Chihuahua/Yorkshire Terrier in Mietwohnung erlaubt?

7 Antworten

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Natürlich kann Dir die Wohnung gekündigt werden, wenn Du ein Tier hälst, das in dieser Hausgemeinschaft offensichtlich nicht erwünscht ist und vertraglich auch nicht erlaubt ist. Du wirst dann vor die Wahl gestellt, das Tier wegzugeben oder aber ohne Wohnung dazustehen.

Es wäre also verantwortungslos wenn Du Dir trotz Verbot einen Hund kaufst. Denn das Tier kann nichts dafür dass Du doofe Nachbarn hast. Und den Hund dann wieder abgeben zu müssen, weil Du sonst unter der Brücke schlafen müsstest, wäre für das Tier einfach nicht fair.

Insofern bleibt Dir wohl nur, Dir eine andere Wohnung zu suchen, wo kleine Hunde erlaubt sind und das ist auf Nachfrage nicht selten der Fall. Wichtig ist dann, dass Du das vertraglich (schriftlich!) auch geregelt bekommst, damit auch im Nachhinein niemand Dir die Wohnung einfach kündigen kann.

Ein Hund lässt sich auch nicht so einfach "verstecken", schliesslich möchte der auch mal raus und auf der Wiese mit anderen Hunden Spaß haben. Ja, auch Chi's möchten dass - auch und gerade wenn sie von ihren Besitzern an Katzentoilette und Co gewöhnt wurden, sind das Hunde die andere Hunde und Auslauf brauchen.

P.S.: Der fromme Wunsch Deiner Nachbarn, Hunde sogar bei Besuchern zu verbieten ist zwar hübsch aber in keinster Form rechstgültig. Wenn der Hund in der Zeit nicht jeden Nachbarn beisst, das Treppenhaus zerlegt oder den Garten düngt, ist so ein Besuch nicht zu verbieten, egal wieviele Zettel da am schwarzen Brett hängen.

semen 
Fragesteller
 22.10.2010, 20:41

Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort. Dann werde ich mich doch noch etwas gedulden und nach einer anderen Wohnung Ausschau halten.

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wenn im Mietvertrag die Hunde ausgeschlossen sind, gibt es kaum ein Pardon, nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters.

Ein Besuch muss dagegen geduldet werden!

Mireau  24.11.2011, 23:54

stimmt nicht. Zwergunde zählen zu den Kleintieren und sind auch ohne Zustimmung erlaubt. Hierzu gibt es Urteile vom Landgericht.

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Das Haustierverbot gilt für Hunde und Katzen. Kleintiere, die im Käfig/Aquarium gehalten werden, dürfen nicht verboten werden. Wenn du einen Mietvertrag unterschrieben hast, der Haustierhaltung verbietet, würde ich mir an deiner Stelle auch keinen kleinen Hund anschaffen. Irgendwann bellt er doch, und dann ist der Ärger groß. Evtl. könntest du dann bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung sogar recht bekommen (vor allem, wenn der Vermieter dir daraufhin kündigt), aber überlege dir, ob die Sache das wert ist. Suche dir dann lieber eine Wohnung bei einem hundefreundlichen Vermieter oder begnüge dich mit einem Meerschweinchen.

Wenn Hunde verboten sind, gilt das auch für einen Yorky oder Chihuahua. Du müsstest dir eine (schriftliche) Erlaubnis beim Vermieter holen, was aber nicht klappen dürfte, so wie du die Situation beschreibst. Und: ja, wenn du heimlich einen Hund hälst, kann dir die Wohnung gekündigt werden.

Der Zettel am schwarzen Brett von den Nachbarn dürfte nicht viel zu sagen haben. Sie sind lediglich Mieter, festlegen, wer das Haus betreten darf, kann einzig der Hauseigentümer. Solange er nicht sagt, dass Besuchshunde verboten sind, sind sie auch nicht verboten.

Mireau  24.11.2011, 23:53

Schriftliche Erlaubnis braucht man nach deutschem Recht nicht. Und Zwerghunde wie Chihuahua und Yorkshire sind generell und ohne Zustimmung erlaubt, da sie rechtlich als Kleintier gelten. Hierzu gibt es Urteile vom Landgericht.

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Ich würde an deiner stelle einfach den Vermieter fragen, der wird es dir schon sagen und es ist "sicher". Ich musste alle Unterschriften der Mieter in unserem Haus sammeln und so habe ich die Erlaubnis bekommen einen Chih zu halten.