Ist die Eigenbedarfskündigung berechtigt?

6 Antworten

Würde da vielleicht an § 573 BGB denken, wo es heißt, dass eine Anmeldung aufgrund von Eigenbarf nur zulässig ist, wenn der Vermieter selbst, Familienangehörige und Angehörige seines Haushalts einziehen wollen, oder siehe unten. (Absatz 2):

der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder

In Absatz 3 steht folgendes (Zitat):

der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde

Ob jetzt erhebliche Nachteile für den Vermieter entstehen, wenn er seine Kita nicht vergrößern kann, ist wahrscheinlich eine Einzellfallentscheidung.

Kann dir nur raten dich an einen Mieterschutzbund und, oder einen Fachanwalt zu wenden.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html

LoonyFlutterby 
Fragesteller
 11.01.2024, 08:23

Hallo, danke für deine Antwort. Für uns sind die Kosten (Mieterschutzbund & Anwalt) nicht tragbar. Deswegen wollt ich hier fragen.

An das von dir zitierte musste ich auch denken.

Gerade weil die Wohnung wirklich sehr günstig ist (340,00€ Warmmiete/240,00€ Kaltmiete für 2 Zimmer/40qm).

Vielleicht rechnet sich das für die Kirche nicht.

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es12ch  11.01.2024, 08:33
@LoonyFlutterby

Das ist doof, euch aber trotzdem viel Erfolg. Das sich die Vermierung im Vergleich zur Betriebserweiterung nicht rechnet denke ich auch.

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Für eine Eigenbedarfskündigung müssen viele Formalien beachtet werden. Ob diese hier erfüllt sind, kann man ohne Kenntnis des Schreibens nicht beantworten.

Auf den ersten Blick fällt auf, dass die Kündigung mit der Erweiterung des Kindergartens begründet wird. Das wäre aber eine Nutzungsänderung (Wohnraum in Gewerberaum)

Ohne rechtliche Prüfung wird ein Widerspruch schwierig. Wendet Euch an den lokalen Mieterverein. Die Mitgliedsgebühr von 80-90 Euro pro Jahr ist überschaubar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig
Von Experte Gerhart bestätigt
Der Kindergarten nebenan (gehört ebenso zum Vermieter, wie dieses 2-Familienhaus, indem wir seit 10 Jahren wohnen) soll erweitert werden und die Wohnung soll dann für den Kindergartenbetrieb genutzt werden.

Das ist definitiv kein Grund für eine Eigenbedarfskündigung, bzw. generell kein Grund für eine vermieterseitige Kündigung. Wie Du schon sagst, können da nur Vermieter, dessen Verwandte oder andere Angehörige (Pflegekräfte) einziehen, nicht aber ein Kindergarten.

Solange das Haus, in dem ihr wohnt, auch gut vermietet ist und kein Instandhaltungsrückstau besteht, ist auch keine Kündigung wegen mangelnder wirtschaftlicher Verwertung möglich.

Ist die Kündigung trotzdem rechtens oder würde es Sinn machen, der Kündigung noch zu widersprechen?

Nein, die ist definitiv nicht rechtens und ihr solltet dieser Kündigung widersprechen. Wenn ihr grundsätzlich kein Problem damit habt, auszuziehen, dann verhandelt die Konditionen eures Auszugs. So etwas kann man sich auch "vergolden" lassen.

Im Zweifel nehmt euch einen Anwalt. Könnt ihr euch den nicht leisten, könnt ihr Euch ggfs. einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker
LoonyFlutterby 
Fragesteller
 11.01.2024, 08:45

Vielen Dank!

Nein, wir haben kein Problem damit hier auszuziehen.

Unser Problem ist momentan einfach eine neue Wohnung zu finden. Wir suchen vom Tag der Kündigung bis heute ununterbrochen... Leider ohne Erfolg...

Wir brauchen nur mehr Zeit... das ist's halt.

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ChristianLE  11.01.2024, 08:47
@LoonyFlutterby

OK, das würde ich dann in die Verhandlung mit rein nehmen. Hier könnte man vereinbaren, dass die Kirche bei der Suche unterstützt, Euch den Umzug bezahlt und noch einen Schadenersatz überweist.

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LoonyFlutterby 
Fragesteller
 11.01.2024, 09:00
@ChristianLE

Das klingt nach viel. Ich wär schon froh über Hilfe bei der Wohnungssuche. Allein für die Mietzahlungsbestätigung hat der Vermieter fast 3 Monate gebraucht, um sie uns zu schicken.

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ChristianLE  11.01.2024, 09:22
@LoonyFlutterby

Die Kirche nagt nicht gerade am Hungertuch, um das mal vorsichtig auszudrücken. Ich würde denen deutlich machen, dass das mit der Kündigung so nicht funktioniert.

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LoonyFlutterby 
Fragesteller
 11.01.2024, 09:29
@ChristianLE

Gut zu wissen! Dann werden wir denen mal Gegenwind geben. Vielen Dank, für deine Hilfe.

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In diesem Fall würde ich mal in eine Beratungsstunde bei einem Fachanwalt investieren. Das macht mehr Sinn und es geht ja auch um etwas....

Ist nicht rechtens.

Dieses Recht haben nur natürliche Personen.

Eine Wohnungsbaugenossenschaft oder 'die Kirche' haben kein Recht auf Eigenbedarf.

LoonyFlutterby 
Fragesteller
 11.01.2024, 08:37

Hallo,

ah ok. Das ist ein guter Punkt, danke.

Der Dekan dieser Kirche war damals als Vermieter beim Vertragsabschluss genannt. Aber es lief nicht privat über ihn, sondern über seine (ich nenn es mal so) Institution.

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ChristianLE  11.01.2024, 08:42
Dieses Recht haben nur natürliche Personen.

Guter Punkt. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

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