Kündigung auf ärztlichen Rat, Sperrzeit?

4 Antworten

Wenn dir das dein Arzt durch ein Attest bestätigt, dann darf es im Normalfall keine Sperre bei Eigenkündigung geben, da eine Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen als wichtiger Grund angesehen werden muss.

Ich würde aber vor einer Eigenkündigung einen Termin für ein persönliches Gespräch machen.

flippster918 
Fragesteller
 12.08.2019, 20:38

Danke, ich bin nach den Antworten verwirrter als vorher aber vermutlich sollte ich zur Sicherheit grundsätzlich jeden Zwischenschritt schriftlich von jedweder Seite bestätigt haben und gleichzeitig einen persönlichen Beratungstermin machen.

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isomatte  13.08.2019, 08:12
@flippster918

Würde ich auch machen.

Ist deine gesundheitliche Situation schon so das dich dein Arzt AU - schreiben könnte ?

Dann hat sich das auf kurz oder lang ggf.mit deiner Eigenkündigung erledigt und der AG - kündigt dir selber.

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Mit dem Ausfüllen eines Formulars ist es nicht getan!

Bevor man hier überhaupt Stellung nehmen oder Ratschläge geben kann, musst du selbst ein paar grundlegende Auskünfte geben.

  • Wie alt bist du?
  • Was arbeitest du?
  • Wie lange bist du in dem Betrieb beschäftigt?
Ich befinde mich in einem Arbeitsverhältnis mit sehr schlechten Bedingungen

Hast du Kollegen, die den gleichen Job machen?

so dass sich jetzt ein Burnout anbahnt und ich erste depressive Züge zeige.

Was hast du bisher selbst im Bezug auf deine Depression unternommen?

Das sieht mein Arzt ähnlich und er empfahl mir eine sog. Kündigung auf ärztlichen Rat oder ärztliche Empfehlung

Verfügt dein Arzt über Fachkompetenz um psychologische Erkrankungen begutachten und behandeln zu können?

Untypisch, dass sich Ärzte so direkt für eine Kündigung aussprechen.

In der Regel wird ein Arbeitsplatzwechsel empfohlen. Der kann nämlich auch innerhalb des Betriebes erfolgen!

Kennt sich jemand damit aus, wann ich welches Formular wie ausfüllen muss und wie der formelle Hergang ist?

Hast du nicht gesagt, dein Arzt empfiehlt dir die Kündigung?

Welche Formulare willst du da noch ausfüllen - und für wen?

so dass sich jetzt ein Burnout anbahnt....

Burnout als Diagnose gibt nicht.

Burn-out oder Burnout (auch Burnout-Syndrom, von englisch burn out ‚ausbrennen') ist ein Oberbegriff für bestimmte Arten von persönlichen Krisen, die als Reaktion auf andauernden Stress und Überlastung am Arbeitsplatz auftreten.

Depression ist heute die Volkskrankheit Nr. 1 - Noch vor Rückenproblemen!

Die gute Nachricht. Depressionen sind in der Regel keine dauerhafte Erkrankung. Fast jeder hat in seinem Leben auch schon mal eine Depression gehabt. Viele merken es aber nicht einmal. Es gibt gute und wirksame Behandlungsmethoden, die auch ohne Medikamente viel bewirken können.

Eine davon ist die sog. Verhaltenstherapie. Im Gegensatz zur Psychotherapie, steht bei der Verhaltenstherapie die Gegenwart im Mittelpunkt.

Verhaltensweisen lassen sich ändern - wie man besser mit Stress umgehen kann, lässt sich trainieren.

Fazit: In den meisten Fällen ist das sog. Burnout eine vorübergehende Lebenskrise.

In den USA gehört es zum guten Ton, seinen Psychologen einmal in der Woche aufzusuchen.

In Deutschland zählen Therapien hingegen eher als Versagen oder Leistungsverlust.

Wer nichts leistet ist weniger wert - gehört nicht mehr dazu.

Die Krankenkassen bewilligen pauschal 25 Therapiestunden. Bei Bedarf können weitere 25 Stunden bewilligt werden.

Selbstverständlich wird niemand deshalb krank geschrieben, sondern vereinbart seine Termine außerhalb der Arbeitszeiten.

Um als psychisch krank anerkannt zu werden, vergehen Jahre!

Gutachten und nach Möglichkeit eine gesetzliche Betreuung, die zunächst auf 2 Jahre festgelegt wird, sind hier üblich.

Denn letztendlich muss nachgewiesen werden, dass du nicht in der Lage bist 3 Stunden täglich zu arbeiten.

Ein psychologisches Gutachten muss als feststellen, dass du nichtin der Lage bist 3 Stunden in einer Pförtner-Loge zu sitzen.

Nachdem auch diese letzte Hürde geschafft ist, bist du vom Arbeitsamt weg und bekommst keine Jobvorschläge oder Maßnahmen mehr angeboten.

Das Einkommen ändert sich allerdings nicht.

Erfahrungsgemäß gibt es eine Erwerbminderungsrente, die in der Regel jedoch nicht reicht und durch Sozialhilfe aufgestockt wird, bis das Existenzminmum (Hartz IV) erreicht wurde.

Falls sich jemand auskennt, ich würde mich über Infos oder Erfahrungen freuen.

Das sind so im Großen und Ganzen die Dinge, auf die man sich einstellen sollte.

Das Thema ist jedoch so komplex, dass es immer auf den Einzelfall ankommt.

Möglich, dass ich dir noch etwas anderes anbieten kann, nachdem du auf die oben gestellten Fragen geantwortet hast?!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dein Arzt soll Dir ein Attest ausstellen in dem steht, dass eine weiterer Verbleib in diesem Betrieb für Dich gesundheitsschädlich ist.

Mit diesem Schreiben gehst Du zur Agentur für Arbeit und teilst mit, dass Du auf Anraten Deines Arztes Deinen Job kündigen willst/musst, weil er Dich sowohl seelisch als auch körperlich krank macht.

Wenn Du dann eine Zusage bekommst, dass Du keine Sperre des ALG 1 zu befürchten hast, lass Dir das schriftlich geben. Dann kannst Du kündigen.

Hallo,

dein Arzt soll dich weiter Arbeitsunfähig schreiben, alles andere führt nur zu einer Sperrzeit.

Vor allem,. da du ja schon bei der BafA nachgefragt hast,denn natürlich rufen die dich nicht zurück, schließlich können sie doch Prima Geld sparen, weil Sperrzeit = 3 Monate weniger ALG I