Autoverkauf bei Bürgergeld?
Hallo,
ich mache momentan eine Umschulung und beziehe dabei im zweiten Jahr Bürgergeld.
Ich möchte jetzt mein Auto verkaufen (Wert ca. 3000€). Würden mir bei einem Verkauf die 3000€ auf mein Bürgergeld angerechnet werden oder fällt der Erlös unter Vermögensumwandlung?
Danke
3 Antworten
Hast Du ja hoffe ich bei Antragstellung entsprechend angegeben, dann ist es bei Verkauf eine Vermögensumwandlung.
Bedeutet, es ist kein anrechenbares Einkommen sondern Vermögen und das wird bis auf Höhe des Schönvermögens nicht angerechnet.
Wenn Du also schon länger als 1 Jahr Leistungen beziehst, liegt die Grenze des Schönvermögens für dich bei derzeit bis zu 15.000 Euro insgesamt.
Im ersten Jahr wären es bis zu 40.000 Euro an Schonvermögen gewesen.
soweit mein Informationen stimmen, davon gehe ich aus, wird das dem Vermögen zugerechnet, wenn der Freibetrag nicht überschritten wird hat es keine Auswirkung
also 1. würde ich das Geld dafür in bar nehmen und nicht auf's Konto oder Sparbuch einzahlen
2. würde ich dem Jobcenter nichts vom Verkauf sagen
ein Auto könnte man vor dem Antrag auf Bürgergeld ganz schnell auf dem Namen einer anderen Person laufen lassen - gar kein Problem;
ansonsten hatte man ganz plötzlich einen Totalschaden mit dem Auto...
es gibt genug Mittel und Wege
natürlich kann man das auf einen anderen Namen laufen lassen, es ist aber der Anschein, dass er schon Bürgergeld bekommt und nun das Auto verkaufen will, wenn es den Freibetrag nicht überschreitet muss man nicht solche Verrenkungen machen , ansonsten hat man natürlich verschiedene Optionen,
da stellt sich die Frage, inwiefern bei der Beantragung vom Bürgergeld, das Auto mit angegeben wurde , hat sich das dann in Luft aufgelöst