wie wird das angerechnet?

2 Antworten

Die 426,17 Euro sollte der ungedeckte Bedarf für den Lebensunterhalt sein.

Warmmiete von 636,57 Euro wird durch die Personen im Haushalt geteilt und ergibt dann den jeweiligen Kopfanteil.

Würdet ihr also angenommen 3 Personen sein, dann wären das etwa 212,20 Euro für jeden.

Dazu kämen dann bei dir ab angenommen min. 18 aber unter 25 Jahren derzeit min.noch 357 Euro Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt.

Dann würde dein Bedarf angenommen bei derzeit min. 569,20 Euro liegen.

Auf deine Bruttovergütung stehen dir nach Paragraf 11 b SGB - ll Freibeträge zu, dass wären zunächst einmal 100 Euro Grundfreibetrag.

Ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 Prozent und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 Prozent an Freibetrag dazu.

Bei fast 800 Euro Netto solltest Du auf min. 1000 Euro Brutto kommen und einen Freibetrag von um die 280 Euro haben.

Diese würden dann theoretisch von Netto abgezogen und ergeben dann voraussichtlich um die 520 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen.

Mit den 219 Euro Kindergeld kommt man dann angenommen auf um die 739 Euro anrechenbares Einkommen.

Dein Bedarf würde aber angekommen nur bei diesen etwa 569,20 Euro liegen, also hättest Du wahrscheinlich einen Überschuss von um die 169,80 Euro.

Diese würden deinem Kindergeld zugerechnet und weil Du das dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigten würdest, wird es wieder zum Einkommen eines Elternteils und entsprechend mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Hätte dieses Elternteil kein anderes Einkommen, dann könnte es dann min. 30 Euro Versicherungspauschale geltend machen, es würden dann angenommen nur um die max. 139,80 Euro auf den Rest der BG - angerechnet.

Du würdest dann auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - deiner Eltern raus sein, sie bekommen dann deinen oben genannten Bedarf nicht mehr gezahlt.

Dann müsstest Du deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Eltern zahlen.

Da der übersteigende Betrag aber nur bei um die 169,80 Euro liegen würde, bedeutet das, dass Du von dem Kindergeld von 219 Euro zur eigenen Bedarfsdeckung noch um die 49,20 Euro benötigen würdest.

Diese müssten dann bei der eigenen Zahlung an die Eltern natürlich noch berücksichtigt werden.

Deine Eltern sollten aktuell jeder 401 € mtl. bekommen plus die genannte Miete. Außerdem sollten sie ALG 2 für Dich bekommen, dessen Höhe von Deinem Alter abhängt.

Von Deiner Ausbildungsvergütung wird ein Teil angerechnet - wieviel, kann ich leider nicht sagen, da ich dazu auch den Bruttobetrag kennen müßte.

Dein Kindergeld wird natürlich auch angerechnet.

Es gibt online diverse ALG 2 - Rechner, die Du mal mit Euren Zahlen füttern kannst,