Wohnung kündigen, obwohl der Vermieter einem bereits gekündigt hat?

4 Antworten

Selbstverständlich darfst du mit Dreimonatsfrist zuvor kündigen. Einfach eher ausziehen ohne zu kündigen hieße, bis zum Ablauf der 9monatskündigungsfrist des Vermieters die vole Miete zahlen zu müssen.

Wenn ihr z. B. zum 31.10.2022 die Kündigung bekommen habt und ihr wollt am 30.06. raus, kündigt ihr fristgerecht zum 30.06.

Der zusätzliche Leerstand ist Vermieterrisiko - vielleicht freut er sich aber sogar über eure frühere Kündigung.

Einfach so ohne Kündigung irgendwann die Wohnung aufgeben und keine Miete mehr bezahlen dürft ihr nicht - dann müsst ihr zahlen bis 31.10. (in meinem Beispiel).

Wenn ihr früher raus wollt, dann müsst ihr selbst auch noch kündigen, ansonsten zahlt ihr bis zu dem Datum Miete, auf das euch der Vermieter gekündigt hat.

Ansonsten würde ich mit dem Vermieter reden, vielleicht ist er ja froh, dass ihr früher raus geht.

Wenn ihr früher da raus wollt als in der Vermieter-Kündigung angegeben (und auch nicht mehr zahlen wollt), müsst ihr selber mit der entsprechenden Frist kündigen.