Kündigung wegen Eigenbedarf zwecks Nachwuchs

10 Antworten

Du kannst wegen Eigenbedarf natürlich kündigen und Nachwuchs ist ein Grund, der nicht zu toppen ist - aber nur, wenn Du auch tatsächlich dort dann einziehst.

Tust Du das nicht, kann der Mieter, wenn er das hinterher spitz bekommt, alle dadurch entstandenen Kosten bei Dir einfordern, also Umzug, Maklerkosten, sogar wenn seine neue Wohnung teurer ist als die Jetzige die Differenz auf einige Zeit hin.

Dem genügt es, ab und zu hinterher bei Deinem Haus vorbei zu fahren um zu schauen, wer da einzieht bzw. eingezogen ist. Ist das jemand anderes, bist Du der Mops.

Es kann also so richtig teuer werden, wenn Du den zwar wegen Eigenbedarf kündigst, diesen aber dann nicht wahrnimmst.

Du solltest Dir also, so Du die Absicht hast, das  nur zu benutzen, um den Nichtlüfter loszuwerden, was sich jetzt dann doch mal so anhört, zweimal überlegen, ob Du das Risiko gewillt bist, einzugehen.

Hallo, wir haben seit 01.11.2014 einen Mieter in unserem Haus. Er hat bis heute noch keine Kaution bezahlt 

Mahnbescheid erstellen lassen.

und macht uns die ganze Zeit Ärger.

Was für Ärger? Bei bestimmten Sachen würde ich Abmahnung schreiben.

 Lüften in seiner Wohnung macht er nur mit Kippfenster und beschwert sich andauernd über zu hohe Luftfeuchtigkeit (70-85 %). Wir haben ihn jetzt schon mehrfach darauf hingewiesen das er doch mehrmals am Tag Stoßlüften soll. Das sieht er aber nicht ein.

Google mal richtiges Heizen und Lüften, dann den Text ausdrucken und mit einer Mahnung an den Mieter per Einwurfeinschreiben schicken oder persönlich unter Zeugen übergeben.

 Angeblich würde sich auch Schimmel bilden. Die Fotos von dem Schimmel haben wir auch noch nicht bekommen. 

Besichtigungstermin verlangen und vielleicht einen Gutachter beauftragen der hoffentliche bauliche Mängel ausschließen kann.

Steht fest, dass es am falschen Lüften liegt, Abmahnen  und Frist setzen zur Behebeung der Mängel und wegen der Kosten für das Gutachten einen Anwalt einschalten

Dann im Dachgeschoss haben wir zwei Ferienwohnungen und da wir 20 km weiter weg wohnen und jetzt ungeplanten Nachwuchs erwarten, können wir ihn wegen Eigenbedarf einfach so kündigen? 

Man kann wenn berechtigt, wegen Eigenbdarf kündigen.

Hier Infos zu Eigenbedarf:

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/r1011.htm

Ich empfehle die Mitgliedschaft bei Haus & Grund.

MfG

johnny

Biene7712 
Fragesteller
 10.03.2015, 14:16

Vielen Dank. Das ist sehr hilfreich. lg Biene

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Biene7712 
Fragesteller
 10.03.2015, 14:31
@Biene7712

• Wird ein Gebäude während der Mietzeit in Eigentumswohnungen umgewandelt, ist die Eigenbedarfskündigung für mindestens drei Jahre ausgeschlossen. Die Sperrfrist kann in einigen Städten auch zehn Jahre betragen.

Zu diesem Punkt hab ich eine Frage. Das Mietverhältnis hat erst nach Baufertigstellung begonnen. Sind dann die drei Jahre Sperrfrist für mich relevant?

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johnnymcmuff  10.03.2015, 17:25
@Biene7712

Zu diesem Punkt hab ich eine Frage. Das Mietverhältnis hat erst nach Baufertigstellung begonnen. Sind dann die drei Jahre Sperrfrist für mich relevant?

Fertigstellung ist etwas anderes als Umwandlung in Eigentumswohnung.

Wenn die Wohnungen umgewandelt werden dann gibt es folglich auch eine Sperrfrist.

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Vielen Dank für eure Antworten. Wir würden auf jeden Fall selbst in die Wohnung ziehen. Wir haben nur Angst das wir den Mieter nach 5 Monaten nicht schon wieder kündigen dürfen. Aber mit dem Nachwuchs finde ich es für uns und das Baby Stressfreier in die Wohnung zu ziehen, weil ich unserem Baby das auch nicht jedes mal zumuten möchte 20 km hin und her zu fahren und die Ferienwohnungen zu putzen und auf Gäste zu warten. So wohnen wir vor Ort und ich muss mein Baby den Stress nicht antun. Ich habe im Internet gelesen, das wir erst wenn der Mieter drei Jahre in der Wohnung lebt, ihn wegen Eigenbedarf kündigen dürfen. Stimmt das?

Da soll das Baby in die 20 km entfernte Wohnung ? Kündigt dem Mieter wegen Vernachlässigung der Mietsache und Verzug der Kaution ; mit dem Juristen eurer Rechtschutz aufsetzen.

Wenn ihr wegen Eigenbedarfes kündigt und nutzt den Eigenbedar nicht, d.h. Ihr zieht nicht wirklich selbst in die Wohnung macht ihr Euch Schadensersatzpflichtig.