Bekomme ichBekomme ich Bürgergeld meine Eltern gut verdienen?

3 Antworten

Wann Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben

Damit Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, müssen Sie im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • positiv:
  • Sie sind ohne Beschäftigung, können aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
  • positiv:
  • Sie haben sich online über unseren Digitalen Service oder in Ihrer Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet.
  • positiv:
  • Sie suchen eine Stelle, die versicherungspflichtig ist. Dabei arbeiten Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit zusammen.
  • positiv:
  • Sie erfüllen die Anwartschaftszeit.
Begriffsklärung: Anwartschaftszeit

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Das ist der Fall, wenn Sie in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert waren. In der Regel werden versicherungspflichtige Zeiten in Beschäftigungsverhältnissen zurückgelegt. Zur Berechnung, ob die Anwartschaftszeit erfüllt ist, werden die Zeiten aller versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb des 30-Monate-Zeitraumes zusammengerechnet.

Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Dauer | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Anspruch auf Bürgergeld wirst Du nicht haben. Dazu verdienen Deine Eltern zu gut und ihr müsstest das für den ganzen Haushalt beantragen.

Bist Du Arbeitsuchend gemeldet? Dann mache einen Termin aus um auszuloten, was man tun kann.

Luna1825 
Fragesteller
 19.12.2023, 16:19

Würde es was ändern wenn ich schwanger wäre (reinhypotetisch)

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Für ALG - 1 musst Du die Anwartschaftszeit erfüllt haben, also innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und musst der Vermittlung in Arbeit an min. 15 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen.

Bürgergeld wirst Du unter 25 Jahren wohnhaft bei den Eltern nicht bekommen, wenn sie euren Gesamtbedarf der Familie nach dem SGB - ll mit ihrem anrechenbaren Einkommen decken können.

Denn unter 25 Jahren bildest Du wohnhaft bei den Eltern mit ihnen eine BG - Bedarfsgemeinschaft, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Du könntest also nur gemeinsam mit deinen Eltern einen Anspruch auf Bürgergeld haben, wenn sie den Gesamtbedarf der Familie nicht mit ihrem anrechenbaren Einkommen decken könnten.

Selbst wenn das der Fall wäre, müsste ggf.ein vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde geprüft werden.

Hallo,

du hast sicherlich ein Recht auf "Grundsicherung".

Und dann müssen einige Anträge und Nachweise ausgefüllt werden.

Und da kannst du gleich lernen,

was man unter Bürokratie versteht.

Vor allem wenn man stundenlang wartet,

und dann ohne sinnvolle Lösung,

das Jobcenter wieder verlässt.

Hansi

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Superhasenmaus  19.12.2023, 08:36

Das Jobcenter vergibt inzwischen Termine. Warten ist nicht mehr wirklich angesagt. Und wenn Du möchtest, drucken sie Dir auch gleich ein paar Jobangebote aus.

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Kerner  19.12.2023, 08:53
@Superhasenmaus

Ja,

auf das Märchen mit den Terminen, bin ich auch schon ein paar mal rein gefallen.

Am besten man steht Montags oder Donnerstags kurz nach Halbacht, vor deren Tür.

Da habe ich schon drei mal die Nummer 001 gezogen.

Die Zettel habe ich mir zuhause aufgehängt.

Hansi

0
Kerner  19.12.2023, 09:03
@Superhasenmaus

Nee,

ich habe da eine sehr lange Erfahrung.

Aber das waren immer nur ein paar Wochen/Monate,

bis zum nächsten Job.

Jedenfalls wird er nicht sehr viel bekommen,

wenn er keine eigene Haushaltsführung hat.

Und dazu irgendwelche sinnlose Job Vorschläge.

Hansi

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