.8 bei Ihr gewohnt , nun bin ich ausgezogen seit 1.8 und sie muss jetzt ALG2 beantragen, im Antrag steht das die in der Bedarfsgemeinschaft lebende Personen alle Kontoauszüge von letzten Monat und Einkommen nachweisen müssen, muss ich das obwohl ich seit 1.8 nichtmehr bei ihr wohne???
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4 Antworten
Wenn Du am 01.08.2021 ausgezogen bist und dich aus der Wohnung der Mutter beim Einwohnermeldeamt abmeldest, deine Mutter noch kein ALG - 2 beantragt bzw. schon bezogen hat bzw. erst nach deinem Auszug, dann gehörst Du auch nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter und hast demnach auch keine Mitwirkungspflichten, musst also keine Nachweise beibringen.
Zu ihrer Bedarfsgemeinschaft würdest Du grundsätzlich nur gehören, wenn Du unter 25 Jahren alt wärst und dort wohnen würdest.
Demzufolge mußt Du keine Kontoauszüge von Dir einreichen.
Wenn Du nicht mehr im Haushalt Deiner Mutter lebst gehörst Du auch nicht mehr zu deren BG und musst auch nicht mehr Dein Einkommen offenlegen.
Hast du dich schon beim Bürgeramt umgemeldet mit deiner neuen Adresse? Anderfalls wohnst du noch offiziell mit einer Mutter zusammen ...
Am Mittwoch melde ich mich um und da muss sie das schreiben abschicken