Übernimmt in dem Fall das Amt die Miete?
Ein Kumpel fängt an zu Arbeiten. Er hat mit seiner Freundin einen Sohn. Die Freundin hat noch eine 18 Jähriger Tochter. Sie macht die Bedarfsgemeinschaft. Zum 1.12.2024 ziehen sie zusammen. Ende November kommt sein erster Lohn. Er wird so 1200€ verdienen. Übernimmt das Amt die Miete dann oder wie wird das verrechnet?
Definitiv bekommen die noch zusätzlich Bürgergeld dann. So reicht es doch nicht Zum Leben.
Oder muss er Alles bezahlen und das Einkommen wird berücksichtigt das sie das normale Bürgergeld aufstocken bekommen?
3 Antworten
Wenn dein Kumpel mit seiner Freundin und den Kindern eine Bedarfsgemeinschaft bildet, wird sein Einkommen bei der Berechnung des Bürgergeldes berücksichtigt. Dabei gibt es Freibeträge, die einen Teil seines Einkommens anrechnungsfrei lassen. Solange das Einkommen nicht ausreicht, um den gesamten Bedarf (inklusive Miete) zu decken, übernimmt das Jobcenter weiterhin anteilig die Kosten für Unterkunft und zahlt aufstockendes Bürgergeld. Das bedeutet, dass das Einkommen zwar angerechnet wird, aber die Familie bei Bedarf weiterhin Unterstützung bekommt.
Wenn es die Möglichkeit gibt, Wohngeld zu beantragen, hat das Vorrang.
Sie bilden dann eine Bedarfsgemeinschaft. Insgesamt MÜSSEN sie ja mit Bürgergeld aufstocken. Natürlich muss dann auch die 18-jährige Tochter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn sie nicht mehr zur Schule geht.