Kündigung Mietverhältnis wegen fliegen einer Drohne?
Darf der Vermieter einem kündigen, wenn man eine Drohne auf dem Grundstück fliegen lässt?
Unser Sohn hat ohne unsere Erlaubnis seine neue Drohne in unserem Garten getestet.
Nun hat sich ein Mieter beschwert und der Vermieter droht im Wiederholungsfall mit Kündigung des Mietverhältnisses und einer Strafanzeige.
Strafanzeige ist ja ok, wenn das nochmal passieren sollte aber was hat das mit dem Mietverhältnis zu tun?
3 Antworten
Ist er mit der Drohne auch über das Vermietergrundstück geflogen, also ich meine da wo der Vermieter auch wohnt ? Sonst kann ich mir echt nicht groß was drunter vorstellen um ehrlich zu sein. Man kann einen Mieter kündigen, wenn die Vertragsweiterführung unzumutbar ist - fände ich hier aber nicht anwendbar
Der Vermieter wohnt woanders und es ist eine Verwaltungsgesellschaft
Mit dem Mitverhältnis hat das insofern etwas zu tun, als das sich ein anderer Mieter belästigt fühlte.
Du solltest deinem Sohn klar machen, dass er das tunlichst unterlassen sollte, damit es nicht zu den genannten Konsequenzen kommt.
wenn du etwas machst, wofür der vermieter dich anzeigen kann, ist das fast immer ein grund für die fristlose
unmöglichkeit der fortführung des mietverhältnisses
dann musst du, das bist du, kein sohn, die drohne halt nicht auf dem grund des vermieters fliegen lassen
sondern daneben, auf öffentlichem grund, da geht nur anzeige