Bin ich meine eigene Bedarfsgemeinschaft wenn ich über 25 bin und bei meinem Vater lebe und Bürgergeld beantrage?

25dec  15.07.2023, 17:01

Wäre Arbeiten und für dich selber sorgen ne Option?

HelloAgain91 
Fragesteller
 15.07.2023, 17:03

Ich Pflege meinen schwer kranken 80 jährigen Vater

4 Antworten

Ab der Vollendung des 25 Lebensjahres bildest Du im Haushalt der Eltern deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft und hast unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern Anspruch auf Bürgergeld, wenn Du die sonstigen Voraussetzungen erfüllst.

Das Jobcenter kann zwar eine HG - Haushaltsgemeinschaft und somit eine Unterhaltsvermutung unterstellen, aber dieser kann und sollte man schriftlich, fristgerecht und formlos widersprechen, wenn diese Vermutung nicht zutreffend ist.

Also dann auch angeben, dass es keine finanzielle Unterstützung vom Vater bzw. Eltern gibt und sie auch keine Angaben über Einkommen und ggf. Vermögen machen.

CelineKi  01.02.2024, 20:08

Hallo, ich werde im Juni ausgesteuert (Krankengeld) befinde mich noch im Arbeitsverhältnis, bin aber nicht arbeitsfähig und werde es zu diesem Zeitpunkt sehr wahrscheinlich auch noch nicht sein. Bezüglich der Erkrankung befinde ich mich in verschiedenen Behandlungen. Ich wohne noch bei meiner Mutter (diese bezieht keine Leistungen) ab der Austeuerung möchte mir mein Vater den Unterhalt streichen und meine Mutter möchte auch das ich anfange mich selber zu finanziere, ich darf weiterhin mietfrei dort wohnen aber alles andere soll ich selber finanzieren . Sie bekommt wahrscheinlich aber noch weiterhin Kindergeld für mich(ü25 aufgrund von seelischer Behinderung) …gelte ich dann beim Amt trotzdem als eigene Bedarfsgemeinschaft oder aufgrundessen das sie noch Kindergeld für mich bezieht nicht? Wird das Kindergeld auf meine Leistungen angerechnet? Ich bin auch seit längerem auf Wohnungssuche, aber es gestaltet sich aktuell sehr schwierig.

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isomatte  01.02.2024, 22:52
@CelineKi

Auch da bist Du dann deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft.

Solltest Du das Kindergeld, wenn noch Anspruch bestehen sollte von deiner Mutter bekommen, wäre es anrechenbares Einkommen.

Dann müsste geklärt werden wer für dich zuständig ist, wenn Du dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig wärst, würde nicht das Jobcenter unter SGB - ll mit Bürgergeld, sondern das Sozialamt mit Grundsicherung nach dem SGB - Xll für dich zuständig sein.

Bei Bürgergeld käme es auch nicht darauf an ob Du das Kindergeld von deiner Mutter bekommst oder nicht, es wäre vorrangig dein Einkommen, solange Du es zur Deckung deines Bedarfs benötigen würdest.

Hast Du kein weiteres Erwerbseinkommen, könntest Du vom Kindergeld als sonstiges Einkommen min. 30 Euro Versicherungspauschale absetzen.

Beim Sozialamt gibt es diese pauschalen 30 Euro Versicherungspauschale nicht, da müsstest Du nachweisen das Du tatsächlich Beiträge für eine Versicherung zahlen musst.

Wenn also das Sozialamt zuständig sein würde, deine Mutter dir das Kindergeld nicht geben würde und sie selber keine Sozialleistung vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen würde, bestünde die Möglichkeit das es nicht als dein Einkommen angerechnet werden dürfte.

Deine Mutter müsste dann unter Umständen nachweisen oder glaubhaft machen, dass sie das Kindergeld für Aufwendungen einsetzt, die ihr durch dich entstehen, also z.B.das sie dich zu Arztterminen begleiten muss oder mit dir einkaufen gehen muss usw.

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Das hättest du zum Verständnis mit erwähnen sollen.

Glaube nicht, dass dein Vater...DU stellst dich den Antrag für dich..aber ne Bedarfsgemeinschsft ' das sind mehrere Personen.Dann wird das Amt wohl etwas an Unterlagen einfordern

Zu beidem Ja.

Eine Bedarfsgemeinschaft ist, logischer Weise, keine Einzelperson.

isomatte  15.07.2023, 18:30

Aber sicher doch !

Was sollte ein Single denn sonst sein, auch der bekommt eine BG - Nummer, demnach ist man eine Bedarfsgemeinschaft ?

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isomatte  15.07.2023, 21:38
@Nobodyrotz

Ich auch !

Dann solltest Du ja wissen was im Antrag und im WBA - gefragt wird.

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isomatte  15.07.2023, 22:45
@Nobodyrotz

Dann solltest Du dir den Antrag das nächste mal genau ansehen und lesen.

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