Kann man das an das Jobcenter faxxen

6 Antworten

Da hast Du Dir ganz viel Mühe gemacht und der Mitarbeiter im Jobcenter wird sich darüber amüsieren. Ferner hat er jetzt einen neuen Lieblingskunden.


Vielleicht fällt vor Schreck ein Besen in der Ecke um, mehr passiert nicht. Aber was werden deine Nachfahren denke wenn Sie zufällig in ferner Zukunft deine Korrespondenz mit dem Arbeitsamt finden?

Kann man das an das Jobcenter faxxen

Faxe das ruhig (sofern die Behörde überhaupt ein Fax hat, haben viele Behörden gar nicht mehr). Damit machst du dich schön lächerlich.

Hast du das mit einer KI verfasst? Die §§ stimmen zum Teil gar nicht.

§ 88 SGB X: Bescheide sind innerhalb angemessener Frist zu erlassen

Wo siehst du denn in § 88 SGB X irgendeine Frist? Nenne uns doch einmal den Absatz und Satz dieses § dazu, wo die Frist genannt ist.

Es geht um 30€ 😂
Ich fordere hiermit eine pauschale Entschädigung in Höhe von 300 Euro für die durch die übermäßige Verzögerung entstandenen Unannehmlichkeiten und Belastungen

Ich bin einmal gespannt, wie du vor Gericht nachweisen willst, dass dir wegen nicht erhaltener 30 € das Zehnfache an Schaden entstanden sein soll. Pauschalen Schadensersatz gibt es in Deutschland nicht. Du musst den Schaden konkret beziffern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

buggless  26.07.2025, 11:26

Ohne Zwischenbescheid ist die Frist drei Monate im VwVfG also auch im SGB IV

Mungukun  26.07.2025, 11:35
@buggless
Ohne Zwischenbescheid ist die Frist drei Monate im VwVfG also auch im SGB IV

Das ist richtig. Er benennt jedoch einen vollkommen anderen §§ aus dem SGB X, der gar nicht einschlägig ist.

buggless  26.07.2025, 11:41
@Mungukun

Denke ich auch. Den Paragraphen prüfe ich nicht, es sind drei Monate.. Das Schreiben ist zu gut. Vielleicht KI? Aber egal. Was das Jobcenter macht oder vermutlich politisch machen muss geht auf keine Kuhhaut. Egal ob KI oder nicht das sollen ruhig auch andere lesen und was machen.

buggless  26.07.2025, 20:41
@buggless

Nachtrag: Sorry, die römische Zahl ist natürlich ein X für die zehn. Und keine vier.

Klar kannst du das faxen - du kannst das auch per Einschreiben mit Rückschein losschicken oder per Rauchzeichen in den Himmel schicken aber ich denke nicht, dass das JC sich von einem solchen Schreiben einschüchtern lassen wird, sofern es nicht von einem Anwalt kommt.

Ich würde übrigens dazu raten, dem JC nicht mit leeren Drohungen anzukommen bzgl. der angedrohten Klage. Oder willst du ernsthaft ohne Anwalt wegen 30 Euro das Gericht belasten? Weißt du, was das kosten kann?^^

Wenn du für 30 Euro solch einen Zwergenaufstand machen willst, kannst du das selbstverständlich so an das Jobcenter schicken.

Dir muss aber klar sein, dass du danach bei deinem Sachbearbeiter unten durch bist. Das kann dann zum Beispiel dazu führen, dass selbst für Routine-Sachen die Bearbeitungsdauer dann 3 Monate beträgt.

Deine Schadenersatzforderung ist absolut übertrieben. Wenn du das bis vor ein Gericht treiben willst, kannst du maximal mit ein paar Cent an Verzugszinsen rechnen.

Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, ist es auch schwierig, hier eine genaue Auskunft zu geben.