Wie viel zieht das Jobcenter ab?

6 Antworten

Von Experte DerSchopenhauer bestätigt

Der anrechenbare Teil des genannten Einkommens liegt grundsätzlich bei 465,40 €.

Dieser Betrag wird von Deinem ALG 2 abgezogen.

Dein Alter spielt dabei keine Rolle.

isomatte  28.10.2021, 12:24

Diese grundsätzlichen anrechenbaren 465,40 € sind so nicht korrekt, da es immer noch die Möglichkeit gibt, erhöhte nachweisbare berufsbedinge Aufwendungen zusätzlich zu den Freibeträgen nach § 11 b SGB - ll abzusetzen und dadurch würde sich das vorerst anrechenbare Einkommen nochmal verringern.

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Wenn Du Erwerbseinkommen hast, dann stehen dir ab der Vollendung des 15 Lebensjahres die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu.

Das wären vom Bruttoeinkommen zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag.

Bei 908 € Brutto wären das also 100 € Grundfreibetrag + 161,60 € Freibetrag ( 20 % ) = gesamt 261,60 € Freibetrag.

Diese werden dann theoretisch von deinen 727 € Netto in Abzug gebracht und ergeben dann voraussichtlich max. 465,40 €, die dann max. auf deinen Bedarf angerechnet werden könnten und Du dann ggf. selber an z.B. deine Eltern zahlen müsstest.

Es sei denn, Du könntest noch erhöhte notwendige nachweisbare berufsbedingten Aufwendungen geltend machen, wie z.B. für Fahrkosten.

Das wäre dann der Fall, wenn die von deinen 100 € Grundfreibetrag, abzüglich 30 € Versicherungspauschale = 70 € pro Monat diese notwendigen Aufwendungen nicht decken würden.

Dann könnte auf Nachweis der übersteigende Betrag über diesen 70 € zusätzlich geltend gemacht werden, so würde sich das anrechenbare Einkommen nochmal verringern.

Schau mal auf den Bescheid vom letzten Mal. Da siehst du genau, wie groß dein Anteil am ALG2 des Haushaltes ist. Der fällt weg.

Dass du jetzt in der Ausbildung bist, fällst du komplett aus der Bedarfsgemeinschaft raus und musst dich mit dem Geld selber finanzieren.

Falls das nicht reicht, kannst du noch Mietzuschuß KdU bekommen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

Mit diesem Einkommen kannst Du Dich ab 18 aus der BG Deiner Eltern ausklinken - wenn Du Dich darauf berufst mit diesen nur noch eine Hausgemeinschaft ( in der jeder für sich alleine wirtschaftet ) - keine Haushaltsgemeinschaft zu bilden, denn Dein Bedarf nach SGB II wäre lediglich Dein Mietanteil ( prozentual aufgeteilt nach Anzahl der Bewohner ) zuzüglich Deines geltenden Regelsatzes ab 18 dann 357 Euro - das Kindergeld würde dann jedoch dem Einkommen der Eltern zugerechnet.

Bedeutet - die Zahlungen an Deine Eltern würden um Deinen Bedarf verringert und Du müsstest Deinen Mietanteil und anteilige Kosten z.B. Stromverbrauch - Festnetz-/Internetflat - Anteil Privathaftpflichtversicherung - und auch ein Anteil an den sonst im Regelsatz Deiner Altersgruppe beinhalteten Posten ... siehe Regelsatztorte ...... an Deine Eltern weiterleiten.

https://www.hartziv.org/wp-content/uploads/kinderregelsatz-2021.jpg

Auch Anteile evtl. Nachzahlungen im Rahmen einer Nebenkostenabrechnung würden dann zukünftig zu Deinen Lasten gehen.

Oder Du verbleibst weiterhin in der BG - womit Du Dich wirtschaftlich etwas besser stellst ...... siehe Freibetragsrechner :

https://www.brutto-netto-rechner.info/

Desweiteren ist - nach Austritt aus der BG - der für die Wohnung zu leistende Rundfunkbeitrag ( monatlich 18,36 Euro ) von Dir zu übernehmen , denn Du hast keinen Anspruch mehr auf Befreiung.

isomatte  28.10.2021, 12:19

Ob 18 oder Baby ist völlig irrelevant, sobald der eigene Bedarf des Kindes gedeckt ist, gehört es nicht mehr zur BG - der Eltern, da gibt es auch keine Wahlmöglichkeit, dann käme max. eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) in Betracht.

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