Kündigung Mietverhältnis wegen fliegen einer Drohne?

3 Antworten

Ist er mit der Drohne auch über das Vermietergrundstück geflogen, also ich meine da wo der Vermieter auch wohnt ? Sonst kann ich mir echt nicht groß was drunter vorstellen um ehrlich zu sein. Man kann einen Mieter kündigen, wenn die Vertragsweiterführung unzumutbar ist - fände ich hier aber nicht anwendbar

Der Vermieter wohnt woanders und es ist eine Verwaltungsgesellschaft

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Mit dem Mitverhältnis hat das insofern etwas zu tun, als das sich ein anderer Mieter belästigt fühlte.

Du solltest deinem Sohn klar machen, dass er das tunlichst unterlassen sollte, damit es nicht zu den genannten Konsequenzen kommt.

wenn du etwas machst, wofür der vermieter dich anzeigen kann, ist das fast immer ein grund für die fristlose

unmöglichkeit der fortführung des mietverhältnisses

dann musst du, das bist du, kein sohn, die drohne halt nicht auf dem grund des vermieters fliegen lassen

sondern daneben, auf öffentlichem grund, da geht nur anzeige