Kann ich mit meinem Partner zusammen ziehen mit Bürgergeld?

2 Antworten

Wenn das mit dem Vermieter geklärt ist, spricht zumindest theoretisch nichts gegen einen Einzug des Freundes.

Sind keine Kinder im Spiel, solltet ihr zumindest nach dem ersten Jahr des Zusammenlebens noch keine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden, dir stünde dann also erst einmal dein derzeitiger Regelbedarf für den Lebensunterhalt weiter zu und Einkommen und Vermögen des Freundes würden keine Rolle spielen.

Aber auf jeden Fall würde sich dein Bedarf für die Kosten der Unterkunft verringern und das im Regelfall bei 2 Personen dann um 50 %, die würdest Du dann weniger bekommen, müsste er dann selber an dich zahlen.

Und genau da könnte bei ihm unter 25 dann ein Problem entstehen, wenn er von Anfang an auf finanzielle Unterstützung vom Jobcenter angewiesen ist.

Denn es gibt ja diese U 25 Regelung, dass nur in Härtefällen eine Bewilligung für die Kostenübernahme für die Unterkunft bewilligt werden könnte.

Liegt also bei ihm kein Härtefall zu, könnte ihm auf schriftlichen Antrag die Kostenübernahme für die Unterkunft abgelehnt werden und ihm stünde dann bei Bedarf und erfüllen der sonstigen Voraussetzungen nur sein Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu, den er unter 25 auch bei den bedürftigen Eltern bekommen hätte, derzeit wären das im Monat 451 Euro.

Eigenes Einkommen würde entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf angerechnet.

Wenn das Jobcenter dem zustimmt, dann ja. Du wirst also dort nachfragen müssen.