Erwerbsminderungsrente und gemeinsame Wohnung?

2 Antworten

Die Erwerbsminderungsrente wird nur dann gekürzt, wenn der Rentner eigenes Einkommen hat, das 6300 € im Jahr übersteigt.

Dabei ist es völlig egal, was der Partner für Einkommen hat.

Einfluss hat das Zusammenwohnen ggf. auf Sozialleistungen wie Wohngeld oder ALG II oder Grundsicherung.

Auf die Rente hat das keinen Einfluss.

Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, wird bei der Aufstockung das Einkommen der anderen Person angerechnet.

Undisclosed 
Fragesteller
 01.11.2019, 11:20

Ok also bekommt man weiterhin das gleiche Geld an Rente aber die Sozialleistungen werden gekürzt ?

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