Amt bezahlt Wohnung weiter trotz Arbeit?

3 Antworten

Ihr Lohn und das Kindergeld werden angerechnet - sie bekommt dann nur noch Aufstockungsunterhalt.

Wenn der Freund bei ihr einzieht, wird auch dessen Lohn angerechnet

Nur wenn er Vater ist der Kinder....eines Kindes

Ansonsten 1 Jahr frei

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Hm ...

Alles Einkommen, was sie hat - Kindergeld, Unterhalt (Elterngeld bleibt teilweise unberücksichtigt), Lohn - wird angerechnet, d. h. abgezogen vom ALG - II - Geld.

Ich empfehle, dass Deine Freundin mal nach einem ALG - II - Rechner sucht. Dann kann sie selbst ausrechnen, was ihr zusteht.

Wenn der Freund der Vater der Kinder ist, oder nur von einem, wird sein Einkommen voll angerechnet

Ist er das nicht dürfen die beiden ein Jahr auf Probe quasi wohnen u sie behält ihr H4 evtl.

Aber bei über 1000 Einkommen, das Kigeld von 400 Euro plus Unterhalt oder UVG...... kann es sein dass sie raus aus dem H4 Bezug ist..... sie hat genug Geld

Kann höchstens Wohngeld versuchen zu beantragen

Er ist von keinem der beiden der Vater

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