Jobcenter?

4 Antworten

Falls Du im laufenden Leistungsbezug bist, dann bekommst Du ggf. eine Anhörung, da das Jobcenter prüfen muß, ob Du die Kündigung ggf. verschuldet hast.

Ansonsten dürfte da nicht viel passieren.

Sofern die Leistungen aufgehoben wurden, muß natürlich ein WBA gestellt werden.

Erstmal muss ermittelt werden, ob du ALG1 oder ALG2 bekommst.

Es kann sein, dass das Jobcenter für dich gar nicht zuständig ist.

Ohne Antrag gibts kein Geld, nur alleine vom Kündigung hinschicken bekommst Du auf dem Arbeitsamt noch nicht mal eine Kundennummer.

Hawa300 
Fragesteller
 25.02.2022, 00:58

das Problem ist ich habe mein Arbeitsvertrag spät dir abgegeben. Und habe gleichzeitig auch die Kündigung abgegeben meine Frage ist ob ich denn noch Geld bekomme oder denn Antrag wieder neu stellen muss

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Wenn du bereits einen Antrag gestellt hast oder wenn du bislang laufende Leistungen vom Jobcenter bezogen hast,

aber noch auf einen Bescheid (oder einen weiteren Bescheid) des Jobcenters wartest, gilt der bereits gestellte Antrag weiter.

Neue Erklärungen und Unterlagen, die du zusätzlich hinschickst an das Jobcenter, gelten als Veränderungs-Mitteilungen. Diese werden berücksichtigt, so sie relevant sind, bei der Berechnung oder bei der Neu-Berechnung der Höhe deines Bedarfs an ALG II.

Nach einer Unterbrechung des Bezugs von Leistungen aufgrund genügenden Einkommens ist nach meiner Kenntnis ein neuer Antrag auf ALG II nötig. Dann greift wieder - wie vor dem letzten Antrag auf ALG II - SGB II § 37 Antragserfordernis.

Gruß aus Berlin, Gerd