Kündigung wegen Eigenbedarf?

3 Antworten

Lass mal den Eigenbedarf beseite. Einliegerwohnung impliziert Zweifamilienhaus. Die Kündigung ist wirksam durch Umwidmung mit einem Zuschlag von 3 Monaten nach § 573 a BGB, auch wenn nicht direkt darauf Bezug genommen wird. Die Nichte der Lebensgefährtin des Vermieters wird wohl warten müssen.


Badner2212 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 16:14

Warum bei Seite ???

Er Kündigt mir doch wegen diesem Grund. Wenn dies gelogen wäre ( vorgeschoben um mich raus zu haben ) ist es Strafbar was er macht .

Dann hätte er gleich so kündigen müssen wie du es schreibst.

Gerhart  14.06.2024, 17:42
@Badner2212

Eine Kündigung, egal wie, ist niemals strafbar, sie fiele in das Zivilrecht.

Meiner Rechtsauffassung nach, ist der genannte Kündigungsgrund kein Eigenbedarf. Somit ist die Kündigung unwirksam. Trotzdem solltest du dich an den Mieternund wenden.