Vermietest Haus kaufen?

4 Antworten

Sobald die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vollzogen ist, dürft ihr die Kündigung stellen. Dabei müsst ihr aber natürlich die Kündigungsfristen des aktuellen Mieters berücksichtigen. Es ergibt sich folgender Ablauf

Notarieller Kaufvertrag, Zahlung des Preises, Übergang Pflichten/Rechte, Vollzug im Grundbuch - bis hierher kann es im Extremfall schonmal ein Jahr gedauert haben.

Dann könnt ihr erst die Kündigung stellen, aber eben auch erst mit 3 Monaten Frist, wenn die Wohnung maximal 5 Jahre bewohnt wurde.

Macht euch das Leben leicht, wenn ihr der aktuellen Mieterin schon beim Kauf ankündigt, dass ihr später wegen Eigenbedarf kündigen werdet. Dann kann sie schon frühzeitig anfangen eine neue Bleibe zu suchen.

Sie brauchen keinen Kündigungsgrund, nur ein wenig Zeit wegen der Kündigungsfrist!

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Ich glaube dass man auf Eigenbedarf ganz normal kündigen kann. Das hängt nicht davon ab ob man jetzt gerade gekauft hat oder nicht. Der Fairness halber würde ich es aber so früh wie möglich sagen.

Erst, wenn ihr im Grundbuch steht. Ihr solltet es dem Mieter schon sagen.