Erwerbsminderungsrente und gemeinsame Wohnung?
Wenn ein Paar beschließt zusammen zu ziehen und einer davon arbeiten geht und einer diese Erwerbsminderungsrente bezieht, wird dies dann angerechnet? Quasi wird diese Rente dann gekürzt oder gilt das nur bei hartz 4 ?
Und wie sieht es dann bei den zusätzlichen Leistungen des Sozialamtes aus? Quasi die Aufstockung.
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Rentenversicherung, Wirtschaft und Finanzen
Die Erwerbsminderungsrente wird nur dann gekürzt, wenn der Rentner eigenes Einkommen hat, das 6300 € im Jahr übersteigt.
Dabei ist es völlig egal, was der Partner für Einkommen hat.
Einfluss hat das Zusammenwohnen ggf. auf Sozialleistungen wie Wohngeld oder ALG II oder Grundsicherung.
Auf die Rente hat das keinen Einfluss.
Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, wird bei der Aufstockung das Einkommen der anderen Person angerechnet.
Ok also bekommt man weiterhin das gleiche Geld an Rente aber die Sozialleistungen werden gekürzt ?