Kann man das an das Jobcenter faxxen
Jobcenter Hamburg
Norderstraße 105
20097 Hamburg
Datum: 26. Juli 2025
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde wegen nicht rechtzeitiger Bearbeitung meines Antrags auf Kostenerstattung (Erklärungsbogen nach § 45 SGB III) – Fristsetzung und pauschale Entschädigungsforderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich gemäß § 44 SGB X formell Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jobcenter Hamburg wegen der seit über drei Monaten anhaltenden, unbegründeten Verzögerung bei der Bearbeitung meines Antrags auf Kostenerstattung im Rahmen einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III.
Trotz mehrfacher Anträge und Nachfragen verweigern Sie die gesetzlich gebotene zeitnahe Bearbeitung (§ 88 SGB X: Bescheide sind innerhalb angemessener Frist zu erlassen). Dieses Verhalten stellt eine grobe Pflichtverletzung und eine Verletzung des Grundsatzes des effektiven Verwaltungshandelns (§ 20 VwVfG) dar und verursacht mir erhebliche finanzielle und persönliche Schäden.
Ich setze Ihnen hiermit eine letzte Frist von 7 Kalendertagen ab Zugang dieses Schreibens, um
1. den Antrag abschließend zu bearbeiten und mir einen schriftlichen Bescheid zu erteilen,
2. schriftlich darzulegen, aus welchen Gründen die Bearbeitung nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist erfolgte,
3. eine angemessene Entschädigung für den mir entstandenen Schaden aufgrund der Verzögerung anzubieten.
Ich fordere hiermit eine pauschale Entschädigung in Höhe von 300 Euro für die durch die übermäßige Verzögerung entstandenen Unannehmlichkeiten und Belastungen und erwarte eine Prüfung und Anerkennung dieser Forderung.
Darüber hinaus mache ich ausdrücklich Schadensersatzansprüche nach §§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 Grundgesetz geltend. Das Jobcenter handelt als hoheitliche Verwaltungsbehörde, und durch die unerlaubte Verzögerung und die damit verbundene Pflichtverletzung wurde mir ein materieller Schaden zugefügt. Die für diese Pflichtverletzung verantwortlichen Bediensteten haften persönlich für den mir entstandenen Schaden.
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich ohne weitere Ankündigung unverzüglich
· Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen,
· Klage vor dem Sozialgericht erheben,
· und meine Schadensersatzansprüche nach §§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG vollumfänglich geltend machen.
Ich erwarte Ihre vollständige und rechtlich fundierte Stellungnahme binnen der genannten Frist.
6 Antworten
Da hast Du Dir ganz viel Mühe gemacht und der Mitarbeiter im Jobcenter wird sich darüber amüsieren. Ferner hat er jetzt einen neuen Lieblingskunden.
Vielleicht fällt vor Schreck ein Besen in der Ecke um, mehr passiert nicht. Aber was werden deine Nachfahren denke wenn Sie zufällig in ferner Zukunft deine Korrespondenz mit dem Arbeitsamt finden?
Kann man das an das Jobcenter faxxen
Faxe das ruhig (sofern die Behörde überhaupt ein Fax hat, haben viele Behörden gar nicht mehr). Damit machst du dich schön lächerlich.
Hast du das mit einer KI verfasst? Die §§ stimmen zum Teil gar nicht.
§ 88 SGB X: Bescheide sind innerhalb angemessener Frist zu erlassen
Wo siehst du denn in § 88 SGB X irgendeine Frist? Nenne uns doch einmal den Absatz und Satz dieses § dazu, wo die Frist genannt ist.
Es geht um 30€ 😂
Ich fordere hiermit eine pauschale Entschädigung in Höhe von 300 Euro für die durch die übermäßige Verzögerung entstandenen Unannehmlichkeiten und Belastungen
Ich bin einmal gespannt, wie du vor Gericht nachweisen willst, dass dir wegen nicht erhaltener 30 € das Zehnfache an Schaden entstanden sein soll. Pauschalen Schadensersatz gibt es in Deutschland nicht. Du musst den Schaden konkret beziffern.
Denke ich auch. Den Paragraphen prüfe ich nicht, es sind drei Monate.. Das Schreiben ist zu gut. Vielleicht KI? Aber egal. Was das Jobcenter macht oder vermutlich politisch machen muss geht auf keine Kuhhaut. Egal ob KI oder nicht das sollen ruhig auch andere lesen und was machen.
Klar kannst du das faxen - du kannst das auch per Einschreiben mit Rückschein losschicken oder per Rauchzeichen in den Himmel schicken aber ich denke nicht, dass das JC sich von einem solchen Schreiben einschüchtern lassen wird, sofern es nicht von einem Anwalt kommt.
Ich würde übrigens dazu raten, dem JC nicht mit leeren Drohungen anzukommen bzgl. der angedrohten Klage. Oder willst du ernsthaft ohne Anwalt wegen 30 Euro das Gericht belasten? Weißt du, was das kosten kann?^^
Wenn du für 30 Euro solch einen Zwergenaufstand machen willst, kannst du das selbstverständlich so an das Jobcenter schicken.
Dir muss aber klar sein, dass du danach bei deinem Sachbearbeiter unten durch bist. Das kann dann zum Beispiel dazu führen, dass selbst für Routine-Sachen die Bearbeitungsdauer dann 3 Monate beträgt.
Deine Schadenersatzforderung ist absolut übertrieben. Wenn du das bis vor ein Gericht treiben willst, kannst du maximal mit ein paar Cent an Verzugszinsen rechnen.
Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, ist es auch schwierig, hier eine genaue Auskunft zu geben.
Ohne Zwischenbescheid ist die Frist drei Monate im VwVfG also auch im SGB IV