Wann muss ich das Jobcenter über Kündigung informieren?

4 Antworten

Du solltest das Jobcenter zeitnah über die Kündigung informieren. Mein Vorschlag hiefür wäre der Tag der Kündigung oder der auf die Kündigung folgende Werktag.

Eine Sperre gibt es beim ALG 2 nicht.

Ob eine Leistungsminderung (Kürzung) verhängt wird, hängt davon ab, ob Du Deine Arbeitslosigkeit schuldhaft verursacht hat, worüber letztlich ein Sozialgericht entscheiden würde.

Gisa3 fragte:

Wann muss ich das Jobcenter über Kündigung informieren? Gilt die 3 Tage Frist auch für ALG2 ?

Sämtliche Regeln, die für die Sperrzeiten beim ALG I gelten, haben auch Auswirkungen auf das ALG II, siehe SGB II Unterabschnitt 5 Sanktionen  § 31 Pflichtverletzungen:

(2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn [...]
3. ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist, weil die Agentur für Arbeit das Eintreten einer Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs nach den Vorschriften des Dritten Buches festgestellt hat, oder
4. sie die im Dritten Buch genannten Voraussetzungen für das Eintreten einer Sperrzeit erfüllen, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen.

Absatz 2 Nr. 4 sagt also: Wenn du dich zu spät arbeitssuchend meldest nach einer Kündigung, und es dafür eine Sperrzeit beim ALG I (s. SGB III § 159 Ruhen bei Sperrzeit) geben würde,

gibt es beim ALG II keine Sperrzeit, sondern

  1. eine Absenkung des ALG II laut SGB II § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen und
  2. später eine Rückforderung eines Teils des ALG II laut SGB II § 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten.

Aber es gibt eine Ausnahme davon laut § 31 Pflichtverletzungen:

Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.

So könnte eine Krankheit "einen wichtigen Grund" darstellen, warum man sich nicht pflichtgemäß rechtzeitig arbeitssuchend melden konnte bei der Agentur für Arbeit und beim Jobcenter.

Gisa3 fragt zudem:

Kriegt man eine Sperre auch wenn der Arbeitgeber selber gekündigt hat oder sind die Gründe dafür auch wichtig?

Eine Sperre gibt es, wie gesagt, nur beim ALG I, und beim ALG II stattdessen eine Minderung der Leistung. Diese Minderung beträgt bei Singles derzeit maximal rund 130,- € je Monat, drei Monate lang pro Fall, pro "Pflichtverletzung"!

Eine Pflichtverletzung wäre eine verspätete Arbeitslosen-Meldung, weil die Ämter ja rasch nach einem neuen Job suchen müssen. Dafür könnte es schon 130,- weniger geben für die nächsten drei Monate.

Eine weitere Pflichtverletzung wäre eine Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst - aber auch ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers, das entscheidend für eine Kündigung durch den Arbeitgeber war (= "arbeitsvertragswidriges Verhalten"). Dafür könnte es nochmal drei Monate lang 130,- weniger ALG II geben. Dazu heißt es in SGB III § 159 Ruhen bei Sperrzeit:

Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn
1. die oder der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe),

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter
Wann muss ich das Jobcenter über Kündigung informieren?

Sobald du von der Kündigung erfahren hast. Wenn du das weißt, worauf willst du warten?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ja, die Gründe sind wichtig.

Gisa3 
Fragesteller
 17.11.2021, 23:35

Wurde wegen 1 Fehltag gekündigt, obwohl ich krankgeschrieben war.

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ronnyarmin  17.11.2021, 23:44
@Gisa3

Wenn du krank geschrieben warst, kann es keinen Fehltag gegeben haben.

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