Der Paragraf in deinem Mietvertrag ist zwar nach neuster Rechtsprechung nichtig, dennoch kann die Hausverwaltung die Hundehaltung verbieten. Allerdings NUR, wenn es triftige Gründe dafür gibt. Denn du hast als Mieter auch gewisse Rechte, die Wohnung nach freiem Ermessen nutzen zu können. Dazu gehört auch die freie Entfaltung der Lebensgestaltung durch einen Hund. Eure Interessen müssen abgewogen werden! Fühlen sich Nachbarn durch den Hund gestört oder ist es z.B. ein Kampfhund, hat die Hausverwwaltung gute Karten dir den Hund zu verbieten. Hat im Haus niemand etwas gegen einen Hund, überwiegen deine Interessen und die Hausverwaltung sollte den Hund genehmigen.

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Ich hab ne Krankenzusatzversicherung bei der Signal Iduna. Am Anfang war ich zufrieden, weil ich sie nur selten in Anspruch genommen hab und deshalb alles gut lief. Als ich jedoch mal etwas hatte und deshalb öfter zum Heilpraktiker ging, stellte die Signal sich quer und kürzte einfach aus unerfindlichen Gründen die Leistung, die sie zu zahlen hatten! Und das machen sie jetzt bereits seit 2 Jahren bei mir ohne zu begründen. Ich gehe jetzt den Rechtsweg. Der Heilpraktiker sagte mir, die Signal und auch die AXA seien die einzigen Krankenversicherungen, die sich so querstellen.

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Ich hab ne Krankenzusatzversicherung bei der Signal Iduna. Am Anfang war ich zufrieden, weil ich sie nur selten in Anspruch genommen hab und deshalb alles gut lief. Als ich jedoch mal etwas hatte und deshalb öfter zum Heilpraktiker ging, stellte die Signal sich quer und kürzte einfach aus unerfindlichen Gründen die Leistung, die sie zu zahlen hatten! Und das machen sie jetzt bereits seit 2 Jahren bei mir ohne zu begründen. Ich gehe jetzt den Rechtsweg. Der Heilpraktiker sagte mir, die Signal und auch die AXA seien die einzigen Krankenversicherungen, die sich so querstellen.

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Meines Erachtens kannst du dich fürs Erststudium bewerben, da du juristisch gesehen noch keinen Bachelor-Abschluss hast. Wahrscheinlich wäre es aber wichtig, dass du den Abschluss auch dann noch nicht hast, wenn du zum neuen Studium zugelassen wirst.

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Und? Hast du es geschafft?

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Wie hast du deine Begründung denn damals formuliert? Hat es geklappt?

Ich frage, weil ich auch schon ein abgeschlossenes Studium habe, aber in meiner Berufsbranche schwierige Bedingungen herrschen (seit 3 Monaten nicht gearbeitet...). Ich möchte auf Grund dessen noch ein Zweitstudium beginnen, welches aber nicht artverwandt zu meinem Erststudium ist. D.h. ich kann allenfalls auf "sonstige berufliche Gründe" gehen, mit der Begründung keine Arbeit zu finden... was immerhin 4 Punkte gäbe... Wie ich das aber belegen soll? Keine Ahnung..

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Ich habe Schauspiel studiert (an einer Hochschule, sprich 8 Semester). Wenn du eine Theaterkarriere anstrebst, ist eine staatliche Schauspielschule fast ein "Muss". Die Staatstheater haben vorrangig Interesse an Hochschulabsolventen, weil das Studium quasi ein "Gütesiegel" ist. Immerhin sprechen pro Jahr zwischen 800 und 1500 (Ernst Busch Berlin) an den einzelnen staatl. Schauspielschulen vor, davon werden aber nur 8-20 genommen. Bei uns waren es 8 Leute pro Jahrgang. Es ist sehr schwierig die Eignungsprüfung zu bestehen, also braucht es viele Versuche bis es klappt. Und bei den Meisten klappt es nie an einer staatlichen Schauspielschule.

Wenn man aber an nem guten Theater spielt, werden auch die Film/TV-Caster und gute Agenturen auf einen aufmerksam. Und manchmal geht es schneller als man denkt und man spielt plötzlich mehr in Film/TV als am Theater. Viele meiner Kommilitonen sind aber schon lange in Festengagements am Theater und haben gar nicht so ein Interesse am Fernsehen.

Klar, es geht auch ganz ohne Ausbildung im Fernsehen, aber da muss man schon sehr viele Klinken putzen und die Gefahr ist groß, dass man nie richtig gut davon leben kann. Die meisten Schauspieler in Film/TV drehen so 1 bis 5 Projekte im Jahr. Wobei das bedeuten kann, dass man pro Projekt nur für kleine Rollen besetzt wird und das hieße dann beispielsweise nur 1-3 Drehtage pro Projekt. Also nehmen wir an: 4 Projekte in einem Jahr - 3 Drehtage / 1 Drehtag / 8 Drehtage / 4 Drehtage - macht insgesamt 16 Arbeitstage im Jahr. Wenn man halbwegs gut im Geschäft ist! ...und nur auf Film/TV setzt. Davon kann man mit ach und krach leben, naja eher wie ein Student.

Ergo ist man als Schauspieler auch darauf angewiesen Theater zu spielen und Sprecherrollen zu übernehmen. Um ein professioneller Sprecher zu sein, braucht man aber auch eine entsprechende Ausbildung, zumindest ein erlerntes Handwerk. Und nicht jeder hat eine "tolle" Stimme oder die Begabung zum Sprecher - es gibt Schauspieler, die haben da tatsächlich ihre Schwierigkeiten.

Wie gesagt, es bleibt Theater, wenn man einigermaßen gut leben will als Schauspieler. Und dafür sollte man wirklich "Passion" mitbringen. Sonst geht es in dem Beruf nicht. Die Bedingungen würde sonst keiner aushalten.

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Ich konnte mich nie entscheiden, ob ich homosexuell leben möchte oder nicht- ich bin so geboren. Ich denke, Homosexualität ist Gott-gewollt, denn sonst wäre ich heterosexuell geboren worden. Wieso soll Liebe zwischen Menschen eine Sünde sein? Und wieso ist die Diskrimierung der Kirche gegenüber Homosexuellen keine Sünde? Ich bin eine Frau und werde mit meiner Freundin eine Familie gründen. Wenn die Kirche will, dass ich meine angeborene Liebe unterbinde, dann müsste sie damit leben, dass ich keine Kinder in die Welt setze und aus lauter Traurigkeit niemanden in einer Partnerschaft lieben zu dürfen keinen Sinn mehr in meinem Leben sehen würde. Ich bin aber der Meinung ein von Gott geschaffenes Leben hat immer Sinn, auch ein homosexuelles.

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Ich habe auch einen Hund, der an der Leine andere Hunde anbellt und auch manchmal anknurrt. ALLERDINGS- schläft mein Hund nicht im Bett - wird immer erst nachdem ich gegessen habe gefüttert und bekommt es erst, wenn ich es freigebe (lasse ihn immer erst 1-2 Minuten im "sitz und bleib", während das Essen schon für ihn bereit steht) - ich gehe immer als erstes durch die Tür - es gibt keine Begrüßung oder Verabschiedung, wenn ich gehe oder komme - er darf an der Leine nicht vor mir gehen - ich beginne und beende das Spiel usw... Dennoch bellt er an der Leine andere Hunde an!

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Ihr seid tatsächlich im Recht. Laut einem rechtskräftigen Urteil des Landgericht zählen Chihuahuas zu den Kleintieren und sind generell erlaubt, auch ohne Zustimmung des Vermieters. Zudem ist es so, wenn andere Mieter im Haus einen Hund halten dürfen, andere Mieter nicht benachteiligt werden dürfen und sich somit in jedem Fall einen Hund anschaffen dürfen. Vor Gericht hat euer Vermieter sehr schlechte Karten!

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Das stimmt! Das Landgericht hat rechtskräftig geurteilt, dass Chihuahuas zu den Kleintieren zählen und somit generell gehalten werden dürfen, auch ohne Zustimmung des Vermieters.

Viel Spaß mit dem Chihuahua! :)

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Hallo,

Zwergrassen zählen zu den Kleintieren. Somit ist die Haltung eines Chihuahuas oder Yorkshire Terriers nicht zustimmungspflichtig und generell erlaubt!

Hierzu gibt es Urteile vom Landgericht Kassel 1 S 503/96 WM 97, 260 und vom LG Düsseldorf 24 S 90/93 WM 93, 604.

Gruß!

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Hallo,

es stimmt. Ein Chihuahua, sowie alle anderen Zwergrassen, ist ein Kleintier. Somit ist die Haltung eines Chihuahuas nicht zustimmungspflichtig und generell erlaubt!

Hierzu gibt es Urteile vom Landgericht Kassel 1 S 503/96 WM 97, 260 und vom LG Düsseldorf 24 S 90/93 WM 93, 604.

Grundsätzlich ist es auf dem Land und vor allem in Einfamilienhäusern so, dass Hundehaltung zum vertragsgemäßem Gebrauch des Mietshauses gehört. Bei einem Verbot, muss der Vermieter triftige Gründe vorlegen. Nur Kampfhunde dürfen in jedem Fall abgelehnt werden. In Stadtwohnungen mit mehreren Mietparteien im Haus können auch Hunde mit normaler Größe ohne triftigen Grund abgelehnt werden. Chihuahuas sind allerdings überall erlaubt.

Gruß!

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