Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe, wenn ich bei meinen Eltern wohne bin 31, aber keine finanzielle Unterstützung bekomme (NUR ERNSTE ANTWORTEN)?
bin 31 Jahre alt, in Deutschland geboren und habe einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Ich lebe derzeit im Haus meiner Eltern, aber ich bekomme keine finanzielle Unterstützung von ihnen. Ich habe keine eigenen Einkünfte und kann aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht arbeiten. Da ich über 25 Jahre alt bin und nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern lebe, möchte ich einen Antrag auf Sozialhilfe gemäß § 27 SGB XII stellen.
Der Antrag ist noch unvollständig, da ich keinen Kontakt zu allen Personen im Haus habe und einige Angaben noch fehlen sollte ich den Antrag dennoch abgeben.
5 Antworten
Da ich über 25 Jahre alt bin und nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern lebe, möchte ich einen Antrag auf Sozialhilfe gemäß § 27 SGB XII stellen.
Dann mache das. Wofür meinst Du Auskünfte von mit Dir im Haushalt lebenden Personen zu benötigen? Als über 25-jährige Person bildest Du eine eigene Bedarfsgemeinschaft.---- und kannst somit auch ausziehen.
möchte ich einen Antrag auf Sozialhilfe gemäß § 27 SGB XII stellen.
Dann mache das doch :)
Wenn dann beantragst du Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel SGBXII.
Dass du gesundheitliche Probleme hast, musst du nachweisen, z.B. mit einem Attest, aus welchem die gesundheitlichen Einschränkungen hervorgehen. Das bekommst du bei deinen behandelnden Ärzten.
Da hat das Amt versagt. Aber in der Frage des FS stand nichts von Abgelehnten Attesten.
Ich war mal bei Harz-IV und habe über ein Jahr lange alle zwei Wochen neue AUs beim Jobcenter vorgelegt. Dann kam das Amt darauf meine Erwerbsfähigkeit zu überprüfen. Ich musste zur Eignungsfeststellung und zum Medizinischen Dienst des Jobcenters. Nachdem alle Ergebnisse beim Sachbearbeiter eingetrudelt waren, überwies man mich zur Grundsicherung. Das Jobcenter meinte, dass sie hier nichts mehr für mich tun können.
Der FS will ja erst zum JC gehen, war da also noch nicht.
Die stellen sich da häufig "komisch" an - so, als hätte z. B. der Hausarzt aus reiner Gefälligkeit ein Attest ausgestellt - jedenfalls haben sie die Atteste des Betroffenen im November nicht anerkannt und ich drücke dem FS die Daumen, dass er die Erfahrung nicht auch macht.
Es war schon ein weiter Weg, bis das JC den Betroffenen endlich zum Medizinischen Dienst überstellt hat.
Das JC muss jmd. weiter betreuen, wenn der erklärt hat, mindestens drei Stunden täglich arbeitsfähig zu sein aber dann übt man natürlich Druck aus und fordert regelmäßig AU´s, bis der Betroffene aufgibt und bei der Grundsicherung landet.
LG
Das ist korrekt, aber der Punkt ist, dass das Sozialamt immer alle Personen im Haushalt berücksichtigen möchte, auch wenn sie keine Unterstützung leisten oder nichts mit meiner Situation zu tun haben. Genau deshalb ist Grundsicherung beim Sozialamt für mich keine Option.
Ich habe gesundheitliche Einschränkungen, die ich mit vorhandenen Anamnesen und Diagnosen nachweisen kann. Aber unabhängig davon geht es mir darum, dass ich meine Situation eigenständig regeln möchte, ohne dass andere Personen im Haushalt einbezogen werden. Das Sozialamt besteht jedoch auf die Haushaltsgemeinschaft, was die Sache für mich unmöglich macht.
Deshalb fokussiere ich mich auf Bürgergeld nach SGB II, da dies keine Abhängigkeit von den anderen Personen im Haushalt beinhaltet, solange ich die Voraussetzungen erfülle (kein Einkommen, keine Unterstützung).
Das Sozialamt geht davon aus, dass dich deine Eltern und die anderen Personen im Haus mit unterstützen könnten. Auch wenn sie mit deiner Situation nichts zu tun haben. Wenn du mit jemandem zusammen wärst, würde das Amt auch das Einkommen des Partners oder der Partnerin versuchen mit zu berücksichtig. Dabei ist es egal ob Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe. Dieser Unterhaltsrückgriff wird immer versucht. Denn staatlichen Leistungen sind immer nachrangig gestellt. Das bedeutet, nur wenn niemand anderes dich mitfinanzieren kann, springt das Amt ein und zahlt Leistungen aus.
Haben deine Eltern also ein gutes Einkommen und die anderen Personen im Haus deiner Eltern ebenso, muss jeder einen geringen Betrag an das Amt zahlen (um die 25€ bis 30€). Auch dann, wenn du in einer eigenen Wohnung wohnen würdest.
Um diesen Unterhaltsrückgriff kommst du wohl nicht herum.
Kann sein, dass die vor allem Nachweis über dauerhafte Erwerbsunfähigkeit wollen..
sozialamt hat abgelehnt werde zum jobcenter gehen und bürgergeld beantragen lebe zeit 3 jahren mit 2,50 euro am tag ich werde wenn ich abgelehnt werde zum sozialgericht gehen und ich freue mich drauf !
Bevor du dich freuen kannst, solltest du zunächst mal einen Antrag auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe stellen, denn dein Anwalt möchte für seine Tätigkeit bezahlt werden...
Atteste werden möglicherweise nicht reichen, denn du wirst vermutlich ein Gutachen brauchen.
Das Jobcenter könnte beim zuständigen Amtsarzt ein Gutachten in Auftrag geben...
https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_prozesskostenhilfe/form_prozesskostenhilfe_node.html
Ich kann mich freuen junge spiel hier nicht denn anwalt ich kenne meine rechte pass auf wie du redest sonst gibts ne klage verpiss dich jetzt anwalt ist kostenlos du asylant beim amtsgericht es gibt eine dienststelle verpiss dich jetzt du behindeter idiot
Du kennst dich wohl nicht aus.
Ich habe dir extra einen Link mitgeschickt, weil du die Prozesskostenhilfe beantragen musst.
Du kannst es nicht wissen aber ich helfe schon seit Jahren ehrenamtlich anderen Menschen, die sich damit nicht auskennen, denn so einfach, wie du glaubst, ist es nicht.
Was deine Wortwahl betrifft, nunja, du kannst dich vielleicht nicht anders ausdrücken...
Noch einen schönen Abend...
Hinterfrage für diese Frage zuerst Deine Beweggründe.
Es gibt in D ein Existenzminimum, für das der Staat auf Antrag sorgt. Das Amt wird allerdings wissen wollen, warum Du bei Deinen Eltern noch lebst und warum Du nicht arbeiten kannst. Dazu benötigst Du Atteste. Ich bin zB behindert und kann wirklich nicht alles machen, aber ich kann etwas und habe einen geilen Beruf mit behindertengerechten Arbeitsplätzen.
@NadjaX1970
Ganz so einfach, wie der FS meint, ist es oft nicht...und freuen kann er sich erst, wenn seinem Antrag auf Prozess- und Verfahrenskostenhilfe stattgegeben worden ist.
Ich bin ehrenamtlich im Sozialen Dienst tätig und kenne einen Fall aus November 2024.
Da hat der Antragsteller ein ganzes Bündel Atteste vorgelegt, die vom Jobcenter nicht anerkannt wurden..
Wir haben dann für ihn die Prozesskostenhilfe beantragt - dem Antrag wurde stattgegeben.
Der hinzugezogene Anwalt hat dann beim Jobcenter erreicht, dass der Amtsarzt ein Gutachten erstellte - konkret bedeutet das, dass das Jobcenter den Amtsarzt beauftragte - auch, um die vorgelegten Atteste zu prüfen und sich natürlich auch einen Überblick über den Gesundheitszustand des Antragstellers zu verschaffen.
Liebe Grüße