Kündigung auf ärztlichen Rat?
Hallo liebe User,
Ich leider schon länger unter Depressionen und habe aufgrunddessen meinen Job gekündigt. Um eine Sperre beim Arbeitsamt zu umgehen hat mir mein Arzt eine Kündigung auf ärztlichen Rat bescheinigt. Diese wurde vom Arbeitsamt auch genehmigt.
Mein Problem ist nun. Ich habe fälschlicherweise ein falsches Datum bezüglich der Kündigungfrist angegeben. Mein Chef hat mich heute psychisch unter Druck gesetzt und hat gesagt die Kündigung ist nicht rechtens weil ich statt 1 Monat, eine 2 Monatige Frist habe. Ich halte es dort nicht mehr aus und will am liebsten nie wieder hin. Dem Arbeitsamt habe ich dann dummerweise auch ein falsches Austrittsdatum genannt. Was habe ich jetzt für Möglichkeiten ohne dass mein Arbeitgeber mir alles versaut und mich vor Gericht anklagt.
4 Antworten
Wie Kugel schon beschrieben hat, kann der Arbeitgeber dir nichts anhaben. Wenn er unbedingt will, lässt du dich eben weiter krank schreiben. Dem Arbeitsamt solltest du deinen Fehler aber umgehend mitteilen.
Man kann aus gesundheitlichen Gründen auch fristlos kündigen. Auch das kann ein Arzt dir bescheinigen.
Und wie sieht es aus mit meinem Lohn ? Für wie lange ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet Lohn zu zahlen ? Für 6 Wochen oder für die gesamten 2 Monate Kündigungsfrist ?
Sprich mit dem Arbeitsamt! Dass du aufgrund Krankheit kündigst ist Fakt.
Dein Problem ist nur das Arbeitsamt.
Wenn der AG auf die zweimonatige Frist besteht, lässt du dich weiterhin krank schreiben. Dem steht nichts entgegen und hier hat der AG auch keine Handhabe
Dahin und es klären.
arbeitsvertrag checken, ob du wirklich 2 monate kündigungsfrist hast.
wenn ja, dem amt das neue datum mitteilen und dem ag ne neue kündigung geben.
vom arzt krankschreiben lassen, bis das datum erreicht ist.
Da sind sie gesetzlich zu verpflichtet. Auch das könntest du einklagen, wenn sie nicht zahlen.
So hatte ich es vor, war mir nur nicht ganz sicher. Ich habe definitiv eine 2 Monatige Frist. Habe nur Angst dass sie nicht bereit sind 6 Wochen meinen Lohn weiterzuzahlen währen meiner Krankschreibung