Wird FSJ angerechnet?

1 Antwort

Auch vor Juli 2023 blieben bei einem freiwilligen Dienst wie bei einem FSJ - 250 Euro vom Taschengeld ohne Anrechnung.

Das ist jetzt für Kinder mit Vollendung des 25 Lebensjahres immer noch der Fall.

Nur für Kinder unter 25 Jahren hat sich das ab Juli 2023 geändert, da wurde der Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen auf monatlich bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto angehoben.

Das Kind muss nur noch Schüler, Azubi oder Stundent sein bzw.einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - machen.

Also auch in einem freiwilligen Dienst wie ein FSJ - bleibt das Taschengeld für Kinder unter 25 seit Juli 2023 bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto im Monat ohne Anrechnung auf den Bedarf des Kindes.

Kannst Du auch aus sicherer Quelle selber nachlesen, gibst Du im Internet einmal ein, fachliche Weisungen Paragrafe 11 - 11 b SGB - ll, musst aber darauf achten, dass Du die aktuelle Fassung ab Juli 2023 nutzt.