

LKW fahren auch niemals 60 auf der Landstraße.
LKW fahren auch niemals 60 auf der Landstraße.
Da gibt es Tabellen.
Sollen wir das für googeln, oder kannst du das selbst?
Weder noch.
Das ist einfach eine Vorgabe der Versicherung.
Der nächste, der sich bei euch schneidet bleibt dann auf den Kosten sitzen.
Wenn man nichts anderes trinkt, führt es zum Tod.
Das ist ähnlich wie mit Salzwasser.
Theoretisch ja.
Praktisch in den meisten Fällen eher nicht. Besonders wenn er sich am Altar festhält.
Ja und ja.
Das kann passieren.
Vor ein paar Jahren sind einzelne Feuerwehren nach Griechenland gefahren um Waldbrände zu löschen.
das ist aber die Ausnahme und nicht die Regel.
Nein, ist es nicht.
Im vergleich mit ähnlich reichen Ländern schneiden wir mit unserem Gesundheitssystem erbärmlich ab.
Lies einfach den IPCC Bericht.
Da steht alles drin:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sechster_Sachstandsbericht_des_IPCC#Kernaussagen
D.1 „Aus physikalisch-wissenschaftlicher Sicht erfordert die Begrenzung der vom Menschen verursachten globalen Erwärmung auf ein bestimmtes Niveau eine Begrenzung der kumulativen CO 2-Emissionen, wobei mindestens Netto-Null-CO 2-Emissionen erreicht werden müssen, zusammen mit einer starken Verringerung anderer Treibhausgasemissionen. Eine starke, rasche und anhaltende Verringerung der Methan-Emissionen würde auch den Erwärmungseffekt, der sich aufgrund der abnehmenden Aerosolverschmutzung ergibt, begrenzen und die Luftqualität verbessern.“
Nein, ist es nicht.
Ein Befehl der gegen das Völkerrecht oder die Menschenwürde verstößt darf gar nicht befolgt werden.
Erst recht kann man nicht bestraft werden, wenn man so einen Befehl nicht befolgt. Das gilt sogar wenn der Befehl nicht zu einem dienstlichen Zweck gegeben worden ist.
Nach § 5 WStrG kann bei Handeln auf Befehl bei Soldaten der Bundeswehr die Strafe gemildert oder bei Vergehen von Strafe abgesehen werden, wenn der Untergebene die Widerrechtlichkeit des Befehls erkennt oder diese offensichtlich ist, aber seine Schuld mit Rücksicht auf die besondere Lage, in der er sich bei Ausführung des Befehls befand, gering ist. [22] Kennt er die Widerrechtlichkeit nicht und ist diese nicht offensichtlich, wird er nicht bestraft.
Die durch § 11 Abs. 1 S. 1 und 2 SG begründete zentrale Verpflichtung jedes Bundeswehrsoldaten, erteilte Befehle "gewissenhaft" auszuführen, fordert keinen bedingungslosen, sondern einen mitdenkenden und insbesondere die Folgen der Befehlsausführung – gerade im Hinblick auf die Schranken des geltenden Rechts und die ethischen "Grenzmarken" des eigenen Gewissens – bedenkenden Gehorsam. [23] Den Befehl zu einem in der ursprünglichen Fassung des Luftsicherheitsgesetzes vorgesehenen gezielten Abschuss von entführten Passagierflugzeugen hielten Teile der Bundeswehr für rechtswidrig und empfahlen deshalb, gegebenenfalls gem. § 11 SG den Gehorsam zu verweigern. [24]
Quelle: Wikipedia
Die Polizei wird überhaupt nicht vorgehen.
Nach ein paar Monaten bekommst du einen Brief, dass die Ermittlungen ohne Erfolg eingestellt wurden und das war es dann.
Kommunikation muss immer auf den Empfänger zugeschnitten sein.
Es gibt nur zwei Arten mit Immobilien Geld zu machen:
Von den hier genannten.
Kohle ist aber noch schlechter.
Allerdings sorgen alle fossilen Brennstoffe dafür, dass CO2 in die Atmosphäre gelangt. Die Frage ist nur: was bekommt man dafür? -Und hier geht es nach dem Heizwert.
Nein.
Du enttäuschst sie nur, wenn du es ihr verschweigst.
Ja, das geht.
Grundsätzlich kann die Bildung der Muttermilch bei jeder Frau unabhängig von einer Schwangerschaft hervorgerufen werden und sogar bei Männern kann eine Laktation induziert werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Induzierte_Laktation
Das will er dann wohl nicht.
Nein, das ist natürlich nicht rechtens.
Es ist völlig egal ob er krank ist, die Gehälter muss er zahlen.
Theoretisch besteht die Gefahr, dass du die Leitungen überlastest.
So wie du es beschreibst sollte das aber klar gehen.
Wenn du es genau wissen willst, musst du die Leistungen der Geräte zusammenzählen und mit den Angaben auf der Steckdosenleiste vergleichen.