BAB und Bürgergeld?

3 Antworten

Wenn ihr kein / keine Kinder habt, dann würdet ihr im Normalfall im ersten Jahr nach dem Zusammenzug noch keine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden, dann wäre dein Einkommen und Vermögen erst einmal nicht relevant.

Dann hätte sie bei Bedarf Anspruch auf in der Regel min. ihren Regelbedarf für den Lebensunterhalt + min. noch die Hälfte der Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf bzw. eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Möchte sie aber umziehen und würde finanzielle Unterstützung benötigen, dann möchte das Jobcenter einen wichtigen Grund genannt bekommen und sollte da das Wort Verlobung fallen, wird das Jobcenter versuchen euch gleich in eine BG - zu stecken.

Aber selbst dann, würde dein Einkommen, unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll und ggf.weiteren erhöhten nachweisbaren absetzbaren ausbildungsbedingten oder berufsbedingten Aufwendungen erst einmal auf deinen eigenen Bedarf angerechnet.

Erst wenn dann noch ein Überschuss vorhanden wäre, würde dieser dann mindernd auf den Bedarf der Verlobten angerechnet.

Aber dann würde der Regelbedarf nicht bei derzeit 502 €, sondern nur bei jeweils 451 € liegen.

Würdest Du unter 25 noch Kindergeld bekommen, würde das voll als Einkommen angerechnet, auch BAB - wäre dann zumindest teilweise anrechenbares Einkommen.

Bei den Freibeträgen auf Erwerbseinkommen kommt es auf deine Bruttovergütung an, derzeit würden dann erst einmal 100 € Grundfreibetrag bleiben.

Ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Wenn Du angenommen 800 € Brutto hättest und 650 € Netto aufs Konto bekommen würdest, dann läge dein Freibetrag bei 240 € und die würde das Jobcenter dann theoretisch vom Netto abziehen, dann blieben angenommen nur max. 410 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig und dazu käme dann noch das sonstige anrechenbare Einkommen wie BAB - und Kindergeld.

Während des ersten Jahres des Zusammenlebens hättet Ihr unter "Bürgergeld" finanziell nichts miteinander zu tun.

Erst danach.

Wisa141 
Fragesteller
 13.01.2023, 07:12

Ohh das hört sich sehr gut an, vielen Dank :)

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Die Ausbildungsvergütung deiner Freundin wird auf das BAB angerechnet und das BAB auf zustehende mögliche Kosten der Unterkunft. Richtig ist, dass es kein ALG2 im rechtlichen Sinne für die Freundin gibt, aber sie kann einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft erhalten, falls noch ein Restbedarf besteht.09.07.2017

Quelle:

https://www.buergergeld.org/forum/thread/11194-bedarfsgemeinschaft-ausbildung-und-bab/

Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld werden als Einkommen auf die Bedarfe des Auszubildenden angerechnet. Den Antrag auf ALG II stellst Du ebenfalls bei dem Jobcenter an Deinem Wohnsitz.

Quelle:

https://www.igmetall.de/jugend/auszubildende/fragen-und-antworten/wenn-die-ausbildungsverguetung-allein-nicht-reicht#:~:text=Ausbildungsverg%C3%BCtung%2C%20Berufsausbildungsbeihilfe%20und%20Ausbildungsgeld%20werden,dem%20Jobcenter%20an%20Deinem%20Wohnsitz.

Wisa141 
Fragesteller
 12.01.2023, 21:28

Also heißt das im Grunde genommen, mein BAB würde auf ihre Leistungen angerechnet werden?

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andyrj99  12.01.2023, 21:34
@Wisa141

So verstehe ich das aber frage am Jobcenter vor Ort!

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