Bedeutung vom Brief (Jobcenter)?
Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft da meine Eltern Arbeitslosengeld 2 beziehen. Ich habe einen Brief vom Jobcenter bekommen, dass ich in 4 Jahren 25 Jahre alt bin und somit nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern gehöre. Wenn ich weiterhin hilfsbedürftig bin, ist es erforderlich, dass ich einen eigenen Antrag frühzeitig vor Vollendung des 25 Lebensjahres stellen soll um Unterbrechungen im Leistungsbezug zu vermeiden.
Ich weiß nicht, ob ich zu diesem Zeitpunkt hilfsbedürftig sein werde. Muss ich diesen Antrag trotzdem jetzt stellen oder kann ich ihn auch in einigen Jahren stellen vor meinem 25 Lebensjahr?
7 Antworten
Es reicht aus, wenn Du den Antrag 4 - 6 Wochen vor Deinem 25. Geburtstag stellst. Quasi also in 4 Jahren.
Solltest Du dann nicht mehr bedürftig sein, so mußt Du dann natürlich keinen Antrag stellen :)
Er kurz bevor du 25 wirst, weil ab diesem Zeitpunkt bist du aus der BG deiner Eltern raus und bildest deine eigene BG im Haushalt deiner Eltern. Ab diesem Zeitpunkt kannst du auch ohne Härtefall ausziehen.
Das wundert mich schon sehr, dass es solche Infos 4 Jahre vorher gibt.
Wenn es dann kurz vor dem 25 Geburtstag immer noch Leistungen vom Jobcenter gibt, dann solltest Du bei Bedürftigkeit 4 - 6 Wochen vor deinem 25 Geburtstag einen eigenen Antrag stellen.
In den nächsten vier Jahren wird es doch mit Sicherheit einem von euch dreien gelingen endlich mal einen Job zu bekommen...daher würde ich mir keine Gedanken machen...
Mit zügig meinen die maximal 1-2 Monate vor deinem 25 Geburtstag. Es kann sich ja in der Zeit alles ändern. Zim Beispiel das du so gut verdienst das du mit 25 garnicht ALG 2 brauchst
Man lernt nie aus. Ganz besonders Du nicht ... :D
"kurz vor" ist bei Dir "4 - 6 Wochen vor"? Interessant ...