Unterhaltspflicht trotz geringem Einkommen?

1 Antwort

Der Anspruch auf Unterhalt für deine Tochter hat nichts mit deinem Einkommen zu tun, zumindest unter 18 Jahren nicht, oder solange das minderjährige Kinder in deinem Haushalt gemeldet ist und lebt.

Denn erst ab der Vollendung des 18 Lebensjahres muss der Unterhalt aus dem bereinigten Nettoeinkommen beider Eltern berechnet werden.

Ab da muss sich das Kind auch selber um seine möglichen Ansprüche kümmern, dass Kindergeld wird dann auch nicht mehr hälftig, sondern voll auf den Unterhalt angerechnet.

Das würde auch bei minderjährigen Kindern zutreffen, wenn diese z.B.wegen einer Ausbildung ausziehen müssten, bezogen auf die Anrechnung des Kindergeldes und die Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Unterhalt.

Bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres kann sich das Kind dann z.B.wegen der Berechnung des Unterhalts auch noch ans Jugendamt wenden.

Ich würde mich an deiner Stelle ans Jugendamt wenden, da Unterhaltsvorschuss beantragen, falls er keinen Unterhalt zahlen will oder kann und für die Tochter eine Beistandschaft beantragen.

Die sollte sich dann um die Belange deiner Tochter kümmern, damit sie den Unterhalt bekommt der ihr zusteht.