Fsj Eltern Bürgergeld?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Unter 25 würde das Jobcenter einem Auszug nur bei einem wichtigen Grund bewilligen.

Wenn es also das FSJ - in deiner jetzigen Stadt nicht geben würde und Du das FSJ - in der anderen Stadt sicher hättest und das auch nachweisen könntest, dann wäre die Kostenübernahme für den Umzug durch das jetzige Jobcenter möglich.

Ändert sich nach dem Umzug die Zuständigkeit des Jobcenters, müsste da dann ein neuer Antrag auf Kostenübernahme der angemessenen Wohnkosten und Regelbedarf für den Lebensunterhalt gestellt werden.

Denn der Umzug wäre dann ja schon vor Beginn des FSJ - erforderlich, eigene Einkommen wie Kindergeld unter 25 von derzeit 250 Euro würden dann entsprechend der SGB - ll Verordnungen auf die Leistungen angerechnet.

Wohngeld wäre nach dem Beginn des FSJ - theoretisch zwar möglich, aber dann würde dich das Jobcenter selber zur Beantragung auffordern, weil das nämlich eine vorrangige zu beantragende Leistung wäre, wenn die Möglichkeit auf einen Anspruch besteht.

Für das Wohngeld muss man nämlich schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und muss über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Das wären dann derzeit min. 502 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch die dann zu zahlende Warmmiete, ohne Abschlag für den normalen Haushaltsstrom.

Von dieser Summe wären dann als Mindesteinkommen 80 % an eigenem Einkommen erforderlich, dass Kindergeld für dich würde dann auch als Einkommen entsprechend berücksichtigt.

isomatte  17.07.2023, 18:07

Danke dir für deinen Stern !

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Falls Du noch unter 25 Jahren alt bist, wird Dir das Jobcenter einen Auszug auf dieser Basis vermutlich nicht genehmigen. Mußt Du jedoch ausprobieren = papierschriftlich Auszugsantrag stellen.

Bitte beachten: wenn Du ausziehst, muß der Rest der Bedarfsgemeinschaft schlimmstenfalls auch umziehen, falls die Wohnung dann nicht mehr angemessen sein sollte.

Wohngeld gibt's nur in Verbindung mit einem Einkommen auf Höhe von mindestens 80% des Bürgergeldniveaus.

isomatte  17.04.2023, 14:07

Alleine das zuschussfähige Mindesteinkommen würde da nicht ausreichen, man müsste auch vorher schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein.

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Da ich gerade in deiner aktuellen Frage bin: falsche Taktik.

Such dir ein FSJ weit weg mit Wohnmöglichkeit, die vom FSJ-Träger gestellt wird. Dann brauchst du kein Geld vom Amt und bist zu Hause raus 🙂