Kündigung eigenbedarf ,ohne datum ohne unterrschrift?
Ich habe gerade ein Schreiben von meinem Vermieter erhalten das wir bis zum November aus unserer Wohnung sollen wegen Eigenbedarf. Vermieter lebt mit im Haus hatte immer ein gutes Verhältnis. Wir haben 6 Kinder das jüngste ist 6 Wochen alt. So einfach bekommt der uns doch nicht raus . Meine Kinder sind hier gebunden an Schule Sportvereine ....Wir leben seit 2015 hier drin da hat man doch länger Zeit als die paar Monate. Ausserdem ist dem Kündigungsschreiben kein Datum oben rechts und auch keine Unterschrift des Vermieters hinterlegt, sogar unser Familienname ist falsch geschrieben .Über ein paar Tips wäre ich dankbar. Laut Google wäre die Kündigung sogar ungültig
Ausserdem haben die das Spiel schon vor ein paar Jahren mit unseren Nachbarn gemacht die haben sie auch auf diese weise rausbekommen und am ende ist niemand von deren Familie eingezogen.
9 Antworten
Dass in dem Haus mehr als zwei Wohnungen sind, die von unterschiedlichen Parteien bewohnt werden, ist eine sehr wichtige Information.
Da es 6 Wohnungen sind, dürfte sich natürlich schon die Frage stellen, weshalb ausgerechnet Ihr ausziehen sollt und nicht eine der anderen Parteien. Bei mehr als 5 Jahren Wohndauer verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate auf 6 Monate und bei mehr als 8 Jahren um weitere 3 auf 9 Monate.
Die jetzt erhaltene Kündigung ist ungültig, aber wenn noch eine nachgeschoben wird, ist es evtl. wichtig für Euch, ob Ihr schon mehr oder noch weniger als 8 Jahre in der Wohnung seid.
In dem Moment, wo ein korrektes Kündigungsschreiben kommt, geht Ihr damit zu einem Rechtsanwalt, der Euch rechtlich sicher weiter helfen wird.
Auf dieses "Kündigungsschreiben" würde ich mal gar nicht reagieren. Ohne Datum und Unterschrift ist es so, als wäre es gar nicht geschrieben worden.
Sollte der Vermieter nachfragen, was denn nun ist, würde ich eiskalt sagen: "welches Kündigungsschreiben?"
Übrigens muss bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf auch stehen, wer konkret einziehen soll und in welchem Verwandtschaftsverhältnis derjenige zum Vermieter steht. Sonst wird das alles mal gar nichts. Das würde ich aber natürlich noch nicht jetzt dem Vermieter sagen, sondern erst dann, wenn er ein Schreiben mit Datum und Unterschrift schickt...
Und tretet schon mal (möglichst kurzfristig) dem Mieterverein bei. Könnte sein, dass Ihr den noch braucht. (Mit so vielen Kindern habt Ihr ja vermutlich nicht so viel Geld übrig, dass ihr einen Anwalt mal eben so bezahlen könntet....)
Wurde der Eigenbedarf begründet und erläutert? Wer soll in deine Wohnung einziehen (Name!)?
Da eine Wohnraumkündigung der Schriftform (persönliche Unterschrift des Vermieters!) bedarf, ist schon allein die EBK unwirksam. Du solltest aber dazu schweigen und nicht den Vermieter schlau machen. Zahl weiter pünktlich die Miete, mehr nicht und warte ab, was der Vermieter zum Ende seiner Kündigungsfrist unternimmt. Eine evtl. Räumungsklage ginge in die Hose, da es keine rechtswirksame Kündigung gibt.
Kannst du getrost ignorieren.
Gerade Eigenbedarfskündigungen müssen ganz genau der Form entsprechen.
Ich würde auch nicht den Vermieter kontaktieren. Sonst berichtigt er seinen Fehler und die Uhr beginnt zu ticken.
So lange du nicht wirksam gekündigt wurdest, läuft die Zeit für dich.
Ob euch da jemand veräppeln wollte? Sprich mit deinem Vermieter darüber. Frag ihn, ob das Schreiben von ihm ist. So auf blauen Dunst würde ich mir da erst mal keine Gedanken machen, denn wenn das Schreiben vom Vermieter ist, wäre es der Form halber ja auch nicht gültig. "So einfach" bekommt man eine Familie mit Kindern nicht aus dem Haus.
Es gab ein persönliches Gespräch vor ein paar Wochen , das ist doch nicht gültig . Da ging es um allgemeine Dinge wie Nebenkosten und dann auf einmal meinte sie Achse wir kündigen euch wegen Eigenbedarf. Drei Wochen ist das her u d jetzt kam erst der Brief
HERZLICHSTEN DANK