schülerbafög eltern Bürgergeld?

3 Antworten

Wenn Anspruch auf Bafög - besteht, muss das als vorrangige Leistung auch in Anspruch genommen werden.

Das Bafög - würde wie dein Kindergeld unter 25 Jahren von derzeit 255 Euro auf deinen Bedarf angerechnet.

Vom Bafög - blieben monatlich pauschal 100 Euro Freibetrag.

Würdest Du zusätzlich noch Erwerbseinkommen oder eine Vergütung erhalten, fällt der pauschale Freibetrag von 100 Euro auf das Bafög - weg, es würde dann wie das Kindergeld voll auf deinen Bedarf angerechnet.

Dafür stünden dir aber auf Erwerbseinkommen oder eine Vergütung der derzeit noch geltende erhöhte Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze zu, bis dahin würde nichts auf deinen Bedarf angerechnet.

Das Kind muss nur unter 25, Schüler, Azubi oder Stundent sein.

Wäre das Bruttoeinkommen oder Vergütung höher als die Minijobgrenze, kämen zum erhöhten Grundfreibetrag weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Der gesamte Freibetrag würde dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen, welches dann mit dem Kindergeld + Bafög - auf deinen Bedarf angerechnet würde.

Kindergeld gilt solange als dein Einkommen, wie Du es zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.

Was vom Kindergeld evtl.nicht mehr benötigt würde, wäre wieder Einkommen der Eltern und würde entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Dann würde das Kind unter 25 Jahren aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern fallen, wenn es seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könnte.

Die Eltern würden dann für das Kind keine Leistungen mehr erhalten, also auch der Kopfanteil von der Warmmiete würde nicht mehr gezahlt.

Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom geteilt durch die Personen im Haushalt ergibt den Kopfanteil der Warmmiete pro Person.

Dann müsste das Kind unter Berücksichtigung des Kindergeldes was es ggf.noch zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde seinen Kopfanteil der Warmmiete, Anteil für normalen Haushaltsstrom, Essen usw.selber an die Eltern zahlen.


Mausi2005517 
Beitragsersteller
 21.06.2025, 14:55

Oje könntest du mir das vielleicht ein wenig ausrechnen kapier das nicht ganz. Also minijob nicht höher als 400 monatlich meistens sogar weniger. 150 Euro Praktikumsvergütung und in meinem fall wären es 276 euro BAföG und natürlich das Kindergeld. Bin 22 Jahre alt.

isomatte  21.06.2025, 17:38
@Mausi2005517

Ich denke Du bist 19 laut Fragestellung ?

Aber egal, bist ja noch unter 25 !

Das Kindergeld von derzeit 255 Euro wird ja auch jetzt schon auf deinen Bedarf im Haushalt der Eltern angerechnet.

Hättest Du keinen Minijob, Vergütung durch Praktikum oder Bafög - könntest Du ab der Vollendung des 18 Lebensjahres von sonstigen Einkommen wie Kindergeld min. 30 Euro Versicherungspauschale absetzen.

Dann würden z.B.nur max. 225 Euro vom Kindergeld als anrechenbares Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet.

Wenn Du aber schon Erwerbseinkommen erzielst und darauf schon Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll bzw.unter 25 Jahren als Schüler, Azubi oder Stundent den erhöhten Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze berücksichtigt bekommst, dann wird das Kindergeld und sonstiges Einkommen im Regelfall voll auf deinen Bedarf angerechnet.

Da zumindest schon das Kindergeld als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet wird und auf Erwerbseinkommen derzeit unter 25 Jahren noch der erhöhte Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze gilt, wird da bei 400 Euro aus Minijob und ggf.150 Euro Vergütung im Praktikum nichts oder nicht viel zum anrechnen übrig bleiben.

Denn die Minijobgrenze liegt ja seit 2025 nun bei 556 Euro Brutto gleich Netto und wenn Du mit Minijob und Vergütung nicht darüber kommst, sollte davon derzeit eigentlich nichts auf deinen Bedarf angerechnet werden.

Wäre das Bruttoeinkommen höher als die Minijobgrenze, kämen zum erhöhten Grundfreibetrag weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Das Bafög wird dann auf die Bürgergeldleistungen angerechnet. Kann aber sein, dass ihr trotzdem unterm Strich dann ein bisschen mehr habt.

Das Schüler-BaföG würde auf Dein Bürgergeld angerechnet; ein Freibetrag bliebe Dir.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991

Mausi2005517 
Beitragsersteller
 19.06.2025, 09:50

Wird der freibetrag nur einmal gewährt wurde auch nich Praktikumsvergütung bekommen

DasOrakel  19.06.2025, 09:53
@Mausi2005517

Der Freibetrag auf (Schüler)-BaföG ist ein Thema, während die Praktikumsvergütung ein anderes ist.

Dir sollten in diesem Fall zwei Freibeträge gewährt werden.

DasOrakel  19.06.2025, 09:59
@DasOrakel

Beim Schüler-BAföG liegt der Freibetrag aktuell meines Wissens nach bei bis zu 93 € mtl..

Beim Praktikum hängt es von der Höhe der Vergütung ab und als was diese gewährt wird.

isomatte  19.06.2025, 10:59
@DasOrakel

Der Freibetrag auf Bafög - beträgt pauschal 100 Euro pro Monat !

Wenn zusätzlich Erwerbseinkommen wie durch eine Vergütung im Praktikum erzielt würde, fällt der Freibetrag auf das Bafög - weg.

Dann gilt der derzeit noch geltende erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze für Kinder unter 25 Jahren, wenn es Schüler, Azubi oder Stundent ist.

Bei höherem Brutto kämen zum erhöhten Grundfreibetrag weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.