Kann ich das Jobcenter verklagen?

Hi,

ich war knapp drei Wochen in einer Notschlafstelle in Köln am 19.04 habe ich einen Antrag auf ALG2 sowie eine Mietbescheinigung an das Jobcenter Bonn eingereicht nach einer Woche wurde mir eine Angemesenheitsbescheinigung zugeschickt und eine Bitte, um den beidseitigen unterschriebenen Mietvertrag an das Jobcenter Bonn zu schicken nun ich habe das gemacht. Der Mietvertrag beginnt am 01.05 seit ein zwei Tage darauf hat die Firma bzw. der Vermieter zwei E-Mails geschickt und fragte nach der Überweisung der Kaution sowie der Miete. Das Jobcenter hat mir eine E-Mail geschrieben, dass ich am 02.05 einen telefonischen Termin habe, um meinen Antrag auf ALG2 zu bearbeiten!!!!I

Ich habe beim Jobcenter Bonn angerufen aber die Mitarbeiterin am Telefon weiß auch nix und sagte ich soll abwarten.

Am 02.05 es wurde mir in dem telefonischen Gespräch mitgeteilt, dass ich einen Antrag auf ALG2 nochmal beantragen muss, da ich ab dem 01.05 in Bonn sein soll außerdem sagte mir der Mitarbeiter dass er eine Post an die neue Adresse schicken wird um zu überprüfen, ob ich dort wohne!!! Nach viel Mühe konnte ich dem erklären,dass ich erst in der Wohnung sein muss um weitere Briefe vom Jobcenter bekommen kann letztendlich hatVermieter mir die Wohnung abgegeben.

Den Antrag ist heute beim Jobcenter per Post zugestellt.

Heute habe ich diese E-Mail vom Vermieter bekommen.

Ich habe mir vor , am Montag zum Jobcenter zugehen und richtig beschweren und eine sofortige Lösung verlangen.

Bild zu Frage
Rechtsanwalt, Recht, ALG I, ALG II, Amtsgericht, Jobcenter, Sozialgericht, verklagen
Jobcenter auf Fahrkosten verklagen?

Das Jobcenter hat es seit März 2020 nicht zu Stande gebracht mir ein Sozialticket zu ermöglichen. Dadurch ist mir aufgrund entsprechender Fahrkosten ein enormer finazieller Schaden entstanden! Der Antrag wurde, mit Bitte um automatische Weiterbearbeitung, eingereicht und mir wurde auch bestätigt dass ich die Fahrkarten in 2 Wochen bekäme. Ich habe danach bisher bestimmt schon 20 Mal beim JC angerufen. Jedes Mal wurde ich vertröstet und auf die Verkehrsgesellschaft verwiesen. Die haben jedoch überhaupt nichts von mir im System, was beweist dass hier die Schuld beim Jobcenter liegt. Wie so oft schon in der Vergangenheit. Mir wurde dann vom JC bestätigt dass ich es am xyz eingereicht habe und mir wurde dann auch der Versand bestätigt. Ich habe aber nicht erhalten! Ich bat daher darum dass sich darum alsbald gekümmert wird. Jetzt wurde mir vor wenigen Tagen bestätigt dass ich demnächst die Fahrkarten bekäme. Was flattert mir ins Haus? Ein erneuter leerer Antragsbogen und ich muss alles von vorne machen und wieder Monate lang warten obwohl ich schon im August zur Schule muss! Jetzt habe ich die Schnauze voll! Mir fehlen fast 1000 €! Mind. 350 Euro möchte ich vom JC erstattet bekommen da dieser Schaden ausschließlich durch das JC zu verschulden ist, ich weiß aber auch dass die das nicht freiwillig zahlen werden. Jetzt möchte ich vor dem Sozialgericht klagen um den Schaden ersetzt zu bekommen! Hat so etwas überhaupt Aussicht auf Erfolg?

Recht, Hartz IV, Jobcenter, Sozialgericht, verklagen
Sozialgericht - Erfahrungen mit einer Klage dort?

Ich beziehe seit vielen Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente. Da gabe es niemals Probleme. Musste zu keinem Gutachter oder so. Nur mit der Anerkennung der Schwerbehinderung habe ich seit vielen Jahren Probleme. Auf 40 % habe ich jetzt geschafft. Möchte aber unbedingt die 50 % erreichen und war jetzt wirklich gegen den letzten Bescheid in Widerspruch gegangen. Nun kam die Ablehnung des Widerspruchs und ich muss mich entscheiden zu klagen. Mein Hauptfehler ist wahrscheinlich, dass ich zu den Menschen gehöre, die nicht ständig von Arzt zu Arzt rennen, um ihre Wehwehchen zu schildern. Ich habe zwischenzeitlich gelernt, mit meinen Krankheiten zu leben. Da würden wohl auch wöchentliche Arztbesuche nix ändern. Das ändert aber nichts dran, dass mich das seit Jahren einschränkt, am s. g. sozialen Leben teilzunehmen. Nun ist die Frage: Versuche ich in einem Jahr vllt. eine neue Antragstellung und renne bis dahin den Ärzten die Bude ein oder Klage ich gegen diese Entscheidung. Man hätte sich ja wenigstens mal die Mühe machen können, mich einem Gutachter vorzustellen. Nein, ist niemals geschehen!

Nun mal meine Frage: Klagen oder jetzt intensiv von Arzt zu Arzt rennen? (Ich weiß aber, dass das meine gesundheitliche Situation nicht gerade verbessern würde, weil mich das seeeeehr belastet!) Wie sind Eure Erfahrungen mit einer Klage vor dem Sozialgericht.

Außerdem muss ich mich dann auch noch kümmern, was mit den Kosten wird. Denke mal, für Verfahrenskostenbeihilfe werde ich wieder knapp über dem Limit liegen. Prinzipiell würde ich mich auch allein vertreten. Aber ob da meine Erfahrungen im Sozialrecht ausreichen, ist fraglich.

Bin mal auf Eure Meinungen, Erfahrungen, Tipps und Hinweise gespannt.

Ps.: Erklärung, warum die 50 % notwendig sind. Ich werde jetzt 61 und könnte so ab 63 eine Rente wegen Schwerbehinderung beantragen.

Recht, Erwerbsminderungsrente, eu-rente, Gesundheit und Medizin, Klage, rentenrecht, Schwerbehinderung, Sozialgericht, Verfahrenskostenhilfe
Antrag auf Pflegegrad Erhöhung durch AOK abgelehnt , neu Beurteilung durch MDK vom Sozialgericht angeordnet , zwar um 4 Punkte erhöht aber Resultat ist das gle?

Habe seit Mai 2017 Pflegegrad 2 , auf Grund folgender Diagnose Fibromyalgie Syndrom mit psychischer und somatischer Beteiligung. Nach der ersten Begutachtung durch das MDK Mai 2017 ,wurde mir Pflegegrad 2 zuerkannt . Da sich bei mir jedoch der Krankheitszustand auf den kompletten Körper bezieht , sprich , 24 Stunden starke Schmerzen , alle 4 Tage steigert sich die Intensität des Schmerzes so stark , das ich so gut wie Bewegungsunfähig bin , dies dauert dann wiederum auch 4 Tage an. In der verstärkten Schmerzphase kommt es teilweise zu Kurzzeitigen Gedächtnisausfällen und Orientierungslosigkeit , außerdem benötige ich in allen anfallenden Aufgaben ( Waschen , Essen , Toilette ec. ) Hilfe ( komplett unselbstständig ). An den etwas besseren Tagen , benötige ich bei allen erwähnten Aufgaben auch Hilfe aber nicht ganz so extrem . Aber auch nicht sehr viel besser.

Gleich nach dem ich das erste Gutachten 2017 erhalten hatte bin ich in Widerspruch gegangen , und habe um eine Neubeurteilung durch das MDK gebeten , dieser wurde 2 mal von der AOK abgelehnt , und erst nachdem ich Klage über das Sozialgericht eingereicht habe wurde am 5 März 2018 , also fast ein Jahr später eine neu Begutachtung vorgenommen , ( beim ersten Gutachten erhielt ich 40 Punkte ,heisst Pflegegrad 2 , für Pflegegrad 3 benötigt man 47,5 Punkte ) nach dieser erhielt ich 44,5 Punkte mit dem Hinweis das ich einen Rollstuhl,einen Duschstuhl und eine Urinflasche benötige. Es wurden die von mir beanstandeten Punkte wieder nicht Berücksichtigt. Meine Private Pflegekraft pflegt mich 7 Tage die Woche für mindestens 127 Stunden . Das ich die Klage aufrecht erhalte ist klar , aber vielleicht kann mir ja jemand ein paar Tipps geben so das ich mit der Klage erfolg habe . der Stress zehrt natürlich weiter an der Gesundheit , und ich bringe zusätzlich jeden Monat von meiner eh schon kleinen Rente zusätzlich 250,- Euro für meinen Pfleger auf.

Also ich bin Dankbar für jeden Tipp und jede Hilfe.

Recht, Gesetz, Gesundheit und Medizin, Krankenkasse, Sozialgericht, Pflegegrad
Bitte lesen hat jemand Erfahrungen mit einer Klage gegen die Krankenkasse? Weiter habe ich im Kommentar etwas stehen? Da die Zeichenanzahl nicht ausg hat?

Hallo zusammen,

ich habe einen Antrag für eine Verhaltenstherapie gestellt, diese wurde abgelehnt. Anschließend haben wir einen Widerspruch eingelegt, der ist auch abgelehnt. Der MDK empfehlt eine Reha. Obwohl alle beteiligten, wie meine Anwältin, meine Logopädin meine Therapeutin mein Hausarzt und ein Psychiater nicht dafür sind.

Ich habe von März 2015- September 2016 eine Verhaltenstherapie gemacht. Allerdings kam ich mit meiner vorige Therapeutin nicht weiter. Von mir aus wurde die Therapie nicht verlängert, aufgrund persönlichen sowie therapiebezogener Differenzen zur Therapeutin. Die Beendigung der vorigen Therapie spricht für mich nicht für einen positiven Verlauf der Verhaltenstherapie.

Zu dieser Zeit war es mir nicht möglich, innerhalb der Therapie, frühzeitig dies zu erkennen, da ich die „Fehler“ oder auch „Blockaden“ sowie den „Misserfolg“ der Therapie bei mir suchte, bis mir auffiel, dass es nicht meine Schuld war. Ich hielt demnach an etwas fest, was von grundauf schon zum Scheitern verurteilt war - da ich die Gründe des Misserfolgs bei mir suchte und eine gewisse Hemmschwelle hat, die Kompetenz der Therapeutin in Frage zu stellen. Dies wurde mir aber bewusster als ich zur Logopädie ging! Worauf meine Logopädin mich auch aufmerksam machte- in der sie mir einen Wechsel empfohlen hatte.

•Persönliche Differenzen zur Therapeutin

-Die Therapeutin sprach oftmals viel mehr über ihre private Angelegenheiten, als auf mich einzugehen z. B. über die Entwicklung ihres Kindes und Ihre Suche nach einer Großtagespflege! So zog sich das Thema bis Ende der Stunde! In der wir auch über die Ereignisse der Woche gesprochen hatten. Sie konnte keine klare Linie ziehen.

-Unbewusste verletzende Äußerungen / Verhaltensarten.Sie sagte mir z. B. dass ihre Erzieher damals selbstbewusst waren!

-Sie war sehr unsicher und verzweifelt. Ebenso zweifelte sie an ihrer Kompetenz und an sich z. B. wenn ich mich ihr gegenüber nicht öffnen konnte und Blockaden hatte!

•Therapiebezogene Differenzen -Es wurden so gut wie keine praktischen Übungen Aus diesen Aspekten halte ich eine erneuerte Einzelpsychotherapie im selben Therapieverfahren für zielführend und angemessen.

Bislang bestehen immer noch dieselben Symptome, die leider nicht behandelt wurden. Diese Symptome entwickelten sich innerhalb frühester Kindheit. Z. B. Mobbing.

Wir haben wirklich alles vesucht und eine gute und ausführliche Stellungnahme eingereicht. Jetzt werde ich mit meiner Anwältin eine Klage gegen die Krankenkasse -> AOK stellen!

Sie möchten das einfach nicht zahlen. Es geht nur ums Geld. Ich habe wirklich die Therapie notwendig und kann am Berufsleben eingeschränkt teilnehmen. Bekomme Absagen wegen meinen Ängsten und Unsicherheiten. Ich war endlich froh eine Therapeutin gefunden zu haben, wo ich Hoffnungen hatte.

Jetzt ist meine Frage: Hatte jemand mal eine Klage gegen die Krankenkasse gestellt und dann die Psychotherapie bewilligt bekommen.

Danke!

Anwalt, Rechte, Gericht, Klage, Psychotherapie, Sozialgericht, Verhaltenstherapie, Widerspruch
Selbstbehalt, Beerdigungskosten selber tragen oder Sozialgericht?

Liebe Community,

vor 2 Tagen ist der Vater meiner Frau verstorben. Seid Ihrer Geburt gab es sehr wenig Kontakt und seit 12 Jahren gar keinen mehr mit Ihm.

Meine Frau ist dennoch etwas fertig mit den Nerven und ich gelinde gesagt auch, nachdem ich mich im Internet über die Pflichten zum Thema eines Hinterbliebenen informiert habe. Das heißt ich habe es versucht, da blickt ja keiner wirklich durch!!!

Meine Frage betrifft die Beerdigung, die Ärztin welche uns informiert hat, fragte ob wir uns darum kümmern. Da wir erstmal wie vor den Kopf gestoßen waren, war die erste Reaktion ein Nein. Sie rief später noch einmal an und meinte Sie hätte es dem Ordnungsamt übergeben.

Meine Frau wird das Erbe ausschlagen, da auch mit Schulden zu rechnen ist. Vermögen hatte er keins.

Uns ist Zeit zu zweit wichtiger als viel Konsum. Daher gehe nur ich arbeiten und meine Frau bestellt den Haushalt. Nun heißt es wir müssen die Beerdigungskosten (wahrscheinlich) selbertragen. Wie hoch ist unser Selbstbehalt (Ehepaar nur ein Arbeitnehmer), für den Fall das wir auf das Sozialgericht gehen und dort darum bitten das die Kosten übernommen werden??

Ich möchte noch erwähnen, dass unser Sohn letztes Jahr im Säuglingsalter verstorben ist. Diese Angelegenheit jetzt reißt das alles wieder mit auf. Seine Beerdigung war schon sehr Kostenintensiv und für unsere Psyche noch viel, viel schlimmer. Die Kosten damals haben wir selbst komplett übernommen, aber jetzt geht es, so böse es klingen mag um einen Fremden.

Viele Grüße Ikarus

Beerdigung, Selbstbehalt, Sozialgericht
Arbeitsamt Führerschein abgelehnt hat jemand gewonnen?

Hey ihr lieben,

Und zwar streite ich mich seid 3 Monaten mit dem Arbeitsamt darum das mein Führerschein bezahl wird.
Ich habe zum 01.07.2016 eine Ausbildung bekommen unter der Voraussetzung das ich meinen Führerschein mache.
Aber trotzdem zahlen die nicht.
Meine Ausbildung findet im
Büro einer personaldienstleistung statt.
Ich soll auch in der Ausbildung das Personal befördern und ggf zu Kunden raus fahren.
Es wird einiges gefordert.
Zur Zeit befinde ich mich noch in der Probezeit und habe gesagt ich kümmere mich darum den Führerschein zu bekommen mein Chef meinte das es so leider nicht geht und ich meine Ausbildung durch den nicht Erwerb des Führerscheines gefährde so wie es aussieht werde ich ca in einem
Monat meine Ausbildung verlieren da dieser Führerschein für die Ausbildung Vorraussetzung war.
Ich habe mir einen Anwalt genommen dieser hat heute endlich nach über einem
Monat Antwort bekommen der Führerschein wurde erneut abgelehnt und die bleiben dabei da es bei mir aus Arbeitsmarkt politischer Sicht nicht notwendig ist die Begründung des Arbeitsamts.
Nun schreiben diese ich soll vor das Sozialgericht gehen.
Ich weiß wirklich nicht mehr weiter :-( hat jemand von euch die selbe Erfahrung gemacht und ist evtl mit dem Arbeitsamt Vor Gericht gezogen ?  
Wenn ja wie ist das ausgegangen ?
Wenn man verliert muss man die Kosten tragen ?

Auto, Führerschein, Fahrerlaubnis, Sozialgericht
Ablehnung Erwerbsminderungsrente vor dem Sozialgericht

Hallo. Ich bin 58 und seit 2006 in HartzIV. Ich habe aufgrund gesundheitlicher Probleme mittlere Depression 2009 und seit 4 Jahren Probleme mit dem Lendenwirbelbereich, Arthrose, Ostheoporose also Abnutzungserscheinungen mit chronischen Schmerzen. 2013 habe ich einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderung bei der DRB gestellt. Nach Reha 2014 wurde der Antrag abgelehnt. Nach Widerspruch wieder abgelehnt. Nach Klage vor dem Sozialgericht 2014 wurde vom zuständigen Richter mir mitgeteilt die Klage zurückzuziehen, da es keine Erfolgsausichten gegenüber der DRB gäbe. Nach Rücksprache mit dem anwaltlichen Beistand des SOVD sollte ich der Klageeinstellung zustimmen. Ansonsten kann es passieren dass ein erneutes Gutachten mich 1.500 Euro kosten kann. Diese Kosten kann ich nicht aufbringen und habe die Klage zurückgenommen. Mein Gesundheitszustand hat sich nach 1 Jahr der Reha nicht gebessert. Nun bin ich unzufrieden. Nach einem erneuten Besuch beim Orthopäden bescheinigt er mir: LWS Syndrom; Spondylarhrose LWS; Osteochondrose LWS. Meine chronischen Schmerzen sind vorwiegend Nachts und bringen mich um den Schlaf. Tagsüber lauf ich nun wie benommen umher und soll mich nun dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen. Wie soll das denn gehen? Es bleibt mir im Moment nur die Krankschreibung und weitere Ärzte konsultieren. Ich trage mich mit dem Gedanken vor dem Landessozialgericht zu klagen. Was kann ich noch tun? Danke für einen Rat.

Erwerbsminderungsrente, ablehnung, Klage, Rentenversicherung, Sozialgericht
Ärztliches Gutachten, falsche Aussagen drin, Sozialgericht?

Hallo nochmal an alle, nun habe ich den Gerichtstermin beim Sozialgericht hinter mir und wurde nochmal zu einem Neurolisch/Psychiatrichen Gutachter geschickt. Er wurde so ausgewählt da man bei Gericht sagte, " Wir genehmigen noch ein Gutachten, aber nur unter der Voraussetzung das, wenn das negativ ausfällt, dann auch mein Fall zu den Akten gelegt werde"Dann wurde der Gutachter ausgesucht. der erste "hieß es,"der macht nur negative Gutachten",der zweite"der macht nur positive" der dritte, der macht beides im wechsel. Ich kam mir vor ie auf einem Pokerturnier. Ich war nun bei dem Gutachte un bekam Bescheid, das ich noch Vollzeit für leichte arbeiten verfügbar bin.Bei dem Termin sagte mir der Gutachte ins Gesicht, das er seiht das ich sehr leide und er mich sofort in Rente schreiben würde, aber er darf nicht solange man noch einen Kugelschreiber halten kann. dazu kommt das im Gutachten dann sämtliche Aussagen falsch sind und verdreht.Jetzt könnte ich ein privates Gutachten machen lassen, was mir aber finanziell nicht möglich ist, da ein Kostenvorschuss von 3-4000 € nötig ist. was kann ich noch tun. Ich schaffe keine Vollzeit auch keine täglichen 3 Stunden mehr..Gibt es eine Möglichkeit da man die Richter noch überzeugen kann, es sind doch viele Sachen falsch in dem Gutachten wie kann ich mich dagegen wehren und zu seiner Aussage das er nicht in Rente schreiben darf.Was kann ich dagegen machen. Wenn jetzt die Rente abgelehnt wird könnte ich in einem halbe Jahr nochmal neu beantragen, aber dann habe ich das Problem das die Rentenanwartszeit nicht mehr erfüllt ist. Wie kann ich vorgehen. Ich habe keine Kraft mehr.

Erwerbsminderungsrente, Arzt, eu-rente, Gutachten, Sozialgericht
Erwerbsminderungsrente Klage vor Sozialgericht - Vergleichsvorschlag Rentenversicherung

Hallo, meine Tochter kämpft seit Januar 2013 um eine volle Erwerbsminderungsrente wegen diverser, schwerwiegender psychischer Erkrankungen. Nach Ablehnung durch die Rentenversicherung hat sie Klage vor dem Sozialgericht eingereicht (mit Hilfe des VdK). Der Gutachter der Rentenversicherung hatte vorher ein sehr komisches Gutachten erstellt: Im großen und ganzen folgender Inhalt: Sie sei zwar unstrittig schwer erkrankt und nicht arbeitsfähig, könne aber vollschichtig über 6 Std. täglich arbeiten.... ???? Das Sozialgericht hat ein eigenes Gutachten angefordert, wobei dieses Gutachten voll zu Gunsten meiner Tochter ausgefallen ist. Diese Gutachterin schrieb im Gutachten auch, dass sie die Ausführungen des Kollegen, den die RV beauftragt hatte, nicht nachvollziehen kann und meine Tochter auf keinen Fall einer regelmäßigen Arbeit nachgehen könne.

Heute kam nun über den VdK ein Vergleichsvorschlag der Rentenversicherung mit dem Inhalt, dass sie meiner Tochter die volle Erwerbsminderungsrente für 3 Jahre anbieten. Sie solle ein schriftliches Anerkenntnis dieses Angebote abgeben und somit den Rechtsstreit im vollen Umfang für erledigt erklären.

Soweit alles super, aber es steht auch drin:

Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt die Deutsche Rentenversicherung zur Hälfte.

Weiß jemand, was das zu bedeuten hat. Muss sie nun je die Hälfte der beiden Gutachten zahlen, evtl. Rechtsanwaltskosten der Rentenversicherung ... ?

Beim VdK kann ich leider niemanden erreichen - vielleicht weiß ja von euch wer, was diese außergerichtlichen Kosten sein können?

Danke !!!

Vergleich, Rente, Erwerbsminderungsrente, Rentenversicherung, Sozialgericht
Rentenverfahren beim Sozialgericht droht trotz Gegengutachten zu scheitern, brauchte dringend Rat

Im Mai 2009 habe ich einen Rentenantrag auf Erwerbsminderung gestellt, da ich schon seit mehr als 12 Jahren krank bin . Zweimal wurde seitens der RV abgelehnt, dann habe ich beim Sozialgericht geklagt (Nov.2012) Befinde mich seit Jahren in Fachärztlicher Behandlung, Diabetis Typ 1, Rheuma, Depressionen,und vieler OP Schulter, Knie, Hände, Ellenbogen, habe Athrosen in den Grundgelenken der Hände usw...Ständige Schmerzen im ganzen Körper, haben zudem mich gezwungen zur Schmerztherapie zugehen, wo ich seit Jahren medikamentös behandelt werde. Bereits 2001 wurde ich amtsärztlich "kaputtgeschrieben" und musste meinen Elektrobetrieb aufgeben. Alle Umschulungsmassnahmen und Wiedereingliederungen hatten keinen dauerhaften Erfolg, da ich immer wieder Depressionenbekam. Deshalb war ich auch schon in den vergangenen Jahre in der Tagesklinik, wo man mir gesagt hat, dass ich nicht nur erwerbsgemindert sei, sondern erwerbsunfähig... Beim Sozialgericht wurde u.a. ein Gegengutachten erstellt, ein Gutachten von einem Orthopäden und der Hauptgutachter war ein Neurologe/Psychiater. Der meinet nach der Untersuchung sogar, dass ich mindestens 4 x operiert werden müsste, damit die Funktionsfähigkeit der Hände eine Aussicht hätte... Jetzt jedoch hat er dem Sozialgericht mitgeteilt, dass ich noch leichte Tätigkeiten vollschichtig verrichten könne...Aber ich kann nicht mehr!!! Bin nach längerer Krankheitsdauer seit letztem Jahr ausgesteuert und beziehe nun Hartz 4. Mein Leistungsbild ist dermassen eingeschränkt, dass ich bei der kleinsten Anforderung total überfordert bin, mittlerweile bin ich 70% schwerbehindert und dieses ganze Kämpfen, ohne bisherigen Erfolg auf Rente schmeißt mich psychisch total aus der Bahn...Seit meinem 42 Lebensjahr habe ich immer wieder Depressionen und immer wieder stehe ich auf, bis ich wieder falle...Alle Freunde und Bekannte sagen, Du hast die Rente noch nicht durch???? Da haben andere viel, viel weniger und sind Rentner und dass es in ihren Augen nicht zu verstehen ist, wenn man so krank ist!!!! Was soll ich jetzt machen? Klage aufrechterhalten und beim Landessozialgericht weiter kämpfen, oder gibt es eine Reha-Klinik bei der man in diesem Fall eine Rentenentscheidung bekommt? Wer hat ähnliches erlebt und kann mir Tipps geben, ich bin am Ende meiner körperlichen und psychischen Kraft und brauche Unterstüzung, wie es jetzt weitergeht...Bin Dankbar für jede Anregung, die mein Rentenverfahren beschleunigt.

Finanzen, Rente, Sozialgericht
Rentenversicherung verklagen, weil Erwerbsunfähigkeitsrente abgelehnt

Guten Tag,

also meine Mutter ist Erwerbsunfähig, jedoch wurde der Rentenantrag zwei mal abgeleht! Das versteht weder die Krankenkasse, ihr Arzt noch sonst wer aber sie klagt jetzt und ist sich unsicher ob sie damit wohl Erfolg hat.

Es wäre also nett, wenn sich das jemand durchliest und vielleicht etwas dazu Beitragen kann.

Die Situation ist Folgende:

Meiner Mutter wurden am** Anfang 2012 die Krampfadern** gezogen, beide Beine. Danach hatte sie permanente Schmerzen in ihrem rechten Bein, die Ärzte haben sie immer an Kollengen weiter gereicht und keiner wusste woran es liegt. Bis sich dann herrausgestellt hat das sie eine Zyste auf der Sehne hatte, diese wurde dann mitte des Jahres operativ entfernt. Davon wurden die Schmerzen jedoch nicht besser, wieder ging die Tour durch die verschiedenen Klinken weiter! Nach weiteren Monaten des suchens in ihrem Bein, wurde eine** Zyste im Schienbeinknochen** entdeckt, der Knochen wurde durchgesegt, ausgehöllt und mit Knochen aus dem Becken wieder zusammengeschustert. Das war die erste Phase des ganzen Irrsinns!

Denn gebracht hat das alles nichts, meine Mutter hatte weiterhin massive Schmerzen in ihrem Bein, das geschwollen war und auch immer noch ist. Mittlerweile hat sie Ortopädische Schuhe, war in dieser super Klinik in Bergmannsheil (die auch nichts tun konnten) und befindet sich in Psychatrischer behandlung, weil sie das alles mitnimmt,

Dann hat sie 2013 einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit gestellt, der wurde im August 2013 abgeleht, sie war bei einem Arzt der Arge. Sie konnte also noch voll arbeiten, aber überiegend im liegen, wo sie ihr Beim nicht belastet... und noch zig weitere Auflagen. Mit der sie nie im Leben eine Stelle bekommen hätte. Auf jeden Fall hat sie einspruch eingelegt und Oktober 2013 wurde sie dann für Erwerbsunfähig erklärt!

Danach hat sie einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt, der zwei Mal abgelehnt wurde! Mit der Begründung das ihr 5 Monate fehlen würden, in denen sie nicht gearbeitet hat. Die Rentenversicherung Rechnet vom Tag der Krankschreibung an, also das sie da schon Erwerbsunfähig gewesen wäre, was definitiv nicht der Fall ist. Was sie auch alles belegen kann.

Aber nach all dem Mist, macht sie sich nicht viele Hoffnungen. Daher würde ich gerne wissen ob jemand damit schon Erfolg hatte, auch damit zu kämpfen hat oder nur seine Meinung dazu kunt tun möchte.

Danke schon mal für alle Antworten!

Versicherung, Erwerbsminderungsrente, Deutsche Rentenversicherung, Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Klage, Rechtschreibung, Rentenversicherung, Sozialgericht
Klage gegen Arge/Jobcenter wegen Rückforderung

Hallo, ich habe folgenden Fall: Vor einem halben Jahr bin ich zu meiner Partnerin (mit 2 Kindern, nicht von mir) von Süd- nach Norddeutschland gezogen. Meine Partnerin war zu dieser Zeit Hartz4 Bezieherin, ich habe mich am neuen Wohnort arbeitssuchend gemeldet und bezog Arbeitslosengeld. Nun stand im November ein Mitarbeiter der Arge vor der Türe und machte uns, aufgrund einer anonymen Anzeige wegen, aufmerksam, dass mein Zuzug nicht gemeldet worden ist. Meine Partnerin und ich waren der Annahme, dass hier ein Jahr Probezeit gilt. Nun haben wir umgehend diese Meldung gemacht und haben einen Rückforderungsbescheid von 2.500 EUR erhalten. Ich habe mich informiert und Widerspruch eingelegt. (Begründung, dass hier keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, da getrennte Konten, kein gemeinsamer Schlafplatz, extra Fach im Kühlschrank, ich auch keine Verantwortung für die Kinder tragen werde und auch keine Versorgung der Kinder übernehmen werde...blablabla) Heute ist nun der Becheid gekommen.....Widerspruch abgelehnt.... Die Begründung: Da ich von Süd-nach Norddeutschland gezogen bin ist davon auszugehen, dass dies nun eine enge Partnerschaft und somit eine BG ist, durch die damalige anonyme Anzeige auch begründet wurde, dass wir gemeinsame Kurztripps und einen Urlaub gemacht haben und davon Bilder bei Facebook gepostet wurden.

Nun meine Fragen: Hat hier eine Klage Aussicht auf Erfolg? Was würden für Kosten entstehen falls die Klage abgewiesen wird? Sind gemeinsame FB Fotos zwangsweise ein Beweis, dass man in einer engen Partnerschaft ist? (Dann dürfte ja keiner mehr ein Foto posten mit Freunden)

Ich hoffe es kann mich jemand aufklären, denn es geht ja um einiges.......

Schönen Dank Stefan

Anwalt, Arbeitsamt, ARGE, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Klage, Sozialgericht, Rückforderung
ALG 1 - HILFE, enorme Rückforderung wegen Nachsendeantrag

Hallo Zusammen,

ich muss kurz ausholen. Ich bin Ende letzten Jahres Arbeitslos geworden, habe mich arbeitslos gemeldet und bin dann einen Monat später in ein Dorf nebenan gezogen. Ich habe meine Umzugsabsichten beim ersten Termin mündlich mitgeteilt. Noch vor dem Umzug habe ich einen Nachsendeantrag veranlasst, aber vergessen beim Arbeitsamt nochmal bescheid zu sagen. Dadurch habe ich alle Briefe des Arbeitsamtes in der folgenden Zeit erhalten. Ich war bei Terminen bei meinem Vermittler, hab ca. 80 Bewerbungen geschrieben und habe jeden Monat Kontakt via E-Mail zu meinem Berater gehabt. Im Juli diesen Jahres, also 8 Monate nach Antrag Stellung, ist es dem Amt aufgefallen, dass ich woanders wohne. Da die Post immer zugestellt wurde, gab es nie Probleme und der Umzug ist nicht weiter aufgefallen. Jetzt habe ich die Aufforderung zur Rückerstattung bekommen, weil ich nach dem Umzug nicht bescheid gesagt habe. Es handelt sich um 8 Monate und somit um knapp 10.000 Euro. Heißt also, hätte ich keinen Nachsendeantrag gestellt, wäre der Umzug eher aufgefallen und die Summe wäre wesentlich geringer. Mein Widerspruch ist abgelehnt worden.

Das geht doch nicht, oder. Das ist doch nicht Verhältnismäßig. Da kümmert man sich um die korrekte Zustellung der Post und wird dafür bestraft.

Was denkt Ihr? Was kann ich tun? Klagen?

Gruß Marco

Umzug, Arbeitslosengeld, ALG, Rückerstattung, Sozialgericht, Nachsendeantrag
Arbeitsamt Will geld Zurück! Hilfe!

Ich vasse mich mal kurz die Vorgeschichte war so: Meine Frau wurde Arbeitslos, Meldete sich SOFORT Beim Amt, und Gab am selben tag den Vermittlungsbogen ab. Aber sie erhielt 4 Monate Kein Geld bzw. Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld wurde nie Bearbeitet dar NIE ein Termin Frei Wäre. Dar ich in dieser zeit auch arbeitslos wurde, Meldete ich mich auch und erhielt sogar in dieser Zeit 2 Wochen Später einen Termin.......!!!!!!!!! Sie Hat auch alle Vermittlungsgespräche Wahrgenommen und stand sehr lange für einen Termin am Schalter biss Mehrfach Hausverbot angedroht wurde. (Das Fast Jeden Tag) Kurz um Wir Musen als ich noch arbeit hatte, mit 1000 € Leben, Kleine Auflistung: 600 € Miete, 50€ Strom Kosten, 200 € Bankraten (Die duldeten keinen Aufschub) Und uns blieben 150 € zum Leben. Dar Ja nur mein Geld da war, Wir Nahmen uns einen Anwalt den Wir Trotzdem Bezahlen Mussten, und konnten andere Sachen Nicht zahlen. Als das Geld unter Drohung vom Anwalt Kahm wurden 128 € Zuviel ausgezahlt. Dies deckt aber Lange nicht die umkosten die wir durch das amt haben, Wir haben auch wertvolle Eigentümer verkaufen müssen (Fernseher, PSP) um zum ende vom Monat Was zum Essen im Haus zu haben. Heute Fordern sie das Geld zurück und lassen nicht mit sich reden, sie Wollen sogar Pfänden........!!!!!!......... Was sollen wir nun Tun ????? Wir Wollten schon zum Anwalt allerdings Verdiene Ich heute Schlechter wie damals, aber wir liegen 15 € über der grenze für einen Beratungshilfe schein. Kein Anwalt will und den Fall in Raten Begleichen Lassen !!!!

Geld, Arbeitslosengeld, Anwalt, ALG I, ALG II, Arbeitsamt, Pfändung, Sozialgericht
Unfallrente abgelehnt, Klage erfolgreich?

Vor 8 jahren hatte ich als Lokführer einen Arbeitsunfall durch den ich bis Heute traumatisiert bin. Als nach einem Jahr feststand dass ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, habe ich mir eine neue Berufsausbildung erstritten. Dann wurde ich von der BG zum Gutachter bestellt ohne Angabe für was das Gutachten gebraucht wird. 2-3 Monate später bekam ich einen ablehnenden Bescheid. Ich fragte meinen Sachbearbeiter bei der BG was das bedeutet und er teilte mir mit, eine Unfallrente wurde abgelehnt aber meine Berufsausbildung wird bezahlt. Ich habe gegen diesen Bescheid keinen Wiederspruch eingelegt. Mittlerweile bin voll Erwerbsunfähig und habe einen Behinderungsgrad von 50. Auf anraten meines Anwalts habe ich letztes Jahr zu Rentenbeginn Antrag auf Unfallrente wegen verschlechterung eingelegt der abgewiesen wurde mit der Begründung, im damaligen Gutachten wurde festgestellt das das mit Stichtag meine Unfallbedingten Folgen ausgeheilt seien. Mein Anwalt lies sich dann das Gutachten schicken und tatsächlich stand dies als Resultat drin. Dann haben wir Wiederspruch eingelegt und meinen Krankheitsverlauf angefügt in dem nie von anderer Stelle eine andere Begründung als "Unfallfolge" stand. Dies wurde trotzdem wieder abgewiesen mit der Begründung, die BG hat damals wie heute recht. Nun soll ich Klagen. Mein Rechtschutz lehnt Kostenübernahme ab. Weil ich keine Chance habe zu gewinnen?

Rechtsanwalt, Arbeitsrecht, Rechtsschutz, Soziales, Sozialgericht

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