Wohnungskündigung zwecks Eigenbedarf-Rechtens oder nicht?
Guten Morschen, ihr lieben da draußen
Folgendes;
mein Partner und ich wohnen seit einigen Jahren in einem Mehrfamilienhaus. Unser Vermieter hat zwecks Eigenbedarf, unserem Nachbarn gekündigt, der daraufhin auszog. Vor kurzem erfuhren wir, dass auch wir ausziehen müssen, aus dem gleichen Grund. Hierzu muss ich allerdings erwähnen, dass der Vermieter weder in die untere noch in unsere Wohnung selbst beziehen will.
Meine Frage daher:
Wäre die Kündigung rechtens?
Vielen Dank schon mal im voraus 🤗
7 Antworten
Wenn er bzw seine Familie da nicht einzieht , ist die Kündigung nicht rechtens und man kann im Nachhinein den Vermieter auf Schadensersatz verklagen. https://www.mietrecht.com/vorgetaeuschter-eigenbedarf-schadensersatz/
🤔Nunja, in die andere Wohnung zieht der Sohn mit seiner Frau ein. Was jedoch mit unserer Wohnung geplant ist, weiß ich leider nicht.
Danke für den Link
Nein, wäre sie nicht.
Wenn du 100% denkst, dass die Kündigung nicht rechtens ist, hilft nur ein Gang zum Anwalt. (Wenn ihr diesen Schritt gehen wollt)
Wäre die Kündigung rechtens?
Die Wohnung ist dem Vermieters Eigentum. Er kann damit machen was er will. Er kann auch dich ( als aktuellen Vermieter) normal und frisgerecht Kündigen. Dauer 3 Monate. Es ist nicht Verpflichtet dich als Mieter anzuerkennen und oder den Mietvertrag zu halten. Früher war das so nicht so einfach einen Mieter rauszuwerfen.
Egal ob er den Mietbereich braucht oder nicht.
Der Vermieter kann nur kuendigen, wenn er einen berechtigten Grund dafuer hat. BGB § 573 regelt, was ein berechtigter Grund ist. Ohne einen solchen berechtigten Grund kann der Vermieter hingegen nicht wirksam kuendigen (ausser es handelt sich bei dem vermieteten Wohnraum um Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst genutzten Wohnraeume oder um eine Wohnung im vom Vermieter selbst bewohnten Haus mit insgesamt nicht mehr als 2 Wohnungen).
Nein, wenn er nicht selber da einzieht (oder Familie) ist es kein EIGENbedarf.
Eine Eigenbedarfskuendigung kann auch ausgesprochen werden, wenn man selbst nicht in die Wohnung ziehen will, diese aber fuer enge Familienangehoerige oder Angehoerige des eigenen Haushalts benoetigt.
In der Kuendigung (die du ja offenbar noch gar nicht erhalten hast) muss dann aber schon stehen, fuer wen genau Eigenbedarf geltend gemacht wird und aus welchem Grund der Eigenbedarf besteht.
Huch, dass ging ja schnell 😁
Vielen lieben Dank für deine Antwort.
Weißt du auch bzw. hättest du ebenfalls einen Rat für mich, wie ich jetzt weiter agiere?