Eigenbedarf Kündigung wirksam?
Ich wohne seit 5 Jahren in einer Mietwohnung im Dachgeschoss und jetzt kam mein Vermieter zu mir( wohnt im selben Haus, haben auch ein sehr gutes Verhältnis), und meint das seine 17 jährige Tochter und ihr 23 jähriger Freund in meiner Wohnung ziehen wollen. Noch sagt er nein weil sie unzuverlässig sind und ich ein Guter Mieter sei. Seine Tochter wohnt in der Einliegerwohnung ganz unten mein Vermieter in der Mitte und ich ganz oben. Seine Tochter will in die Obere Wohnung weil sie schöner ist.
Nun zu meiner Frage, wäre eine Eigenbedarf Kündigung wirksam? Da die Tochter ja bereits im selben Haus wohnt und eine eigene Wohnung hat. Ich selbst bin psychisch krank und vom Amt aktuell als nicht Arbeitsfähig eingestuft, ich bin ein guter Mieter und zahle immer pünktlich aber mir selbst ist klar dass es auf dem Wohnungsmarkt fast aussichtslos ist für jemanden der nicht arbeiten kann. Deswegen möchte ich wissen ob so eine Kündigung wirksam wäre, und bitte kommt nicht mit Wohnung tauschen.
4 Antworten
das seine 17 jährige Tochter und ihr 23 jähriger Freund in meiner Wohnung ziehen wollen. Noch sagt er nein
Also kannst du erst mal abwarten und Tee trinken, weil es noch keine schriftliche Eigenbedarfskündigung gibt. Kündigungsfristen für den Vermieter: unter 5 Jahre 3 Monate, über 5 Jahre 6 Monate.
Seine Tochter will in die Obere Wohnung weil sie schöner ist.
Ich bin nicht sicher, aber ich bezweifele, dass das vor Gericht Bestand hätte, wenn die Tochter schon eine Wohnung im Haus ihres Vaters hat und nur die schönere Wohnung will.
Bist du Mitglied im Mieterschutzbund?
Der Grund ist nicht schön. Eigentum ist aber so. Wenn sie mit ihrem Freund zusammenziehen möchte ist deine Wohnung vermutlich größer. Das kann er in jedem fall machen. Er braucht ja nur sagen er braucht mehr Platz .
Nein. Eher nicht tritt in den Mieterverein ein, die helfen Dir.
Ja von privat ist immer scheiße. Wenn die plötzlich verkaufen wollen oder die Wohnungen anders nutzen möchten können sie das tun, es ist ihr Eigentum.