Bafög und bürgergeld?

IIlIlIIIIlllII  24.05.2024, 14:11

Welche Gründe hat den dein Partner?

Wäre schön wenn du antwortest

Pinky0816 
Fragesteller
 24.05.2024, 14:34

Gesundheitlich aber nicht auf Dauer geht halt im mom nicht was auch mit unserer Sachbearbeiterin geklärt ist

1 Antwort

Wenn ein möglicher Anspruch auf Bafög - besteht, muss es als vorrangiger Anspruch auch beantragt werden.

Vom Bafög - bleibt dir ein pauschaler Freibetrag von 100 Euro pro Monat, also der wird theoretisch abgezogen und verringert dein anrechenbares Einkommen entsprechend.

Würdest Du nebenbei noch Erwerbseinkommen erzielten, dann Falken die pauschalen 100 Euro vom Bafög - weg, es würde dann voll als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet.

Dann gelten für dich ab der Vollendung des 25 Lebensjahres die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll und nicht wie bei unter 25 jährigen Kindern der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen.

Denn die dürfen seit Juli 2023 als Schüler, Azubi oder Stundent bzw.in einem freiwilligen Dienst wie einem FSJ - als Kinder unter 25 bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

Bei dir blieben dann also vom Bruttoeinkommen nur 100 Euro Grundfreibetrag und bis auf Höhe der Minijobgrenze weitere 20 % Freibetrag.

Der gesamte Freibetrag wird dann vom Nettoeinkommen theoretisch abgezogen und was bleibt wäre dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen.

Dazu käme dann dein volles Bafög - würdest Du mit deinem gesamten anrechenbaren Einkommen deinen Bedarf decken können, würde der übersteigende Betrag mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet.


Pinky0816 
Fragesteller
 24.05.2024, 15:36

Puh sehr verwirrend aber ich danke dir. Nunja wenn es so ist ist es so. Werde trotzalledem die 2j Schule machen. Traurig das es sowenig gefördert wird

Lg

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isomatte  24.05.2024, 15:48
@Pinky0816

Was ist daran denn verwirrend ?

Ist doch ganz einfach, solange Du nur Bafög - bekommen würdest, kannst Du davon pauschal 100 Euro abziehen, dass wäre dein Freibetrag.

Der Rest ist dein anrechenbares Einkommen und wird auf deinen Bedarf angerechnet.

In einer BG - Bedarfsgemeinschaft stehen dir als Bedarf derzeit min. 506 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und dazu bei 4 Personen im Haushalt min.noch 1/4 von eurer Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Würdest Du deinen Bedarf mit deinem anrechenbarem Einkommen nicht decken können, stünde dir im Regelfall keine Aufstockung vom Jobcenter zu.

Wenn Du deinen Bedarf decken könntest, würde der übersteigende Betrag als Einkommen der anderen zur BG - gehörenden Personen mindernd auf deren Bedarf angerechnet.

Machst Du jetzt aber zusätzlich noch einen Nebenjob, dann Falken die 100 Euro vom Bafög - weg, es wäre dann voll auf deinen Bedarf anzurechnen.

Dann steht dir aber auf dein Erwerbseinkommen die Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll zu.

Also bei angenommen 500 Euro Brutto gleich Netto im Monat erst einmal 100 Euro Grundfreibetrag und von den übersteigenden 400 Euro Brutto kämen weitere 20 % Freibetrag = 80 Euro dazu.

Bekommst Du die 500 Euro dann auch Netto ausgezahlt, würden diese 180 Euro Freibetrag theoretisch abgezogen und ergäbe dann ein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen von 320 Euro.

Diese 320 Euro kämen zum Bafög - dazu, wenn das anrechenbare Einkommen dann über deinem Bedarf läge, würde der übersteigende Betrag als Einkommen der anderen mindernd auf deren Bedarf angerechnet.

Bitteschön

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