Kann ich zu meiner partnerin ziehen trotz 1 raum wohnung und bürgergeld?

3 Antworten

Wenn der Vermieter Deiner Mutter einverstanden ist, darfst Du sicherlich zu ihr ziehen.

Die Mutter muß Deinen Zuzug dem Jobcenter melden, und Dein Einkommen wird auf Dein Bürgergeld angerechnet, sofern Du noch keine 25 bist.

Andernfalls mußt Du nur Deinen Mietanteil zahlen.

Pensioner61  25.08.2023, 15:01
Wenn der Vermieter Deiner Mutter einverstanden ist, darfst Du sicherlich zu ihr ziehen.

Was hat der Vermieter seiner Mutter damit zu tun?

Du meinst sicherlich, den Vermieter seiner Partnerin in Berlin!

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Agamemnon712  26.08.2023, 05:20
@Pensioner61

Mutter und Partnerin werden beide in der Fragegestellung genannt.

Nach einem Monat weiß ich nicht mehr, wen ich meinte :D

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Pensioner61  26.08.2023, 09:29
@Agamemnon712

Eigenartig, auch dann müsste man nach einem Monat noch in der Lage sein die Frage lesen zu können und diesen mit der gegebenen Antwort zu vergleichen.

Aber, OK!

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Wird die Wohnung nicht etwas klein für zwei Personen? Dein Geld wird angerechnet und sie bekommt dann vermutlich weniger. Ist auch abhängig davon ob du Ersparnisse hast. Umgehen könnt ihr das, wenn ihr eine WG offiziell seid. Je nachdem ob der Vermieter in der Nähe wohnt oder nicht, es also nicht mitbekommt könntest du dort übernachten und am Wochenende zu deiner Mutter fahren, dadurch die Meldeadresse erstmal dort belassen. Finanziell sicher besser.

Der Vermieter deiner Partnerin, muss dem Einzug in der Wohnung zustimmen, wobei ich allerdings vermute, dass dies in einer 1-Zimmerwohnung nicht erlaubt ist, da diese dazu viel zu klein sein dürfte. Der Raum incl. Bad, dürfte dann so bei max. 20 qm liegen.

Aber sollte dies möglich sein, werden sicherlich die Nebenkosten für den Müll erhöht werden. Auch muss deine Partnerin deinen Einzug dem Amt das das Bürgergeld zahlt melden. Und du musst dich dann auch beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.