Du hast Anspruch auf den Lohn, den du dir in dieser Zeit erarbeitet hast.
Wenn du mit "anderen Forderungen" kommen willst, meinst du nicht, das könnte den Geruch von Erpressung haben?
Du hast Anspruch auf den Lohn, den du dir in dieser Zeit erarbeitet hast.
Wenn du mit "anderen Forderungen" kommen willst, meinst du nicht, das könnte den Geruch von Erpressung haben?
Du solltest bedenken, dass sachliche Kritik an einem einmaligen Verhalten nichts mit persönlicher Kritik an der Person generell zu tun hat. Kritik ist dein Beitrag, damit sich die Person verbessern kann. So gesehen wirkst du hilfreich, wenn du Probleme ansprichst. Du solltest den richtigen Ton dafür finden und darauf achten, dass du immer auf der sachlichen Ebene bleibst.
Hlifreich ist vielleicht auch ein Sprichwort, das ich mal gehört habe:
"Kritik sollte man jemandem nicht wie einen nassen Lappen um die Ohren hauen, sondern jemandem wie einen Mantel hinhalten, in den er hinein schlüpfen kann."
Was ist denn das bitte für ein Tipp???
Dein Chef ist der Empfänger des Briefs und du wirst ihm nicht verbieten können, ihn zu öffnen. Zudem frage ich mich nach dem Sinn der Aktion. Was hast du davon, wenn man den Inhalt nicht zur Kenntis nimmt? Wie willst du nachweisen, was du überhaupt abgegeben hast? Ketzerisch sage ich mal, der Chef tauscht den Brief aus und legt einen anderen verschlossenen Umschlag mit einer Seite der heutigen Zeitung hinein. Wie willst du später beweisen, dass das nicht dein Brief ist?
Mal ganz davon abgesehen: eine Gegendarstellung kann auch ein Eigentor sein, wenn sie nicht gut überlegt ist.
"...er sagt dazu ich hätte erst nach 6 Monaten Anspruch auf Urlaub."
Dann versteht er das Gesetz nicht richtig, wie viele andere auch. Man hat nach 6 Monaten Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Vorher hat man nach jedem vollendeten Monat Anspruch auf den darin erworbenen Urlaub.
Hast du denn einen letzten Arbeitstag in der Kündigung angegeben? Wenn nein, sollte dein Chef dir doch erklären, wie er auf den 15.1. kommt.
Haben denn die Leute gearbeitet, wenn sie nicht zur Feier gingen oder sind dadurch Minusstunden entstanden? Wer nicht zur Feier geht, könnte/müsste also stattdessen arbeiten.
Wenn dies gegeben ist, würde ich keinen Sinn in einer Abmahnung sehen. Davon abgesehen wäre es für mich in der Tat ein Grund, einer solchen Feier fernzubleiben, wenn dort keine Abstandsregeln u.ä. eingehalten werden können.
Bezüglich einer Abmahung würde ich der Sache eher gelassen entgegen sehen. Denn sollte es später tatsächlich mal zu Schwierigkeiten kommen, kann das Gericht sich die Abmahnung immer noch ansehen und wird sich die Frage nach der nicht vorhandenen Sicherheit bei so einer Feier stellen.
Bei einem Aufhebungsvertrag einigen sich beide Seiten darauf, den Vertrag aufzuheben. Offiziell ist da gar kein Grund anzugeben.
Wenn es deinerseits Gründe gab, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, ist das meines Erachtens deine persönliche Angelegenheit und kein Betriebsgeheimnis. Derartiges darfst du also gerne erzählen.
Ich überlege krampfhaft, ob es Kündigungsgründe geben kann, die mit wirklichen Betriebsgeheimnissen zusammenhängen könnten. Dann dürftest du nichts darüber erzählen, aber mir fällt kein passendes Beispiel ein.
"...da ich oft früher nach Hause gegangen bin, da ich einfach nicht viel zu tun hatte."
Wenn dein Arbeitgeber dir nicht genug Arbeit gegeben hat und du deshalb (mit seinem Einverständnis) nach hause gegangen bist, dann dürfen dir dadurch keine Minusstunden entstehen. Du bietest deine Arbeit an, der Betrieb nimmt sie nicht an, obwohl das im Vertrag vereinbart ist und damit befindet sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug.
Sollten die Minusstunden aber gerechtfertigt sein, dann kann der Betrieb nur während des Arbeitsverhältnisses einen Ausgleich verlangen. Eine Arbeitsleistung zu verlangen, nachdem das Arbeitsverhältnis beendet ist, geht gar nicht. Das sollte ein "Chef" wissen.
Es ist eine bodenlose Frechheit, was sich deine Mutter da herausnimmt. Was sollte denn ein Trainer machen, wenn alle Eltern mit solchen Forderungen den Trainer bedrängen? Versteht deine Mutter nicht, dass es unendlich unfair den andern Kindern gegenüber ist, wenn dein Bruder bevorzugt wird?
Versteht sie nicht, dass du und dein Brunder ganz schnell in ein schlechtes Licht kommen werdet, wenn ihr aus der Mannschaft eine Familienangelegenheit macht?
Will Eure Mutter euch beide nicht ein wenig dazu erziehen, Eure Angelegenheiten selbst zu vertreten?
Du hat die Aufgabe des Trainers und deine Mutter hat dir da ebenso wenig vorzuschreiben wie alle anderen Mütter. Sie ist Zuschauerin und sollte sich darauf beschränken. Anderenfalls würde ich ihr anbieten, die Mannschaft selbst zu trainieren, dann kann sie machen was sie will. Was aber vermutlich in Kürze zum Chaos führen würde.
Ich würde mal an das Betriebssverfassungsgesetz anknüpfen:
"§ 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat(1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken."
Der erste Knackpunkt wäre, dass der Betriebsrat dies wirklich als Beschwerde betrachtet, und nicht nur als ein wenig Jammern bei der Begegnung auf dem Flur. Ich würde einem Mitarbeiter daher raten, dies auch schrftlich mit Hinweise auf den § 85 zu erledigen.
Wenn eine Beschwede eingegangen ist, sollte darüber auch im gesamten Gremium beraten werden. Das wäre eine Abstimmung, ob es als Beschwerde anerkannt ist und welche Maßnahmen der BR unternehmen wird.
Da der BR keine Weisungsbefugnis hat und keinen beschuldigten Mitarbeiter maßregeln darf, liegt es nun am Arbeitgeber, sich um die Situation zu kümmern. Im Idealfall passiert das in Zusammenarbeit mit dem BR bzw zumindest gilt, dass "der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Behandlung der Beschwerde zu unterrichten hat." (ebenfalls §85).
Sollte der Betrieb eine Versetzung für notwendig erachten, dann sollte das also ebenfalls mit dem Betriebsrat und dem Betroffenen abgesprochen sein. Es kann nicht sein, dass der Betroffene, der die Situation nicht zu verantworten hat, Nachteile bekommt.
Zu deinen letzten Sätzen und zu einer "mafiösen Firmenstruktur" kann und möchte ich keine Aussage treffen, weil mir das zu pauschal und nebulös aussieht. Wenn es aber deiner Ansicht nach Vorgänge gibt, die eine Anzeige rechtfertigen, dann musst du nicht erst eine Reaktion des BR abwarten und kannst dich stattdessen (anwaltlich) beraten lassen und was unternehmen.
Ich mag dir ja zu Gute halten, dass du "die Reichen" kritisierst und denkst, sie haben sich das nicht wirklich verdient. Auch wenn ich nicht all deine Argumente in dieser Richtung nachvollziehehen kann.
Aber wenn du der Ansicht bist, die Reichen schaden dem Land,, dann dürfen wir dem Land auch schaden, dann musst du bedenken, dass dies alles alsbald zum Crash führt. Wo nämlich keine Einnahmen da sind, können auch keine Hartz IV-Gelder mehr bezalt werden. Und dann sind wir alle gekniffen.
Arbeitsschutz ist mehr als nur Unfallverhütung. Denn die Gesundheit am Arbeitsplatz ist nich tnur durch Unfälle (einmalige plötzliche Ereignisse) gefährdet, sondern auch durch langfristige und auf den ersten Blick unmerkliche Einflüsse.
Beispielsweise schlechte Beleuchtung oder ungeeignete Bildschirmarbeitsplätze, Sitzgelegenheiten, die dem Rücken schaden, zu hohe oder zu niedrge Raumtemperatur, Lärmbelästigung oder ganz aktuell die Gefährdung durch Infektionen.
Das ist für mich ein weiteres Beispiel dafür, dass das sogenannte Probearbeiten in etlichen Fällen eine Ausbeutung ist.
Unbezahltes Probearbeiten kann rechtlich nur dann angenommen werden, wenn es nicht mit einem normalen Arbeitsverhältnis vergleichbar ist. Also keine Bindung an Weisungen des Betriebs, keine Arbeitsaufträge und keine produktive Tätigkeit.
Wenn du jedoch produktiv gearbeitet hast und der Betrieb das Arbeitsergebnis auch noch wertschöpfend verwendet, wäre das ein deutliches Argument, dass du auch bezahlt werden musst.
Es geht aber möglicherweise noch weiter: hast du denn eine schriftliche Vereinbarung, dass du nur für diesen einen Tag und unbezahlt dort eingesetzt wirst?
Wenn nicht, kann man möglicherweise sogar voraussetzen, dass man dich einvernehmlich beschäftigt hat und man damit einen mündlichen Arbeitsvertrag eingegangen ist. Und ein Arbeitsvertrag ist unbefristet, wenn nicht vorher schriftlich vereinbart wurde, dass er befristet ist. Und er läuft so lange, bis er schriftlich gekündigt wird. Mit Frist.
Daraus wiederum folgt die Frage: wo war deine schriftliche Kündigung? Und wenn es keine gab, würde dein Arbeitsverhältnis jetzt noch bestehen.
Hast du denn einen Nachweis dafür, dass das Bild und der Text von dir stammen? Wenn ja, dann hättest du meines Erachtens auch die Möglichkeit, auf das Urheberreicht hinzuweisen. Denn du warst nicht in dem Betrieb beschäftigt, also hat der Betrieb auch mein Recht, deine Arbeitsergebnisse zu verwenden.
Mir scheint, als hättest du einiges auf Lager, womit du dem Betrieb heftig an die Karre fahren könntest. Wie weit du deine Zeit dafür aufbringen willst, musst du entscheiden. Für die Zukunft würde ich aber zumindest beim Begriff "Probearbeiten" ziemlich hellhörig werden.
Bei einem unbefristeten Vertrag gelten Kündigungsfristen. Wenn du kündigst und die Frist einhältst, muss der Betrieb deine Kündigung akzeptieren.
Anders kann es bei einem befristeten Vertrag aussehen, denn ein befristeter Vertrag kann nur dann vorzeitig gekündigt werden, wenn dies im Vertrag speziell so vereinbart wurde. Ist das nicht der Fall, dann kann das Arbeitsverhältnis nicht vorzeitig durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.
Wenn man eine Matheaufgabe nicht komplett lösen kann gibt man auch kein leeres Blatt ab, sondern versucht so weit zu kommen, wie es geht. So ist es auch im Sport.
Loslaufen, Kraft einteilen, wenn man außer Puste ist, geht man vielleicht eine Weile und bemüht sich dann wieder. Und wenn man das 3-4 Mal macht, schafft man vielleicht jedesmal eine Minute mehr.
Die arbeiten sicher zu den gleichen Zeiten wie die Lokführer. Wo ein Zug fährt, ist meist auch ein Zugbegleiter drin.
Unsere Gesundheit geht momentan alle an, denn man kann der Sache nur Herr werden, wenn möglichst jeder mitmacht und Rücksicht nimmt. Daher ist es durchaus vernünftig, wenn man Menschen daran erinnert. Das sollte aber respektvoll passieren, auch gegenüber Menschen fremder Herkunft.
Warum meinst du, dass ihr Verhalten gefährlich ist? Sie tut niemandem weh. Gefährlich ist nur eine mögliche aggressive Reaktion der Leute. Da solltest du bitte nicht Ursache und Wirkung verwechseln. Und wer darauf mit Gewalt reagieren würde, beweist nur, dass er keine anderen Argumente hat.
Das Gesetz besagt, dass der Arbeitgeber die Bescheinigung ab dem ersten Tag verlangen darf. Aber dass sie auch schon am ersten Tag im Betrieb sein soll, ist in der Regel nicht zumutbar. Zudem ist es für den Betrieb in erster Linie notwendig, dass er (telefonisch) sofort über die Arbeitsunfähigkeit informiert ist. Die Vorlage des Zettels hat keinen anderen Vorteil, als dass er diesen einen Tag früher im Order abheften kann. Was betrieblich eben ziemlich uninteressant ist. Ich würde es eher in Richtung Schikane betrachten. Ein vernünftiger Betrieb sollte damit leben können, dass die Bescheinigung mit der Post kommt.
Alternativ würde ich dem Betrieb aber anbieten, dass er die Bescheinigung gerne am ersten Tag haben kann, wenn er einen Kurier vorbeischickt und bezahlt.
Eine Stunde für den Anfang ist ja nicht übermäßig viel, aber deine Höhenmeter sind schon recht ordentlich. Daher würde ich darauf achten, dass du eventuell umkehren oder abkürzen kannst, wenn es dir zu viel wird.
Viel Proviant braucht man bei einer Stunde auch nicht, aber bei der Hitze wäre was zu Trinken nicht schlecht. Ich nehme oft zum Wandern auch Traubenzucker mit. Und vor allem sind passende Schuhe wichtig. Es kommt vor, dass Schuhe ziemlich zu passen zu scheinen, aber dann nach mehreren km die Füße irgendwo drücken. Das ist auch ein Grund, am Anfang überschaubare Strecken zu wählen und sich dann zu steigern.
"Denn 99 % der Probearbeiter arbeiten ohne Bezahlung und ähnliches."
Das ist aber nur dann rechtlich korrekt, wenn es sich wirklich nur um ein Schnuppern handelt, wenn man also keine vorgegebene Arbeitszeit und keine Weisungen zu befolgen hat. Wird man einfach an eine Arbeit gestellt wie an einem normalen Arbeitsplatz, dann entsteht genau genommen ein mündlicher unbefristeter Arbeitsvertrag, den man geltend machen könnte.
Deshalb sollte ein seriöser Betrieb dies vorher abklären und die Bedingungen schriftlich festhalten. Zur Sicherheit für beide Seiten.
Natürlich kann man sich als Arbeitnehmer freiwillig bereit erklären, eine unentgeltliche Schnupperzeit zu machen. Aber ich würde das - wenn überhaupt - nur sehr begrenzt machen. Denn zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses kann der Betrieb in der Probezeit bzw. vor Beginn des Kündigungschutzes nach 6 Monaten kündigen, ohne einen Grund nachweisen zu müssen.
Wie willst du auf 50 % kommen?
Ich hab auf die Schnelle mal geschaut und fand, dass der DFB insgesamt rund 145.000 Mannschaften hat. Wenn man pro Mannschaft rund 15 Spieler hat, kommt man auf über 2 Mio Fußballer in Deutschland.
Wenn die drei oberen Ligen in Deutschland je 30 Spieler pro Mannschaft haben, kommt man auf kaum 2.000 Spieler. Das Verhältnis kannst du dir selbst ausrechnen.