Kündigung auf ärztlichen Rat?

4 Antworten

Wie Kugel schon beschrieben hat, kann der Arbeitgeber dir nichts anhaben. Wenn er unbedingt will, lässt du dich eben weiter krank schreiben. Dem Arbeitsamt solltest du deinen Fehler aber umgehend mitteilen.

Man kann aus gesundheitlichen Gründen auch fristlos kündigen. Auch das kann ein Arzt dir bescheinigen.

lola3112 
Fragesteller
 06.03.2021, 18:36

Und wie sieht es aus mit meinem Lohn ? Für wie lange ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet Lohn zu zahlen ? Für 6 Wochen oder für die gesamten 2 Monate Kündigungsfrist ?

0

Sprich mit dem Arbeitsamt! Dass du aufgrund Krankheit kündigst ist Fakt.

Dein Problem ist nur das Arbeitsamt.

Wenn der AG auf die zweimonatige Frist besteht, lässt du dich weiterhin krank schreiben. Dem steht nichts entgegen und hier hat der AG auch keine Handhabe

Dahin und es klären.

arbeitsvertrag checken, ob du wirklich 2 monate kündigungsfrist hast.

wenn ja, dem amt das neue datum mitteilen und dem ag ne neue kündigung geben.

vom arzt krankschreiben lassen, bis das datum erreicht ist.

lola3112 
Fragesteller
 06.03.2021, 18:24

So hatte ich es vor, war mir nur nicht ganz sicher. Ich habe definitiv eine 2 Monatige Frist. Habe nur Angst dass sie nicht bereit sind 6 Wochen meinen Lohn weiterzuzahlen währen meiner Krankschreibung

0
AshleighHoward  06.03.2021, 18:47
@lola3112

Da sind sie gesetzlich zu verpflichtet. Auch das könntest du einklagen, wenn sie nicht zahlen.

0