Jobcenter Bescheid Erklärung?

Richi008  09.06.2021, 11:36

Wie lange hast du gearbeitet ?

azubiboy 
Fragesteller
 09.06.2021, 11:52

2 Wochen

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erst einmal etwas zu deinen anderen Fragen, wo ich Dir in Bezug auf deinen Mehrbedarf auch etwas geschrieben hatte.

Der Mehrbedarf ist für die Erwärmung von Wasser ( dezentrale Wassererwärmung ) durch Boiler oder Durchlauferhitzer, da stehen dir von deinen derzeit 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt 2,3 % an Mehrbedarf zu.

Nun zu deinem Bescheid, eine evtl. Sanktion von 30 % über 3 Monate wegen der evtl. Eigenverschuldung der Kündigung lasse ich einmal außer acht !

In dem Bescheid ist dein Grundbedarf von 905,95 € angegeben und dein Brutto sowie Nettoeinkommen, diese 300 € Freibetrag stehen dir nach § 11 b SGB - ll auf dein Bruttoeinkommen zu, da dieses min. bei 1200 € liegt und so ergeben sich nach Abzug dieser 300 € Freibetrag von deinem Nettoeinkommen nur 1014,47 € anrechenbares Nettoeinkommen.

Du hast aber nur einen Grundbedarf von 905,95 € , somit ergibt sich ein übersteigender Betrag von diesen 108,52 € , die man auf den Rest der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) anrechnen will, weil Du der Ansicht vom Jobcenter mit diesen eine HG ( Haushaltsgemeinschaft ) bildest, was Du aber schriftlich formlos und fristgerecht bestreiten kannst.

Denn Du musst deinen Eltern oder Geschwistern im SGB - ll mit deinem Einkommen keinen Unterhalt leisten, anders wäre es wenn Du z.B. mit Frau und Kind zusammenleben würdest, aber dann müsste dein Freibetrag und einem Bruttoeinkommen von über bzw. min. 1500 € bei 330 € und nicht nur 300 € liegen.

Nun zu einer anderen deiner Fragen, in Bezug auf deine Monatskarte von 108 € , denn da würdest Du dann wie schon erklärt einen erhöhten berufsbedingten Mehraufwand von 38 € haben, da Du von deinen 100 € Grundfreibetrag nach § 11 b SGB - ll nur max. 70 € dafür einsetzen musst.

Bedeutet, diese 38 € kannst Du auf Nachweis zusätzlich zu den 300 € Freibetrag in Abzug bringen, so würden dann keine 108,52 € an evtl. verteilbarem Einkommen bleiben, sondern max. 70,52 €.

azubiboy 
Fragesteller
 10.06.2021, 10:05

naja aber mit 1315 € Netto ist man ja eh raus weil dort ja steht ich übersteige mit 109€ das einkommen. heisst das wenn ich also nur 1000€ verdienen würde auch ein anspruch auf Leitungen hätte? :)

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isomatte  10.06.2021, 10:33
@azubiboy

Genau !

Bei 1000 € Netto würdest Du auch auf min. 1200 € Brutto kommen, könntest diese max. 300 € Freibetrag absetzen und hättest dann voraussichtlich max. 700 € anrechenbares Nettoeinkommen.

Da dein eigener Bedarf bei um die 905,95 € liegt, bliebe dann ein ungedeckter Bedarf von angenommen min. 205,95 € für dich übrig.

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azubiboy 
Fragesteller
 10.06.2021, 10:35
@isomatte

also hätte man quasi den lohn + 205,95 ingesamt also 1205,95

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isomatte  10.06.2021, 11:28
@azubiboy

So sieht es aus, ggf. auch etwas mehr, wenn man wie gesagt monatlich mehr als 70 € für notwendige berufsbedingte Aufwendungen nachweisbar aufbringen müsste, so wie bei deinen 108 € für eine Monatskarte.

Davon hättest Du dann zwar im Endeffekt nichts, weil Du ja die Monatskarte zu zahlen hättest, aber diese 38 € müsstest Du dann ja nicht aus deinem normalen Freibetrag zahlen.

Danke Dir für deinen Stern !

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Dein bereinigtes Einkommen liegt rechnerisch über Deinem Bedarf.

Leistungen sind danach nicht mehr zu bewilligen.

Anders: wenn kein voller Monat gearbeitet und abgerechnet wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Es kommt prinzipiell darauf an wann du dein Geld auf dein Konto bekommst. Sofern es in diesem Monat drauf kommt , hast du für diesen Monat keinen Anspruch auf Leistung vom Jobcenter.

ab nächsten Monat hast du dann Anspruch auf die im Bescheid geschriebenen 905,95€.

Dein Einkommen übersteigt deinen Bedarf um 108,52 €, daher wird dir kein ALG II gewährt.

azubiboy 
Fragesteller
 09.06.2021, 10:55

glaub das stimmt nicht so ganz

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DaKaBo  09.06.2021, 11:11
@azubiboy

Wenn der Bedarf bei 905 € liegt und dein Einkommen bei 1014 €, stimmt das schon.

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azubiboy 
Fragesteller
 09.06.2021, 11:52
@DaKaBo

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