Kündigung Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer?
Hallo,
ich möchte gerne mein Arbeitsverhältnis kündigen, bin mir aber nicht sicher wie lange meine Kündigungsfrist ist, ich bin seit 13 Jahren in der Firma.
Folgendes steht im Arbeitsvertrag:
Während der Probezeit kann beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden., sofern eine für beide Parteien geltender Tarifvertrag nicht eine andere, kürzere Kündigungsfrist vorsieht. Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden, soweit das Arbeitsverhältnis keinem Tarifvertrag unterliegt. Gehören dem Betrieb über 20 Arbeitnehmer an, beträgt die beiderseitige Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende, es sei denn, daß eine andere tarifliche Regelung für das Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Im übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen bei längerer Betriebszugehörigkeit für beide Vertragsparner. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
Vielen Dank für eine Rückantwort, wie meine (Arbeitsnehmer) Kündigungsfrist ist, 4 Wochen oder 6 Monate???
5 Antworten
Im übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen bei längerer Betriebszugehörigkeit für beide Vertragsparner.
ich bin seit 13 Jahren in der Firma.
Ergo ... siehe § 622 BGB ....
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
Möchtst Du früher aussteigen, bleibt wohl nur die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag anzustreben.
"Im übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen bei längerer Betriebszugehörigkeit für beide Vertragsparner."
§ 622 BGB
[...]
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1.zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2.fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3.acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4.zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5.zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
Die Anwendung des Abs. 2 wurde aber arbeitsvertraglich ausdruecklich auch fuer eine arbeitnehmerseitige Kuendigung vereinbart. Dann gelten die auch.
Nur wenn das Arbeitsverhaeltnis keinem Tarifvertrag unterliegt, der andere Fristen vorsieht.
Nein. Er ist ArbeitNEHMER nicht der ArbeitGEBER.
Natuerlich ist er Arbeitnehmer. Arbeitsvertraglich wurde aber ausdruecklich die Anwendung der "gesetzlichen Kündigungsfristen bei längerer Betriebszugehörigkeit für beide Vertragsparner" vereinbart. Also gelten die Fristen des BGB § 622 Abs. 2 auch fuer den Arbeitnehmer (sofern das Artbeitsverhaeltnis keinem anders lautenden Tarifvertrag unterliegt).
Es steht aber ausdrücklich "gelten für den Arbeitgeber(!)" dort.
Es steht aber ausdrücklich "gelten für den Arbeitgeber(!)" dort.
Das steht zwar im Gesetz, gilt aber nur, wenn arbeitsvertraglich keine andere Regelung wirksam getroffen wurde. Da die Anwendung der verlaengerten Fristen auch fuer eine erbeitnehmerseitige Kuendigung jedoch wirksam vereinbart werden kann und genau dies hier auch geschehen ist, gelten diese Fristen nun auch fuer den Arbeitnehmer.
Unterliegt dein Arbeitsverhaeltnis einem Tarifvertrag? Dann gelten die dort geregelten Fristen.
Unterliegt es keinem Tarifvertrag, gelten wegen der entsprechenden vertraglichen Vereinbarung auch fuer dich die Fristen nach BGB § 622 Abs. 2. Da dein Arbeitsverhaeltnis schon laenger als 12 Jahre besteht, aber noch keine 15 Jahre, waere die fuer dich geltende Frist 5 Monate zum Monatsende.
Du kannst zum Ende des Monats kündigen oder zum 15. des Monats. Mach die Kündigung zum 15.02. fertig und gib sie persönlich in deiner Firma ab oder schicke diese per Post, da dann aber per Einschreiben.
Liebe Grüße
Das ist nicht richtig. Es wurde ausdruecklich die Anwendung der fuer den Arbeitgeber geltenden laengeren Fristen nach BGB § 622 Abs. 2 auch fuer den Arbeitnehmer vereinbart (in diesem Fall 5 Monate zum Monatsende), sofern das Arbeitsverhaeltnis nicht einem anderslautenden Tarifvertrag unterliegt.
Habe ich überlesen. Trotzdem kann nicht mehr zum 15.2. gekündigt werden.
Habe ich überlesen.
Kann bei dieser nicht ganz unkomplizierten Regelung auch leicht passieren😉
Das ist mir klar. Du gibst die Kündigung zum 15.02 ab. Dann bist du weitere 4 Wochen beschäftigt in der Firma.
Auch du hast nicht verstanden wie eine Kündigungsfrist funktioniert.
Wenn man zum 15.2. kündigen möchte muss die Kündigung spätestens vier Wochen eher eingegangen sein.
Wenn HEUTE die Kündigung noch eingereicht wird könnte man frühestens zum 29.2. kündigen.
4 Wochen
Nur wenn das Arbeitsverhaeltnis einem Tarifvertrag unterliegt, der hier eine vierwoechige Kuendigungsfrist vorsieht. Sonst sind es 5 Moante zum Monatsende.
Leider kommt in diesem Fall Absatz 1 zum tragen den du nicht zitiert hast.