unterstützung vom amt durch die hohe inflation möglich?

4 Antworten

449 € ist der Regelsatz für einen Erwachsenen. Evtl. hast du durch die Behinderung einen Sonderbedarf.

Dazu kommen die tatsächlichen Kosten der Warmmiete. Haushaltsstrom ist aus dem Regelsatz zu bestreiten. Ob du jetzt zu den "Begünstigten" der einmaligen Sonderzahlung gehörst, erfährst du durch das JobCenter oder Sozialamt.

würde mir grundsicherung zustehen? 

Auch für die Grundsicherung hast Du kein anderes, geringeres Einkommen...

... und die Grundsicherung ist nicht höher als das ALG II.

TimeLady 
Fragesteller
 20.03.2022, 12:59

ok danke sehr weil beim grundsicherung rechner wird mir ein bedarf angezeigt aber immer wenn ich es dann beantragt habe wurde abgelehnt. man bekommt ja auch mehrbedarf mit behinderung.

0
Ich habe bisher kein anspruch auf aufstockung oder wohngeld.

Frage selbst beantwortet.

TimeLady 
Fragesteller
 20.03.2022, 11:29

also auch wenn die situation sich ändert? die änderungen werden ja so schnell nicht zurück gehen

0

nein, ich bekomme auch nicht mehr geld..

TimeLady 
Fragesteller
 20.03.2022, 11:26

aber die kosten für unterkunft und strom sind gestiegen und alles andere steigt weiter wie soll man das auffangen und stemmen?

0
nanfxD  20.03.2022, 11:32
@TimeLady

Meine Kosten steigen auch, wie soll ich das aktuell auffangen oder stemmen?

0
TimeLady 
Fragesteller
 20.03.2022, 13:03
@GutenTag2003

nein natürlich nicht aber wenn ich das nicht mehr stemmen kann und deshalb z.b. wohnung oder verliere. ich kann nicht irgendo unterkommen dann. ich hab auch nachtspeicher warmwsser erhitzer alles geht über strom. mein rollstuhl muss 2 mal am tag laden das ich mich fortbegwegen kann... diese umstände hat ja nicht jeder.

0
TimeLady 
Fragesteller
 20.03.2022, 13:08
@nanfxD

da muss ich morgen erst mal fragen beim anwalt wiweit das möglich ist eine klage zieht sich aber oft über jahre hin. von dem geld was ich habe muss ich ja strom heizung wasser und internet telefon noch zahlen. ausser der miete ist ja bis jetzt nichts gedeckt sonst. der monat ist noch lang ich hab jetzt schon nichts mehr.

0
nanfxD  20.03.2022, 13:08
@TimeLady

Für entsprechende Fälle gibt sich einweilige Verfahren. Ansonsten musst du auch deine Stromkosten grundsätzlich aus ALG2 what ever decken.

0
TimeLady 
Fragesteller
 20.03.2022, 13:33
@nanfxD

eben alg 2 bekomm ich ja nicht hab kein anspruch aber hoffe der anwalt kann mir morgen weiterhelfen wo ich mich hinwenden kann das es eine schnelle lösung gibt. danke

0
nanfxD  20.03.2022, 13:34
@TimeLady

Ich kenn mich leider im Sozialrecht nicht aus und kann dir daher nicht helfen, was ich mir vorstellen KÖNNTE ist, dass du einen Anspruch gegen die KK hast, da du ja Strom für den Rollstuhl brauchst.

0