Wohnungskündigung zwecks Eigenbedarf-Rechtens oder nicht?

7 Antworten

Wenn er bzw seine Familie da nicht einzieht , ist die Kündigung nicht rechtens und man kann im Nachhinein den Vermieter auf Schadensersatz verklagen. https://www.mietrecht.com/vorgetaeuschter-eigenbedarf-schadensersatz/


DeHoney 
Fragesteller
 21.04.2020, 02:42

🤔Nunja, in die andere Wohnung zieht der Sohn mit seiner Frau ein. Was jedoch mit unserer Wohnung geplant ist, weiß ich leider nicht.

Danke für den Link

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Nein, wäre sie nicht.


DeHoney 
Fragesteller
 21.04.2020, 02:37

Huch, dass ging ja schnell 😁

Vielen lieben Dank für deine Antwort.

Weißt du auch bzw. hättest du ebenfalls einen Rat für mich, wie ich jetzt weiter agiere?

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OrangeLila  21.04.2020, 02:41
@DeHoney

Wenn du 100% denkst, dass die Kündigung nicht rechtens ist, hilft nur ein Gang zum Anwalt. (Wenn ihr diesen Schritt gehen wollt)

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DeHoney 
Fragesteller
 21.04.2020, 02:44
@OrangeLila

Das ging mir ebenfalls durch den Kopf.

Danke

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Wäre die Kündigung rechtens?

Die Wohnung ist dem Vermieters Eigentum. Er kann damit machen was er will. Er kann auch dich ( als aktuellen Vermieter) normal und frisgerecht Kündigen. Dauer 3 Monate. Es ist nicht Verpflichtet dich als Mieter anzuerkennen und oder den Mietvertrag zu halten. Früher war das so nicht so einfach einen Mieter rauszuwerfen.

Egal ob er den Mietbereich braucht oder nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

DerCaveman  21.04.2020, 03:10

Der Vermieter kann nur kuendigen, wenn er einen berechtigten Grund dafuer hat. BGB § 573 regelt, was ein berechtigter Grund ist. Ohne einen solchen berechtigten Grund kann der Vermieter hingegen nicht wirksam kuendigen (ausser es handelt sich bei dem vermieteten Wohnraum um Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst genutzten Wohnraeume oder um eine Wohnung im vom Vermieter selbst bewohnten Haus mit insgesamt nicht mehr als 2 Wohnungen).

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html

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Nein, wenn er nicht selber da einzieht (oder Familie) ist es kein EIGENbedarf.


DeHoney 
Fragesteller
 21.04.2020, 02:42

Okay, ich danke dir

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Eine Eigenbedarfskuendigung kann auch ausgesprochen werden, wenn man selbst nicht in die Wohnung ziehen will, diese aber fuer enge Familienangehoerige oder Angehoerige des eigenen Haushalts benoetigt.


DeHoney 
Fragesteller
 21.04.2020, 02:45

Oh okay 😟

Danke dir

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DerCaveman  21.04.2020, 03:05
@DeHoney

In der Kuendigung (die du ja offenbar noch gar nicht erhalten hast) muss dann aber schon stehen, fuer wen genau Eigenbedarf geltend gemacht wird und aus welchem Grund der Eigenbedarf besteht.

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