Bürgergeld?

7 Antworten

Ehepartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder Lebenspartner bilden im Bereich des Bürgergeldes eine Bedarfsgemeinschaft.
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Wann sind Partner eine Bedarfsgemeinschaft
Eine gesetzliche Definition der Bedarfsgemeinschaft gibt es nicht. § 7 Abs. 3 SGB II definiert allerdings, wer zur Bedarfsgemeinschaft gehört. Hinsichtlich Ehe und Partnerschaft ist dort in Nr. 3 aufgeführt, dass zur Bedarfsgemeinschaft gehören
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Ob nicht verheiratete Partner also eine Bedarfsgemeinschaft bilden, hängt also vom gegenseitigen Willen ab, füreinander einzustehen.
Ob ein solcher Wille gegeben ist, wird entsprechend § 7 Abs. 4 SGB II vom Jobcenter vermutet, wenn für die Partner einer oder mehrere der folgenden Punkte zutrifft
– Partner leben länger als ein Jahr zusammen,
– Partner leben mit einem gemeinsamen Kind zusammen,
– Partner versorgen Kinder oder Angehörige im Haushalt oder
– Partner sind befugt, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Quelle: https://www.buerger-geld.org/news/ehe-lebensgemeinschaft-partner-buergergeld/

Bei Deiner Frage "Müsste der Partner für unseren Lebensunterhalt aufkommen bei gutem verdienst?" kommt der moralische Aspekt hinzu. Man zieht zusammen, weil man zusammen sein und eine Familie bilden will. So wie der/die eine für alle kocht & Wäsche wäscht, so verdient der/die andere das Haushaltsgeld, und nicht jede:r für sich. Doch wie gesagt, das ist der moralische Aspekt, weil du auch explizit erwähnt, dass es ein guter (!) Verdienst ist.

kanimambo  29.09.2023, 04:25

freut mich, dass wir helfen konnten. immer wieder gerne.

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Müsste der Partner für unseren Lebensunterhalt aufkommen bei gutem verdienst?

Unter Bürgergeldbezug nicht während des ersten Jahres des Zusammenlebens, sofern er nicht der Kindesvater ist.

Was aber ist so schlimm daran, wenn er Euch bei gutem Verdienst finanziell (mt)versorgt?

"aufkommen" muss der Partner höchstens wenn er Erzeuger eines deiner Kinder ist (Unterhalt für die Kinder) und/oder dein Ehemann ist (Unterhalt für dich),

ansonsten wird sein Einkommen angerechnet,

da ihr dann in eine Bedarfsgemeinschaft lebt

Woher ich das weiß:Recherche

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen es wird alles gestrichen u du kriegst keinen Cent mehr...war bei uns auch so...selbst der unterhaltsvorschuss für das eine Kind wo der erzeuger nicht zahlt wurde sofort gestrichen als meine jetzige Frau sich bei mir angemeldet hat

Mariomadda69  25.09.2023, 11:29

PS mein verdienst konnte uns so grade über Wasser halten ,Urlaub oder sowas war die erste Zeit nicht drin

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Wenn er nicht Vater von min.einem der Kinder ist und er euch nicht freiwillig unterstützen möchte, dann bildet ihr im ersten Jahr nach dem Zusammenzug noch keine BG - Bedarfsgemeinschaft.

Dann steht dir bzw.euch weiterhin Leistungen wie bisher zu, nur die Kosten der Unterkunft würden sich dann um 1/4 reduzieren, die müsste dann der Partner an dich zahlen.