Wohnung gekündigt aufgrund von Eigenbedarf?
Hallo zusammen,
Hat jemand schon so eine ähnliche Situation oder sogar gleiche Situation gehabt und kann mir sagen, was ich tun soll...
Und zwar. Wir sind eine 6 köpfige Familie (2 Erwachsene 4 Kinder) und ein Hund. Ich bin im 7 Monat schwanger. Wir wohnen in einer Mietwohnung. Heute abend kam der Vermieter und hat uns eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf in die Hand gedrückt. Wir müssen die Wohnung zum 1 März räumen. So... Ja, erstens ist es momentan sehr schwer für eine Großfamilie mit Hund etwas zu finden, zweitens es stehen Feiertage bevor, drittens ich muss Ende Januar entbinden und viertens es ist ungeplant, woher soll ich so viel Geld nehmen für Renovierung und Umzug und Kaution. Für sowas muss man doch sparen und planen. Wird mir ein Anwalt da helfen können?
Was sagt ihr?
Danke für eure Antworten
6 Antworten
Ihr könnt dagegen wenig tun so lange ihr nicht beweisen könnt, dass aufgrund der Härtefallreglung, eine Kündigung zum momentanen Zeitpunkt unzumutbar ist und das entscheidet immer ein Gericht.
Sowas ist aber da du nicht alleinerziehend bist etc. schwer bis unmöglich.
Allerdings kann dir nur ein Anwalt da verbindliches sagen.
was steht in der dubiosen Kündigung?
Eigenbedarf - und für wen soll die Wohnung sein? muss auch da stehen, es muss schon ein enges Familienmitglied sein.
Du kannst sicherlich den Auszug hinauszögern, aber ein begründeter Eigenbedarf rechtfertigt die Kündigung.
Der Eigenbedarf muß jetzt schon komplett in dem Kündigungsschreiben aufgeführt sein. Eventuell hat da der Vermieter schon einen Fehler gemacht, an den dein Anwalt anknüpfen kann. Geh' mal zu einer Verbraucherberatung.
erst mal Härtefallregelung
des weiteren braucht Vermieter triftigen Grund für Eigenbedarf.
https://ratgeber.immowelt.de/a/eigenbedarfskuendigung-wie-sich-mieter-wehren-koennen.html
Ist die Eigenbedarfskündigung bei Härtefällen unwirksam?Die Eigenbedarfskündigung kann auch – zumindest zeitweise - abgewendet werden, wenn beim Mieter oder einem seiner Familienmitglieder ein besonderer Härtefall vorliegt. Solche Gründe sind zum Beispiel:
- hohes Alter
- Krankheit
- Schwangerschaft
- Suizidgefahr
- tiefe Verwurzelung mit dem Umfeld, oft im Zusammenhang mit dem hohen Alter des Mieter
Liegen solche Gründe vor, sollte der betroffene Mieter Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung einlegen. Damit wird diese zwar nicht komplett unwirksam, oft kann aber erreicht werden, dass das Mietverhältnis zumindest für einen befristeten Zeitraum fortgesetzt werden kann.
Ist es dafür schon zu spät oder hat der Mieter keinen Erfolg damit, kann er im Rahmen eines Räumungsrechtsstreits eine Verlängerung der Räumungsfrist um maximal ein Jahr erreichen. Voraussetzung ist allerdings eine Härte, bei der das Interesse des Mieters am Verbleib in der Mietwohnung das Interesse des Vermieters an der Räumung überwiegt.
Zuallerletzt steht dem Mieter noch die Möglichkeit des Zwangsvollstreckungsschutzes zur Verfügung. § 765a der Zivilprozessordnung sieht diese Möglichkeit aber nur vor, wenn ganz besondere Umstände eine Härte bedeuten würden, die mit den guten Sitten nicht vereinbar sind.
Hm ...
Steht alldfas im Schreiben drin?
"Bei der Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter detailliert darlegen, wer in die Wohnung einziehen soll und, warum genau diese Person die Wohnung benötigt. In diesem Zusammenhang muss der Vermieter die bisherige Wohnsituation des begünstigten Familienmitgliedes beschreiben."
Ich würde tatsächlich einen Anwalt einschalten.
https://www.google.de/search?sxsrf=ALeKk02esddGuWIitqvxJuPuodfEOn85YA%3A1605039996703&source=hp&ei=fPeqX7_pJ-ijjLsPz62TyAo&q=eigenbedarf+nachweisen&oq=Eigenbeadrf+&gs_lcp=CgZwc3ktYWIQARgIMgQIABANMgQIABANMgQIABANMgQIABANMgQIABANMgQIABANMgYIABANEAoyBAgAEA0yBAgAEA0yBAgAEA06BwgjEOoCECc6BAgjECc6CAgAELEDEIMBOgUIABCxAzoCCC46AggAOgUILhCxAzoHCAAQsQMQCjoECAAQCjoICAAQBRAKEB5Q3hBYvS1gxX9oAHAAeACAAekDiAGUEJIBCTUuNC4zLjAuMZgBAKABAaoBB2d3cy13aXqwAQo&sclient=psy-ab
Bei unzumutbaren Härten für den Mieter kann eine Kündigung wegen Eigenbedarf unwirksam sein. ... Auch wenn der Vermieter auf seiner Kündigung besteht und Sie vor Gericht gehen müssen, bestehen dort Chancen, dass diese vom Gericht nicht anerkannt wird.
Wann ist es eine Eigenbedarfskündigung unwirksam?
Eine Eigenbedarfskündigung muss so genau begründet werden, dass der Mieter anhand der Begründung nachprüfen kann, dass gemäß den gesetzlichen Bestimmungen tatsächlich Eigenbedarf vorliegt. Fehlt die Begründung oder ist sie unvollständig, so ist die Eigenbedarfskündigung unwirksam.
Was sind Härtefälle bei eigenbedarfskündigung?
Ein Härtefall liegt laut BGB auch vor, „wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann“. Wessen Wohnung, wie im ersten Fall, kurz nach dem Eigentümerwechsel für Eigenbedarf gekündigt wird, darf zudem nicht auf Schonfristen hoffen.