Elterngeld und jobcenter?

5 Antworten

Elterngeld wird, genau wie Kindergeld auch, als Einkommen gewertet und somit mit den Hartz IV Regelsätzen verrechnet. Sind die vorrangig in Anspruch zu nehmenden Leistungen damit gleich oder höher als der Hartz IV Regelsatz, ist das Existenzminimum gesichert und es besteht kein Anspruch mehr auf Hartz IV Leistungen.

Sicher bekommst du dein Elterngeld dann gezahlt und dementsprechend weniger Leistungen vom Jobcenter.

Das sollte dir eigentlich auch schriftlich mitgeteilt worden sein !

Wenn das Jobcenter euch euren Bedarf ohne einberechnen des Elterngelds - und ggf.des Kindergeldes gezahlt hat, dann ist das Jobcenter in Vorleistung gegangen und holt sich diese Vorleistung im Regelfall zumindest anteilig per Erstattungsantrag zurück.

Sie verrechnen das dann also untereinander und wenn das passiert ist, dann wirst du ab Monat X dein Elterngeld, Kindergeld und ggf.Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss ganz normal bekommen und wenn der Grundbedarf nicht gedeckt ist und keine vorrangigen Leistungen wie z.B. Wohngeld und Kinderzuschlag in Betracht kommen, dann wird bis zum Grundbedarf aufgestockt.

Kindergeld, Unterhalt bzw.UVG - vom Jugendamt ist dann vorrangig als Einkommen des Kindes im Regelfall zu 100 % auf dessen Bedarf anzurechnen.

Bei deinem Elterngeld müsste man wissen wie lange du es beziehst und ob und wenn ja was du innerhalb von 12 Monaten vor der Geburt an durchschnittlichem Nettoeinkommen hattest.

Denn dann könntest du je nach Bezugsdauer monatlich max. 300 € bzw. dann 150 € an Freibetrag in Abzug bringen, solltest du kein Erwerbseinkommen erzielt haben, dann könntest du im Regelfall nur 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen.

Wahrscheinlich ist Dein Elterngeld bei Deinem Sozialgeld schon einberechnet, so dass Du nicht von beiden etwas bekommst.

Du hast doch sicher einen Bescheid bekommen, wo das genau steht.

Wenn das Elterngeld höher ist, hast du keinen Anspruch mehr auf AlG 2.

Und umgekehrt.