Ist die Kündigung Rechtens mit dem Datum?
Hallo,
ich weiß das ich am 02.01.2020 höchstwahrscheinlich gekündigt werde aus wirtschaftlichen Gründen und habe die Kündigung auch gesehen. Jedoch hat mein Chef mir es noch nicht überreicht. Auf der Kündigung steht jedoch das Datum vom 30.12.2019 drauf und das die Frist bis um 31.01.2020 geht. Wenn er mir doch die Kündigung am 02.01 überreicht ist die Frist dann falsch? Muss ich ihm sagen das er das erst ändern muss? Und gilt die dann auch mit dem Datum?
Danke im Voraus
4 Antworten
Welche Kündigungsfrist gilt denn für Dich?
Bei der gesetzlichen Frist (4 Wochen zum Monatsende) wäre die Kündigung fristgerecht zugegangen, wenn Du sie morgen in die Hand bekommst.
Das Datum auf dem Schreiben ist völlig unwichtig.
Es zählt alleine das Datum wann dir die Kündigung zugegangen ist.
Wenn du die Kündigung also noch nicht bekommen hast, kann dir dein Chef nicht mehr zum 31.1.2020 kündigen wenn du eine Kündigungsfrist von einem Monat hast.
Dann kann er dir morgen die Kündigung immer noch aushändigen.
Heißt das, dass meine Frist bis zum 02.02. geht
Das kommt ganz auf deinen Vertrag an. Wenn du eine Frist von vier Wochen zum Monatsende hast, muss die Kündigung morgen morgen übergeben werden das er dich zum 31.01.2020 kündigen kann.
Sollte das nicht erfolgen ist die Kündigung ungültig. Dann hat er grob einen Monat Zeit um dich zum 29.02.2020 kündigen zu können.
Sollte das nicht erfolgen ist die Kündigung ungültig.
Das ist falsch!
Auch eine völlig fehlerhafte oder unberechtigte Kündigung wird nicht "ungültig", wenn nicht erfolgreich gegen sie geklagt wird.
Warum sollte die Frist falsch sein? Zwischen 2. und 31.1. liegen eindeutig 4 Wochen (=28 Tage), also ist die Frist eingehalten.
Wenn es vier Wochen zum Monatsende sind, dann reicht der 2.1. völlig aus.
Ich habe eine Frist von 4 Wochen