Übernimmt in dem Fall das Amt die Miete?

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Wenn dein Kumpel mit seiner Freundin und den Kindern eine Bedarfsgemeinschaft bildet, wird sein Einkommen bei der Berechnung des Bürgergeldes berücksichtigt. Dabei gibt es Freibeträge, die einen Teil seines Einkommens anrechnungsfrei lassen. Solange das Einkommen nicht ausreicht, um den gesamten Bedarf (inklusive Miete) zu decken, übernimmt das Jobcenter weiterhin anteilig die Kosten für Unterkunft und zahlt aufstockendes Bürgergeld. Das bedeutet, dass das Einkommen zwar angerechnet wird, aber die Familie bei Bedarf weiterhin Unterstützung bekommt.


deev1  21.10.2024, 18:11

Sehr gut erklärt!

Wenn es die Möglichkeit gibt, Wohngeld zu beantragen, hat das Vorrang.

Woher ich das weiß:Recherche

Sie bilden dann eine Bedarfsgemeinschaft. Insgesamt MÜSSEN sie ja mit Bürgergeld aufstocken. Natürlich muss dann auch die 18-jährige Tochter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn sie nicht mehr zur Schule geht.