Weg mit der Ampel

Man muss den Beamtenstatus beenden. Ab in die GRV mit sie.

Alle Selbstständige und Freiberufler müssen in die GRV einzahlen.

Alle private Vorsorgekammer abschaffen. Wie Anwalt, Arzt etc... Und ab in die GRV mit diese auch.

Und dann alle sollen zusätzlich privat vorsorgen. Fondsgebundene Rentenversicherungen besser regulieren. Das Betriebsrentestärkungsgesetz reformieren und die Arbeitgeber stärker an die Finanzierung der Altersvorsorge der Arbeiternehmer beteiligen.

Luxemburger haben es so und Österreicher auch. Dazu die Schweizer.

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Das habe ich mir heute auch überlegt.

Aktuell ist es so dass Arbeitgeber an Löhne "noch" erpressen können, da die Mehrarbeit auf die restliche Mitarbeiter verschoben wird. Es gibt noch paar Fachkräfte um Aufträge zu bearbeiten

Eigentlich sollen ab 2030 die "noch wenigere" Fachkräfte wirklich die Löhne erhöhen können.

Aber wenn Scholz jetzt Fachkräfte aus Indien bringt. Wird der zukünftige Vorteil der Arbeitnehmer komplett verschwinden.

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IT-Systemelektroniker

Ich bin gelernter IT Systemelektroniker.

Mein Chef hat an sich ein Fachinformatiker Systemintegration gesucht für eine Stelle als System Engineer IT Networking and Telephony. Aber ihm hat meine Qualifikation auch interessant geklingelt. :)

Ich habe auch in der Berufsschule das gelernt was er suchte.

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Erstmal die Lehre machen und dein Gesellenbrief bekommen.

Aber schaue bei welcher Firma, in welche Branche und in welche Region du die Lehre machst.

Dann schaue dass die tarifgebunden ist.

Wenn auf diese 4 Punkte achtest. Hast ein gutes "Einstieg" 😉.

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Die Ausbildungsvergütung deiner Freundin wird auf das BAB angerechnet und das BAB auf zustehende mögliche Kosten der Unterkunft. Richtig ist, dass es kein ALG2 im rechtlichen Sinne für die Freundin gibt, aber sie kann einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft erhalten, falls noch ein Restbedarf besteht.09.07.2017

Quelle:

https://www.buergergeld.org/forum/thread/11194-bedarfsgemeinschaft-ausbildung-und-bab/

Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld werden als Einkommen auf die Bedarfe des Auszubildenden angerechnet. Den Antrag auf ALG II stellst Du ebenfalls bei dem Jobcenter an Deinem Wohnsitz.

Quelle:

https://www.igmetall.de/jugend/auszubildende/fragen-und-antworten/wenn-die-ausbildungsverguetung-allein-nicht-reicht#:~:text=Ausbildungsverg%C3%BCtung%2C%20Berufsausbildungsbeihilfe%20und%20Ausbildungsgeld%20werden,dem%20Jobcenter%20an%20Deinem%20Wohnsitz.

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